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Urlaubsabgeltung nach hypothetischem Verdienst berechnen
30.09.2025 Eine Arbeitnehmerin war über mehrere Jahre erkrankt und schied anschließend aus dem Arbeitsverhältnis aus. Für nicht genommenen Urlaub verlangte sie Urlaubsabgeltung. Streit bestand darüber, ob der frühere Verdienst vor Beginn ihrer Erkrankung oder der höhere Mindestlohn zum Zeitpunkt des Ausscheidens maßgeblich war.
Das BAG entschied zugunsten der Arbeitnehmerin. Nach § 11 BUrlG ist auch bei länger erkrankten Arbeitnehmern auf die Vergütung abzustellen, die in den letzten 13 Wochen vor dem Ausscheiden hypothetisch erzielt worden wäre. Maßgeblich ist daher die zum Ausscheidenszeitpunkt geschuldete Vergütung und nicht der zuletzt vor der Erkrankung gezahlte Lohn.Die Urlaubsabgeltung war daher auf Grundlage des zum Ausscheidenszeitpunkt geltenden Mindestlohns zu berechnen: BAG, Urteil vom 03.06.2025, 9 AZR 137/24
Weitere Informationen: Update Arbeitsrecht 08|2025 BAG: Berechnung der Urlaubsabgeltung
Handbuch Arbeitsrecht: Urlaub, Urlaubsanspruch
Handbuch Arbeitsrecht: Urlaubsabgeltung
Handbuch Arbeitsrecht: Vergütung bei Arbeitsausfall
Letzte Überarbeitung: 26. August 2026
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