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Neue Einkommensgrenzen beim Elterngeld
29.04.2025 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können nach der Geburt eines Kindes Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) erhalten, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren. Die Höhe des Elterngeldes beträgt je nach vorherigem Einkommen zwischen 300,00 EUR und 1.800,00 EUR monatlich.
Bereits zum 01.04.2024 waren die Einkommensgrenzen für den Elterngeldbezug deutlich abgesenkt worden. Seit dem 01.04.2025 gilt nun für Paare und Alleinerziehende einheitlich eine Grenze von 175.000,00 EUR zu versteuerndem Jahreseinkommen. Wer darüber liegt, hat keinen Anspruch mehr auf Elterngeld.
Die Neuregelung beruht auf dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 und wurde bereits Ende 2023 beschlossen. Gesetzliche Grundlage ist § 1 Abs.8 BEEG in Verbindung mit § 28 Abs.5 Satz 1 BEEG.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 04|2025 Neue Einkommensgrenzen beim Elterngeld
Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag
Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitszeitverringerung
Handbuch Arbeitsrecht: Elternzeit, Elterngeld
Handbuch Arbeitsrecht: Lohn und Gehalt
Handbuch Arbeitsrecht: Teilzeitbeschäftigung (Teilzeitarbeit, Teilzeit)
Letzte Überarbeitung: 15. Juli 2026
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Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de |
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Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de |
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