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Arbeitsrecht aktuell: 10/238 Neueinstellung statt Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist nicht rechtsmissbräuchlich




Freie Wahl für freie Arbeitgeber

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.08.2010, 9 Sa 193/10

Leitsätze des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz: "Die Berufung des Arbeitgebers auf den Ablauf einer sachgrundlos vereinbarten Befristung ist nicht allein deshalb rechtsmissbräuchlich, weil der Arbeitgeber im Anschluss für dieselbe Tätigkeit wiederum sachgrundlos befristete Arbeitsverträge mit anderen Arbeitnehmern abschließt oder sonstige Neueinstellungen vornimmt."

06.12.2010. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) erlaubt es, Arbeitsverträge für bis zu zwei Jahre ohne sachlichen Grund zu befristen (§ 14 Abs.2 Satz 1 Halbsatz 1 TzBfG), wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorher noch nie in einem Arbeitsverhältnis standen ("Anschlussverbot", siehe § 14 Abs.2 Satz 2 TzBfG). Nach diesen zwei Jahren, oder wenn schon einmal ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, ist eine Befristung nur noch mit Sachgrund (vgl. § 14 Abs.1 TzBfG) möglich. Innerhalb der zwei Jahre kann das Arbeitsverhältnis im Übrigen höchstens drei Mal verlängert werden (§ 14 Abs.2 Satz 1 Halbsatz 2 TzBfG).

Eine solche "Verlängerung" liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn während der Vertragslaufzeit ausschließlich das Beendigungsdatum nach hinten verlegt wird. Die Verlängerung muss dabei - ebenso wie die ursprüngliche Befristung - schriftlich vereinbart sein (§ 14 Abs.4 TzBfG). Werden neben der Vertragsdauer auch andere Vertragsbedingungen geändert, dann liegt ein neuer Vertrag vor. Dieser ist dann wegen Verstoßes gegen das Anschlussverbot unwirksam, wenn kein sachlicher Grund für die Befristung vorliegt (ständige Rechtsprechung, vgl. Bundesarbeitsgericht - BAG, Urteil vom 19.10.2005, 7 AZR 31/04 und Urteil vom 18.01.2006, 7 AZR 178/05).

Der Gesetzgeber sieht - etwas weltfremd und idealistisch - befristete Arbeitsverhältnisse als "Brücke in die Beschäftigung", d.h. in unbefristete Arbeitsverhältnisse.

Dies wusste auch eine Produktionsmitarbeiterin, deren Vertrag nach dreimaliger Verlängerung zum 30.09.2009 auszulaufen drohte. Sie hatte beobachtet, dass der Arbeitgeber neue (sachgrundlos mögliche) Ersteinstellungen vornahm und die nicht mehr sachgrundlos befristbaren Arbeitsverhältnisse auslaufen lies. Ein solches Vorgehen kam ihr angesichts des Gesetzeszweckes rechtsmissbräuchlich vor. Sie klagte daher auf Entfristung ihres Arbeitsvertrages.

Doch sowohl das Arbeitgericht Kaiserslautern (Urteil vom 23.03.2010, 8 Ca 1615/09) als auch das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 13.08.2010, 9 Sa 193/10) wiesen ihre Klage als unbegründet ab. Zwar kann nach der Rechtsprechung des BAG auch die Nutzung einer Befristungsmöglichkeit im Einzelfall rechtsmissbräuchlich sein (BAG, Urteil vom 25.04.2001, 7 AZR 376/00). Das ist allerdings nur der Fall, "wenn ein Vertragspartner eine an sich rechtlich mögliche Gestaltung in einer mit Treu und Glauben unvereinbaren Weise nur dazu verwendet, sich zum Nachteil des anderen Vertragspartners Vorteile zu verschaffen, die nach dem Zweck der Norm und des Rechtsinstituts nicht vorgesehen sind".

Ausweislich der Gesetzesbegründung soll sich der Arbeitgeber jedoch am Ende der zweijährigen Höchstbefristungsdauer entscheiden, ob er seinen bewährten Arbeitnehmer unbefristet (bzw. mit Sachgrund) weiterbeschäftigt oder ob er seinen Beschäftigungsbedarf durch andere Arbeitnehmer deckt. Mit anderen Worten: Die von der Klägerin als rechtsmissbräuchlich angesehene Handlungsweise hat der Gesetzgeber nicht nur gesehen, sondern ausdrücklich als akzeptabel hingenommen. Der Arbeitgeber nahm damit lediglich einen gesetzlich vorgesehen Vorteil wahr und handelte nicht missbräulich.

Die ebenfalls von der Klägerin aufgeworfene, höchstrichterlich ungelöste Rechtsfrage, ob eine diskriminierende Nicht-Übernahme die Befristung unwirksam werden lässt, konnte das Gericht mangels Indizien für eine Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) offen lassen.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Fazit: Die Befristung von Arbeitsverträgen ist in erster Linie im Interesse des Arbeitgebers. Mit dem Ablauf der Befristung endet das Arbeitsverhältnis automatisch, d.h. ohne Kündigung. Der Arbeitgeber hat dabei praktisch die freie Wahl, ob er den Arbeitnehmer weiter beschäftigen möchte oder nicht. Die Erfolgsaussichten einer entsprechenden Klage sinken damit dramatisch. Da Rechtsmissbrauch praktisch nie vorliegt und die Folgen einer diskriminierenden (Nicht-)Verlängerungsentscheidung ungeklärt sind, bleiben der Angriff auf die Schriftform und die Wirksamkeit der Verlängerung selbst eine der wenigen realistischen Vorgehensweisen bei sachgrundlos möglichen Befristungen.

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Letzte Überarbeitung: 20. September 2011

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Arbeitsrecht aktuell:


Berlin, 19.05.2012
Teilzeitanspruch:

Arbeitszeitverringerung im Eilverfahren

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.03.2012, 15 SaGa 2286/11

Berlin, 17.05.2012
Outsourcing:

Tarifvertrag und Betriebsübergang

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 16.05.2012, 4 AZR 320/10 und 321/10

Berlin, 17.05.2012
Öffentlicher Dienst:

Leistungsentgelt gemäß § 18 TVöD

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2012, 10 AZR 202/11

München, 16.05.2012
Altersversorgung:

Betriebliche Übung und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2012, 3 AZR 128/11

Hannover, 15.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung bei Krankheit

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2012, 5 Sa 1370/11

Frankfurt, 14.05.2012
Leiharbeit:

Für Leiharbeitsfirmen werden die CGZP-Tarifverträge teuer

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2012, L 1 KR 95/12 B ER

Berlin, 12.05.2012
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Rettungszweckverband

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2012, 8 AZR 639/10

Köln, 09.05.2012
Whistleblowing:

Fristlose Kündigung wegen Strafanzeige

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2012, 6 Sa 304/11

Köln, 08.05.2012
Lohnrückzahlung:

Gehaltsüberzahlung bei Überstundenvergütung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.10.2011, 9 Sa 156/11

München, 07.05.2012
Kündigungsschutzklage:

LAG München zu Kündigungsschutzklage und Rücknahme der Kündigung

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 13.10.2011, 3 Sa 1187/10

Frankfurt, 04.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung nach langer Krankheit auch für Beamte

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 03.05.2012, Rs. C-337/10 - Neidel

Köln, 03.05.2012
Korruption:

Kündigung - Schmiergeld als Kündigungsgrund

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.01.2012, 5 Sa 371/11

Köln, 02.05.2012
Kündigung und Krankheit:

Arbeitsgericht Trier: Kündigung nach Krankmeldung als Maßregelung

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 08.12.2011, 3 Ca 936/11

Köln, 30.04.2012
Fristlose Kündigung:

Betriebsrat - Fristlose Kündigung und trotzdem im Amt?

Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27.07.2011, 9 TaBVGa 2/11

Frankfurt, 25.04.2012
Urlaubsabgeltung:

Urlaubsabgeltung nach Krankheit und Verfallfrist

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2011, 9 AZR 399/10

Köln, 24.04.2012
Diskriminierungsschutz:

Geschäftsführer und Altersdiskriminierung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.04.2012, II ZR 163/10

Frankfurt, 23.04.2012
Fristlose Kündigung:

Kündigung wegen Stalkings

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.2012, 2 AZR 258/11

Hamburg, 20.04.2012
Lohnuntergrenzen:

Mindestlohn gemäß Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG)

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012, 4 AZR 139/10, Beschluss vom 18.04.2012, 4 AZR 168/10

Hamburg, 20.04.2012
Diskriminierung:

Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers?

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.04.2012, C-415/10 (Meister)

Hannover, 18.04.2012
Gleichbehandlung:

Altersteilzeit und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.04.2012, 3 AZR 280/10

Hamburg, 13.04.2012
Kündigungsschutzklage:

Anfechtung eines Vergleichs nur im Ausnahmefall

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2011, 1 Sa 538 e/10

Stuttgart, 12.04.2012
Änderungskündigung:

Abmahnung vor Änderungskündigung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011, 10 Sa 329/11

Köln, 28.03.2012
Ermahnung:

Entfernung einer Ermahnung aus der Personalakte

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 20.12.2011, 3 Ca 1013/11

Frankfurt, 26.03.2012
Mitarbeitergespräche:

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Mitarbeiterjahresgesprächen

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11

Berlin, 22.03.2012
Massenentlassungsanzeige

Massenentlassung und Stellungnahme des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10

Berlin, 21.03.2012
Gleicher Urlaub:

Urlaub nach Alter ist eine Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10

Berlin, 18.03.2012
Änderungskündigung:

Fallstricke bei betriebsbedingter Änderungskündigung wegen Betriebsschließung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11

Berlin, 16.03.2012
Bewerberdiskriminierung

Diskriminierung - Frist zur Forderung von Entschädigung rechtens

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11

Berlin, 15.03.2012
Urlaubsrecht:

Kein Urlaubsverfall bei günstigem Arbeitsvertrag

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 303/10

Berlin, 14.03.2012
Wettbewerbsverbot:

Wettbewerbsverbot - Anrechung von Arbeitslosengeld auf die Karenzentschädigung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 198/10