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Buchbesprechungen: 08/124 Kündigungsschutzrecht




Kittner, Däubler, Zwanziger (Hrsg.):
Kündigungsschutzrecht
Kommentar für die Praxis
Bund-Verlag;
7. Auflage 2008




EUR 189,00
ISBN-10: 3766337068

Kittner, Däubler, Zwanziger (Hrsg.):
Kündigungsschutzrecht
Kommentar für die Praxis

Bund-Verlag; 7. Auflage 2008
2503 Seiten, 189,00 EUR

28.11.2008. Der Kommentar, der 2008 in siebter Auflage erschienen ist, enthält umfangreiche Erläuterungen nicht nur zum Kündigungsschutzgesetz, sondern zu insgesamt fast 50 Gesetzen, die bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen von Bedeutung sind. Dabei wurden Gesetzesänderungen sowie Rechtsprechung und Literatur bis zum 01.09.2007 berücksichtigt.

Der Band beginnt zunächst mit einer umfangreichen Einleitung, in der einzelne Themen herausgegriffen und in zusammenhängender Darstellung auf über 300 Seiten erläutert werden. Dabei führen die Autoren in wichtige Themen wie Abmahnung, Aufhebungsvertrag oder Kündigungsschutzprozess kurz und verständlich ein und stellen anschließend ausführlich und dennoch sehr übersichtlich die einzelnen Voraussetzungen und Probleme dar. Wer mit dem Kündigungsschutzrecht als Praktiker, d.h. als Personaler, Anwalt oder Richter zu tun hat, kommt hier auf seine Kosten.

So gehen die Autoren etwa beim Kündigungsschutzprozess auf die Frage ein, wie Anträge sinnvoller Weise formuliert werden sollte, oder erläutern bei den rechtlichen Möglichkeiten des Arbeitnehmers, gegen eine Abmahnung vorzugehen, welche Vor- und Nachteile die einzelnen Alternativen für ihn haben. Vom Umfang und der Qualität her stellt die Einleitung damit fast ein eigenes Fachbuch zum Thema Beendigung von Arbeitsverhältnissen dar. Fraglich ist allenfalls, ob der Geschichte des Kündigungsschutzrechts in einem Praktikerkommentar ein eigener Abschnitt gewidmet sein muss.

Die eigentliche Kommentierung ist, wie bereits erwähnt, dadurch geprägt, dass nahezu sämtliche Gesetzesvorschriften behandelt werden, die mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen irgendwie in Zusammenhang stehen. Der Band ist deshalb weit mehr als ein bloßer "Zusatzkommentar", der nur ergänzend zu allgemeinen arbeitsrechtlichen Kommentaren herangezogen werden kann. Er deckt nämlich gerade auch die Vorschriften ab, die in vielen anderen Kommentaren zu kurz kommen.

Dazu gehört etwa die ausführliche Kommentierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und seiner Bedeutung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, oder die Kommentierung sozial- und steuerrechtlicher Vorschriften, die vor allem für Arbeitnehmer von Bedeutung sind. Nur die Ausführungen zum SGB II ("Hartz IV") sind angesichts des komplexen und schwierigen Themas etwas kurz geraten. Die Autoren versuchen auf nur sieben Seiten die Anspruchsvoraussetzungen, die Anrechnung von Einkommen und Vermögen, den Umfang der Leistungen und das Prinzip von "Fördern und Fordern" zu erläutern. Konsequenter wäre es gewesen, dem Thema mehr Raum zu geben oder es ganz aus dem Kommentar herauszunehmen.

Die Kommentatoren behalten auch den internationalen und europäischen Bezug des Arbeitsrechts im Blick. Sie setzen sich daher intensiv mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auseinander. Der Kollision von deutschem und ausländischem Kündigungsschutzrecht ist sogar ein eigener Abschnitt gewidmet. Er bietet einen Überblick über ausländisches Kündigungsschutzrecht, bei dem die Autoren die auf deutsch oder englisch verfügbare Literatur zu dem Kündigungsschutzrecht der einzelnen Länder zusammengestellt haben (Einleitung Rn. 913-928). Angesichts der Vielzahl an "beendigungsrelevanten" Vorschriften, auf die die Autoren eingehen, ist es fast schon etwas erstaunlich, dass den Gesetzesvorschriften zur Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kein eigener Abschnitt gewidmet ist. Der Kommentar besticht durch die übersichtliche, verständliche und trotzdem detaillierte Darstellung der einzelnen Normen. Bei jeder Vorschrift wird zunächst kurz die Bedeutung erläutert und ein Überblick gegeben, dann wird näher auf die einzelnen Voraussetzungen eingegangen. So bieten die Autoren einerseits eine sehr detaillierte Darstellung, ohne beim Leser, wie häufig bei Kommentaren, den Effekt zu produzieren, dass man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sieht.

Beispielhaft dafür ist die gut gelungene Darstellung der bei der außerordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Menschen zu beachtenden Fristen (§ 91 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX, Rn. 15-19). Hier wird das komplizierte Zusammentreffen der Zweiwochenfrist des § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), des Verfahrens vor dem Integrationsamt und der Anhörung des Betriebsrats Schritt für Schritt transparent gemacht. Ein weiteres Beispiel ist die umfassende und verständliche Erläuterung der - überaus komplizierten - Vorschrift zur Berechnung der Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld I (§ 127 Drittes Buch Sozialgesetzbuch - SGB III). Hier erfährt der Leser auf knapp zwei Seiten alles Wesentliche.

Wegen seiner Qualität, seines Detailliertheit und seiner übersichtlichen und verständlichen Darstellung ist der Kommentar deshalb sowohl für Juristen als auch Nichtjuristen uneingeschränkt zu empfehlen.

Rechtsanwältin Svenja Sottorf, Berlin
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin


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Letzte Überarbeitung: 30. Januar 2009

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Arbeitsrecht aktuell:


Hannover, 08.02.2012
Chefarzt

Privatliquidationsrecht durch Schadensersatzanspruch gesichert

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2011, 8 AZR 846/09

Frankfurt, 07.02.2012
Fristlose Kündigung

Fristlose Kündigung trotz Freistellung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 29.08.2011, 7 Sa 248/11

Berlin, 03.02.2012
Kündigungsschutz:

Auslandsvertrag zählt bei Wartezeit mit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10

München, 02.02.2012
Altersdiskriminierung:

Altersgrenze für Sachverständige gekippt

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.02.2012, 8 C 24.11

Berlin, 31.01.2012
Betriebsrat:

Benachteiligung durch Verweigerung der Festanstellung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11

Berlin, 27.01.2012
Befristung:

Europarecht erlaubt Befristung zur Vertretung - auch jahrelang

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 (Kücük)

Berlin, 25.01.2012
Europarecht:

Anspruch auf vier Wochen Urlaub auch ohne jährliche Mindestarbeitszeit

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.01.2012, C-282/10 (Dominguez)

Frankfurt, 23.01.2012
Mobbingklage:

Oberarzt verklagt mobbenden Chefarzt auf 500.000 EUR Schadensersatz

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.01.2012, 11 Sa 722/10

Berlin, 20.01.2012
Geschäftsführer:

Geschäftsführer erhebt Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2011, 11 Ta 230/11

Hannover, 19.01.2012
Weihnachtsgeld

Kein Weihnachtsgeld nach Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10

Berlin, 17.01.2012
Bewerberdiskriminierung

Auskunftsanspruch des Stellenbewerbers über Auswahlentscheidung oder nicht?

Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 12.01.2012, Rs. C-415/10 - Meister

Berlin, 13.01.2012
Betriebsratswahl:

Abbruch nur bei Nichtigkeit

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10

Berlin, 11.01.2012
BAT Altersstufen:

Berlin und Hessen müssen für BAT-Altersstufen bluten

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09

Berlin, 10.01.2012
CGZP-Tarifverträge:

Tarifverträge der CGZP waren auch 2004, 2006 und 2008 unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11

München, 05.01.2012
Aufhebungsvertrag:

Aufhebungsvertrag ohne Abfindung, aber mit Ausgleichsklausel?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 203/10

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Urlaub und Urlaubsabgeltung bei Krankheit - nur 15 Monate lang?

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Berlin, 20.12.2011
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Sozialauswahl und Altersdiskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10

Stuttgart, 05.12.2011
Kündigung:

Entschädigung für diskriminierende Kündigung

Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2011, 30 Ca 1772/10

Berlin, 23.11.2011
Urlaub und Krankheit:

Krankheitsbedingt nicht genommener Urlaub kann nach 15 Monaten verfallen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 - KHS gg. Schulte

Berlin, 05.11.2011
Kündigungsschutzklage:

Arbeitsgericht Berlin großzügig bei Fristversäumung durch Anwalt

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11

München, 02.11.2011
Fristlose Kündigung:

LAG München: Kündigung nach Betrug mit 20 EUR Schaden

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 03.03.2011, 3 Sa 641/10

Frankfurt, 26.10.2011
Kündigung:

Kündigung wegen Alkohols am Steuer

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2011, 10 Sa 245/11

Frankfurt, 21.10.2011
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Diensthandy-Missbrauchs?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 1739/10

Hamburg, 23.09.2011
Kündigung:

LAG Hamburg -
Kündigung bei Beschäftigungsmöglichkeit im Ausland

Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11

Berlin, 14.09.2011
BAT-TVöD:

Diskriminierung wegen des Alters durch BAT-Lebensaltersstufen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 (Hennings und Mai)

Frankfurt, 13.09.2011
Altersgrenzen:

EuGH kippt Altersgrenze 60 für Lufthansa-Piloten

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.09.2011, C-447/09 (Prigge u.a.)

Berlin, 12.09.2011
Chefarzt:

Kündigung eines Chefarztes wegen Wiederverheiratung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10

Hannover, 09.09.2011
Arbeitszeitbetrug:

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10

Berlin, 08.09.2011
Whistleblowing:

Verpfeifen / Whistleblowing ohne Risiko einer Kündigung?

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, 28274/08 (Heinisch)

Berlin, 06.09.2011
Bonus - Kündigung:

Anspruch auf Bonus trotz Kündigung und Ausscheiden im Folgejahr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09

Frankfurt, 05.09.2011
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Hotelgrundstücks

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 230/10

Berlin, 02.09.2011
GlobeGround Berlin:

Betriebsratswahl bei GlobeGround in Berlin unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, 25 TaBV 529/11

Frankfurt, 31.08.2011
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Hamburg, 25.08.2011
Probezeitkündigung:

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Frankfurt, 23.08.2011
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09