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Schadensersatz bei unterlassener Zielvereinbarung trotz Ausschlussfrist
30.01.2026 Ein leitender Oberarzt hatte trotz mehrfacher Aufforderung keine Zielvereinbarung für das Jahr 2022 erhalten. Nach seinem Ausscheiden verlangte er deshalb den vereinbarten Bonus von 30.000 Euro als Schadensersatz. Die Klinik berief sich auf eine dreimonatige arbeitsvertragliche Ausschlussfrist.
Das LAG hielt die Ausschlussklausel wegen einer einseitigen Begünstigung des Arbeitgebers für unwirksam. Die Ausnahme für Rückforderungsansprüche bei Gehaltsüberzahlungen benachteiligte den Arbeitnehmer unangemessen und war nach Auffassung des Gerichts nicht isoliert von der übrigen Klausel abtrennbar. Die Klinik musste daher 30.000 Euro Schadensersatz zahlen: Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 11.09.2025, 15 SLa 12/25
Weitere Informationen finden Sie unter: Update Arbeitsrecht 12|2025 LAG Hamm: Pflicht des Arbeitgebers zum Schadensersatz bei pflichtwidrig unterlassener Zielvereinbarung
Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag und allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Handbuch Arbeitsrecht: Ausschlussfristen
Handbuch Arbeitsrecht: Zielvereinbarung
Letzte Überarbeitung: 30. Oktober 2026
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