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Arbeitsrecht aktuell: 09/164 Managergehälter und Bundestagswahl 2009
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von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin
10.09.2009. Gehälter und Abfindungen für Topmanager sind seit der „Finanzkrise“ ein Thema, das die Öffentlichkeit interessiert und deshalb auch Eingang in den Wahlkampf gefunden hat. Als eine - angeblich wesentliche - Ursache der Rezession der vergangenen Quartale wird das durch falsche Gehaltsanreize stimulierte riskante Verhalten von Bankvorständen angesehen. Angesichts der Tatsache, dass durch Fehlentscheidungen von Managern in Bedrängnis geratene Banken durch staatliche Hilfen gerettet werden, lösen exorbitant hohe Managergehälter und Bonifikationen im sechs- oder siebenstelligen Bereich, die trotz dieser Fehlentscheidungen gezahlt werden, vielfach Empörung aus. Kein Wunder, dass Reformvorschläge oft populistisch daherkommen und wenig durchdacht sind.
Vor kurzem erst, am 18.06.2009, verabschiedete der Bundestag das „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)“, das durch verstärkte Rechte von Aufsichtsräten „angemessene Gehälter“ für Manager gewährleisten soll und zudem die persönliche Haftung von Managern für Fehlentscheidungen regelt (wir berichteten in Arbeitsrecht aktuell 09/116). Damit ist das Thema jedoch anscheinend noch lange nicht vom Tisch.
Die Parteien bemängeln nämlich weiterhin einmütig „viel zu hohe“ Gehälter und Abfindungen für Manager und kritisieren, dass Bonifikationen nicht ausreichend an den langfristigen Erfolg geknüpft werden.
Im Wahlprogramm der CDU finden sich hierzu allerdings nur vage bzw. „grundsätzliche“ Aussagen. Verantwortungslosigkeit dürfe nicht mit schwindelerregenden Summen belohnt werden, es sei eine internationale Wirtschaftsordnung erforderlich, die von Verantwortungsbewußtsein getragen werde und sich am Bild des „ehrbaren Kaufmanns“ orientiere (Wir haben die Kraft. Gemeinsam für unser Land. Regierungsprogramm 2009 - 2013).
Bei einem Treffen der G20-Staaten, in denen über das Thema der Managerboni ebenfalls diskutiert wurde, trat Bundeskanzlerin Merkel für eine Begrenzung von Bonuszahlungen ein. Sie dürften erst nach dauerhaften Erfolgen gezahlt werden, es dürfe keine Bonussysteme geben, die kurzfristige Erfolge belohnten und langfristige Risiken außer Acht ließen. Es müsse hierfür jedoch eine internationale Lösung gefunden werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern (RP Online, 30.08.2009).
Die SPD äußert sich in ihrem Wahlprogramm detaillierter. Eine angemessene Vergütung von Managern soll dadurch sichergestellt werden, dass sie oberhalb von einer Million Euro nur zur Hälfte steuerlich geltend gemacht werden kann. Erfolgsabhängige Boni sollen mehrjährige Bezugszeiträume haben und erst am Ende dieser Periode ausgezahlt werden (Sozial und demokratisch. Anpacken. Für Deutschland. Das Regierungsprogramm der SPD).
Die Forderungen der FDP ähneln hingegen denen der CDU und sind dementsprechend vage gehalten: Wer als Manager im Finanzmarkt verantwortlich Risiken eingegangen ist, soll zur Rechenschaft gezogen werden und persönlich finanziell die Konsequenzen tragen. Dies soll über einen (veränderten) Verhaltenskodex erfolgen (Die Mitte stärken. Deutschlandprogramm 2009). Die Aktionäre sollen künftig mehr Rechte bei der Festlegung der Vergütung und ihrer Offenlegung erhalten. So soll sichergestellt werden, dass die Gesamtbezüge im angemessenen Verhältnis zur Aufgabe und Lage der Gesellschaft stehen. Dabei soll die Vergütung stärker am langfristigen Erfolg ausgerichtet werden und Manager auch am Misserfolg beteiligt werden.
Bündnis 90 / Die Grünen legen den Schwerpunkt auf die Beschränkung des staatlichen Anteils an zu hohen Managerbezügen. Sie wollen nicht, dass „überhöhte Bezüge und Phantasieabfindungen durch die Bürgerinnen und Bürger finanziert“ werden (Der Grüne Neue Gesellschaftsvertrag). Unternehmen sollen künftig nur noch 500.000 EUR Gehaltsaufwendungen pro Jahr und Manager als Betriebsausgabe geltend machen können. Außerdem soll die zivilrechtliche Haftung der Manager verschärft und gesetzlich festlegt werden. Schließlich soll die öffentliche Hand dort, wo sie Einfluss hat, eine maßvolle Entlohnung durchsetzen.
Die stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion der Grünen Christine Scheel ist allerdings gegen eine konkrete Festschreibung von Gehältern und plädiert für eine Empfehlung im sog. Verhaltenskodex (Manager-Gehälter am langfristigen Unternehmenserfolg orientieren).
Die Partei Die Linke fordert generell eine bessere Kontrolle und Demokratisierung der Banken und möchte diese nach dem Vorbild von Sparkassen vergesellschaften und auf das Gemeinwohl verpflichten (Konsequent sozial. Für Demokratie und Frieden. Bundestagswahlprogramm 2009 von Die Linke).
Konkret sollen nach einem Beitrag in dem Internetauftritt der Partei vom 09.08.2009 die Gehälter von Managern das zwanzigfache des durchschnittlich im Unternehmen gezahlten Gehalts nicht übersteigen (Themen A-Z: Managergehälter). Abfindungen sollen auf das zwanzigfache des Lohnes eines Facharbeiters bei Vollzeitbeschäftigung in der untersten Lohngruppe beschränkt werden.
Nähere Informationen finden Sie hier:
Wir haben die Kraft Gemeinsam für unser Land. Regierungsprogramm der CDU
Sozial und Demokratisch. Anpacken. Für Deutschland. Das Regierungsprogramm der SPD
Die Mitte stärken. Deutschlandprogramm 2009. Programm der FDP zur Bundestagswahl 2009
Der Grüne Neue Gesellschaftsvertrag
Bündnis 90 Die Grünen, Managergehälter am langfristigen Erfolg orientieren (Beitrag von Christine Scheel)
Konsequent sozial. Für Demokratie und Frieden. Bundestagswahlprogramm 2009 von Die Linke
Die Linke: Themen A-Z: Managergehälter, erstellt am 09.08.2009
RP ONLINE vom 30.08.2009: Initiative für G-20-Gipfel in Pittsburgh – Merkel und Sarkozy wollen Boni-Regelung
Arbeitsrecht aktuell 09/116: Empfehlung des Rechtsausschusses zum Gesetz zur Angemes-senheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)

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Letzte Überarbeitung: 9. März 2012
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Arbeitsrecht aktuell: |
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Berlin, 19.05.2012 Teilzeitanspruch:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.03.2012, 15 SaGa 2286/11
Berlin, 17.05.2012 Outsourcing:
Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 16.05.2012, 4 AZR 320/10 und 321/10
Berlin, 17.05.2012 Öffentlicher Dienst:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2012, 10 AZR 202/11
München, 16.05.2012 Altersversorgung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2012, 3 AZR 128/11
Hannover, 15.05.2012 Urlaub und Krankheit:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2012, 5 Sa 1370/11
Frankfurt, 14.05.2012 Leiharbeit:
Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2012, L 1 KR 95/12 B ER
Berlin, 12.05.2012 Betriebsübergang:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2012, 8 AZR 639/10
Köln, 09.05.2012 Whistleblowing:
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2012, 6 Sa 304/11
Köln, 08.05.2012 Lohnrückzahlung:
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.10.2011, 9 Sa 156/11
München, 07.05.2012 Kündigungsschutzklage:
Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 13.10.2011, 3 Sa 1187/10
Frankfurt, 04.05.2012 Urlaub und Krankheit:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 03.05.2012, Rs. C-337/10 - Neidel
Köln, 03.05.2012 Korruption:
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.01.2012, 5 Sa 371/11
Köln, 02.05.2012 Kündigung und Krankheit:
Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 08.12.2011, 3 Ca 936/11
Köln, 30.04.2012 Fristlose Kündigung:
Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27.07.2011, 9 TaBVGa 2/11
Frankfurt, 25.04.2012 Urlaubsabgeltung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2011, 9 AZR 399/10
Köln, 24.04.2012 Diskriminierungsschutz:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.04.2012, II ZR 163/10
Frankfurt, 23.04.2012 Fristlose Kündigung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.2012, 2 AZR 258/11
Hamburg, 20.04.2012 Lohnuntergrenzen:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012, 4 AZR 139/10, Beschluss vom 18.04.2012, 4 AZR 168/10
Hamburg, 20.04.2012 Diskriminierung:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.04.2012, C-415/10 (Meister)
Hannover, 18.04.2012 Gleichbehandlung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.04.2012, 3 AZR 280/10
Hamburg, 13.04.2012 Kündigungsschutzklage:
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2011, 1 Sa 538 e/10
Stuttgart, 12.04.2012 Änderungskündigung:
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Köln, 28.03.2012 Ermahnung:
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Frankfurt, 26.03.2012 Mitarbeitergespräche:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11
Berlin, 22.03.2012 Massenentlassungsanzeige
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10
Berlin, 21.03.2012 Gleicher Urlaub:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10
Berlin, 18.03.2012 Änderungskündigung:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11
Berlin, 16.03.2012 Bewerberdiskriminierung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11
Berlin, 15.03.2012 Urlaubsrecht:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 303/10
Berlin, 14.03.2012 Wettbewerbsverbot:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 198/10
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