-
Kanzlei Berlin
030 - 26 39 62 0
berlin@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Frankfurt
069 - 71 03 30 04
frankfurt@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hamburg
040 - 69 20 68 04
hamburg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hannover
0511 - 89 97 701
hannover@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Köln
0221 - 70 90 718
koeln@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei München
089 - 21 56 88 63
muenchen@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Nürnberg
0911 - 95 33 207
nuernberg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Stuttgart
0711 - 47 09 710
stuttgart@hensche.de
AnfahrtDetails
Kündigungsschutzrecht
28.11.2008. Der Kommentar, der 2008 in siebter Auflage erschienen ist, enthält umfangreiche Erläuterungen nicht nur zum Kündigungsschutzgesetz, sondern zu insgesamt fast 50 Gesetzen, die bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen von Bedeutung sind. Dabei wurden Gesetzesänderungen sowie Rechtsprechung und Literatur bis zum 01.09.2007 berücksichtigt.
Der Band beginnt zunächst mit einer umfangreichen Einleitung, in der einzelne Themen herausgegriffen und in zusammenhängender Darstellung auf über 300 Seiten erläutert werden. Dabei führen die Autoren in wichtige Themen wie Abmahnung, Aufhebungsvertrag oder Kündigungsschutzprozess kurz und verständlich ein und stellen anschließend ausführlich und dennoch sehr übersichtlich die einzelnen Voraussetzungen und Probleme dar. Wer mit dem Kündigungsschutzrecht als Praktiker, d.h. als Personaler, Anwalt oder Richter zu tun hat, kommt hier auf seine Kosten.
So gehen die Autoren etwa beim Kündigungsschutzprozess auf die Frage ein, wie Anträge sinnvoller Weise formuliert werden sollte, oder erläutern bei den rechtlichen Möglichkeiten des Arbeitnehmers, gegen eine Abmahnung vorzugehen, welche Vor- und Nachteile die einzelnen Alternativen für ihn haben. Vom Umfang und der Qualität her stellt die Einleitung damit fast ein eigenes Fachbuch zum Thema Beendigung von Arbeitsverhältnissen dar. Fraglich ist allenfalls, ob der Geschichte des Kündigungsschutzrechts in einem Praktikerkommentar ein eigener Abschnitt gewidmet sein muss.
Die eigentliche Kommentierung ist, wie bereits erwähnt, dadurch geprägt, dass nahezu sämtliche Gesetzesvorschriften behandelt werden, die mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen irgendwie in Zusammenhang stehen. Der Band ist deshalb weit mehr als ein bloßer "Zusatzkommentar", der nur ergänzend zu allgemeinen arbeitsrechtlichen Kommentaren herangezogen werden kann. Er deckt nämlich gerade auch die Vorschriften ab, die in vielen anderen Kommentaren zu kurz kommen.
Dazu gehört etwa die ausführliche Kommentierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und seiner Bedeutung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, oder die Kommentierung sozial- und steuerrechtlicher Vorschriften, die vor allem für Arbeitnehmer von Bedeutung sind. Nur die Ausführungen zum Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), d.h. zum Thema "Hartz IV", sind angesichts des komplexen und schwierigen Themas etwas kurz geraten. Die Autoren versuchen auf nur sieben Seiten die Anspruchsvoraussetzungen, die Anrechnung von Einkommen und Vermögen, den Umfang der Leistungen und das Prinzip von "Fördern und Fordern" zu erläutern. Konsequenter wäre es gewesen, dem Thema mehr Raum zu geben oder es ganz aus dem Kommentar herauszunehmen.
Die Kommentatoren behalten auch den internationalen und europäischen Bezug des Arbeitsrechts im Blick. Sie setzen sich daher intensiv mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auseinander. Der Kollision von deutschem und ausländischem Kündigungsschutzrecht ist sogar ein eigener Abschnitt gewidmet. Er bietet einen Überblick über ausländisches Kündigungsschutzrecht, bei dem die Autoren die auf deutsch oder englisch verfügbare Literatur zu dem Kündigungsschutzrecht der einzelnen Länder zusammengestellt haben (Einleitung Rn. 913-928).
Angesichts der Vielzahl an "beendigungsrelevanten" Vorschriften, auf die die Autoren eingehen, ist es fast schon etwas erstaunlich, dass den Gesetzesvorschriften zur Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kein eigener Abschnitt gewidmet ist. Der Kommentar besticht durch die übersichtliche, verständliche und trotzdem detaillierte Darstellung der einzelnen Normen.
Bei jeder Vorschrift wird zunächst kurz die Bedeutung erläutert und ein Überblick gegeben, dann wird näher auf die einzelnen Voraussetzungen eingegangen. So bieten die Autoren einerseits eine sehr detaillierte Darstellung, ohne beim Leser, wie häufig bei Kommentaren, den Effekt zu produzieren, dass man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sieht.
Beispielhaft dafür ist die gut gelungene Darstellung der bei der außerordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Menschen zu beachtenden Fristen (§ 91 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX, Rn. 15-19). Hier wird das komplizierte Zusammentreffen der Zweiwochenfrist des § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), des Verfahrens vor dem Integrationsamt und der Anhörung des Betriebsrats Schritt für Schritt transparent gemacht. Ein weiteres Beispiel ist die umfassende und verständliche Erläuterung der - überaus komplizierten - Vorschrift zur Berechnung der Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld I (§ 127 Drittes Buch Sozialgesetzbuch - SGB III). Hier erfährt der Leser auf knapp zwei Seiten alles Wesentliche.
Wegen seiner Qualität, seines Detailliertheit und seiner übersichtlichen und verständlichen Darstellung ist der Kommentar deshalb sowohl für Juristen als auch Nichtjuristen uneingeschränkt zu empfehlen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Michael Kittner, Wolfgang Däubler, Bertram Zwanziger, Kündigungsschutzrecht, Kündigungen und andere Formen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Kommentar für die Praxis, Bund-Verlag, Frankfurt am Main 2008, 7. Auflage, 2490 Seiten, 189,00 EUR
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigungsschutz
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigungsschutzklage
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Außerordentliche Kündigung
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Änderungskündigung
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Betriebsbedingte Kündigung
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Krankheitsbedingte Kündigung
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Personenbedingte Kündigung
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung
Letzte Überarbeitung: 8. Juni 2014
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
Bewertung:
HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz mit Ausnahme der Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.
Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw.
bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig.
Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.
© 1997 - 2024:
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Lützowstraße 32, 10785 Berlin
Telefon: 030 - 26 39 62 0
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de