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Arbeitsrecht aktuell: 07/55 Falsche Ärztin an Hamburger Universitätsklinikum




Müssen Hochstapler dem betrogenen Arbeitgeber das Gehalt zurückzahlen?

von Rechtsanwältin Eva Hüttl, Hamburg

26.09.2007. Einer aktuellen Zeitungsmeldung zufolge (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 30.08.2007) war es einem Hochstapler wieder einmal gelungen, einen akademischen Beruf jahrelang „auszuüben“, ohne die dafür erforderlichen Prüfungen abgelegt zu haben: Am 27.08.2007 flog eine junge Frau in Hamburg auf, der es unter Vorlage gefälschter Urkunden geglückt war, vier Jahre lang als Assistenzärztin am Universitätsklinikum Eppendorf zu arbeiten. Patienten sollen angeblich nicht zu schaden gekommen sein, da die Hochstaplerin stets unter Aufsicht gearbeitet haben soll.

Angesichts dessen stellt sich für die Klinikverwaltung die Frage, wofür man eigentlich vier Jahre lang ein Arztgehalt gezahlt hat, d.h. es stellt sich die Frage der Rückzahlung des Gehalts.

Im Allgemeinen führt eine rechtswidrige Täuschung des Arbeitgebers bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses „nur“ dazu, dass der Vertrag angefochten werden kann, wobei der Arbeitnehmer vor der Pflicht zur Rückzahlung des Arbeitslohns gleich zweifach geschützt ist: Zum einen durch das Gesetz (§ 818 Abs.2 BGB), das in solchen Fällen anordnet, dass der Arbeitgeber seinerseits den Wert der rechtsgrundlos erlangten Arbeitsleistung herausgeben muss, was zu einer Saldierung mit der Pflicht zur Lohnrückzahlung führt, und zum anderen durch eine seit langen Jahren feststehende Rechtsprechung, der zufolge fehlerhafte bzw. „faktische“ Arbeitsverhältnisse im Falle ihrer nachträglich zutage getretenen Nichtigkeit nicht vom ersten bis zum letzten Tag rückabgewickelt werden, sondern für die Vergangenheit als bestehend behandelt werden. Wer sich also zum Beispiel um eine Stelle als Buchhalter bewirbt und auf die (berechtige) Frage nach Vorstrafen im Bereich der Eigentums-, Vermögens- und Steuerdelikte der Wahrheit zuwider verschweigt, dass er wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung bestraft ist, der muss zwar um den Bestand seines Arbeitsverhältnisses bangen, da der Arbeitgeber, wenn diese Täuschung herauskommt, den Vertrag anfechten kann. Allerdings wirkt sich eine Anfechtung in solchen Fällen „nur“ wie eine fristlose Kündigung aus, d.h. die Rückforderung des Lohns für die Vergangenheit ist ausgeschlossen.

Anders ist es in Fällen der Hochstapelei. Hier hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 03.11.2004 (5 AZR 592/03) in einem ähnlichen Fall (Beschäftigung als „Arzt“ aufgrund einer gefälschten Approbationsurkunde) entschieden, dass der Arbeitgeber einen gesetzlichen Rückzahlungsanspruch hat, d.h. den Arbeitslohn nachträglich für die gesamte Dauer der Beschäftigung herausverlangen kann. Begründet wurde dies damit, dass der Vertrag von vornherein wegen Gesetzesverstoßes nichtig ist. Nach § 2 Abs.1 Bundesärzteordnung (BÄO) muss ein angestellter Arzt nämlich zwingend eine Approbation vorweisen können.

Die Ausübung des ärztlichen Berufs ohne eine solche Approbation ist gesetzlich verboten und sogar strafbar. Daher ist der mit dem Arbeitsvertrag bezweckte Leistungserfolg, nämlich die Ausübung des ärztlichen Berufs, von der Rechtsordnung missbilligt und unter Strafandrohung verboten. Der Arbeitnehmer darf in Fällen der hochstaplerischen Vortäuschung einer in Wahrheit nicht gegebenen Approbation die vertraglich vereinbarte Erfüllungshandlung, d.h. die Ausübung des ärztlichen Berufes, zu keiner Zeit vornehmen.

Der Hamburger Hochstaplerin droht natürlich nicht nur die Pflicht zur Gehaltsrückzahlung, sondern auch Schadenersatzansprüche der behandelten Patienten und strafrechtliche Konsequenzen.

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Letzte Überarbeitung: 2. März 2012

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Berlin, 19.05.2012
Teilzeitanspruch:

Arbeitszeitverringerung im Eilverfahren

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.03.2012, 15 SaGa 2286/11

Berlin, 17.05.2012
Outsourcing:

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Berlin, 17.05.2012
Öffentlicher Dienst:

Leistungsentgelt gemäß § 18 TVöD

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2012, 10 AZR 202/11

München, 16.05.2012
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Betriebliche Übung und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2012, 3 AZR 128/11

Hannover, 15.05.2012
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Urlaubsabgeltung bei Krankheit

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2012, 5 Sa 1370/11

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Für Leiharbeitsfirmen werden die CGZP-Tarifverträge teuer

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2012, L 1 KR 95/12 B ER

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Betriebsübergang bei Rettungszweckverband

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Köln, 09.05.2012
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Köln, 08.05.2012
Lohnrückzahlung:

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Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.10.2011, 9 Sa 156/11

München, 07.05.2012
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Frankfurt, 04.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung nach langer Krankheit auch für Beamte

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Köln, 03.05.2012
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Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.01.2012, 5 Sa 371/11

Köln, 02.05.2012
Kündigung und Krankheit:

Arbeitsgericht Trier: Kündigung nach Krankmeldung als Maßregelung

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 08.12.2011, 3 Ca 936/11

Köln, 30.04.2012
Fristlose Kündigung:

Betriebsrat - Fristlose Kündigung und trotzdem im Amt?

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Köln, 24.04.2012
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Frankfurt, 23.04.2012
Fristlose Kündigung:

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Hamburg, 20.04.2012
Lohnuntergrenzen:

Mindestlohn gemäß Arbeitnehmer-
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012, 4 AZR 139/10, Beschluss vom 18.04.2012, 4 AZR 168/10

Hamburg, 20.04.2012
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Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers?

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.04.2012, C-415/10 (Meister)

Hannover, 18.04.2012
Gleichbehandlung:

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.04.2012, 3 AZR 280/10

Hamburg, 13.04.2012
Kündigungsschutzklage:

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Stuttgart, 12.04.2012
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Abmahnung vor Änderungskündigung

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Köln, 28.03.2012
Ermahnung:

Entfernung einer Ermahnung aus der Personalakte

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Frankfurt, 26.03.2012
Mitarbeitergespräche:

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Mitarbeiterjahresgesprächen

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11

Berlin, 22.03.2012
Massenentlassungsanzeige

Massenentlassung und Stellungnahme des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10

Berlin, 21.03.2012
Gleicher Urlaub:

Urlaub nach Alter ist eine Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10

Berlin, 18.03.2012
Änderungskündigung:

Fallstricke bei betriebsbedingter Änderungskündigung wegen Betriebsschließung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11

Berlin, 16.03.2012
Bewerberdiskriminierung

Diskriminierung - Frist zur Forderung von Entschädigung rechtens

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11

Berlin, 15.03.2012
Urlaubsrecht:

Kein Urlaubsverfall bei günstigem Arbeitsvertrag

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 303/10

Berlin, 14.03.2012
Wettbewerbsverbot:

Wettbewerbsverbot - Anrechung von Arbeitslosengeld auf die Karenzentschädigung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 198/10