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Arbeitsrecht aktuell: 10/006 Übernahme von Auszubildenden




Tariflicher Anspruch schwer durchsetzbar

Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 23.11.2009, 4 Ta 350/09

11.01.2010. Weigert sich ein Arbeitgeber trotz tariflicher Übernahmeverpflichtung, einen Auzubildenden nach seiner Ausbildung zu übernehmen, weil er die Begründung eines Arbeitsverhältnisses für unzumutbar hält, ist ein arbeitsgerichtlicher Eilantrag mit dem Ziel einer Verpflichtung des Arbeitgebers zur vorläufige Übernahme nur selten erfolgreich. Dies macht eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln deutlich.

Der Arbeitgeber kann sich nämlich meist auf Hinderungsgründe berufen, die den Gründen für eine sozial gerechtfertigte Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ähnlich sind und daher vom Gericht gründlich geprüft werden müssen. Eine solche Prüfung ist aber nur im Hauptsacheverfahren möglich: Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 23.11.2009, 4 Ta 350/09

von Rechtsanwältin Nina Lüking, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Hannover

Abschluss der Berufsausbildung - wer wird übernommen?

Das Ausbildungsverhältnis von Auszubildenden endet automatisch mit dem Ende der Ausbildung, also normalerweise mit dem Bestehen der Abschlussprüfung. Das regelt § 21 Abs. 1 Berufbildungsgesetz (BBiG). Auszubildende haben grundsätzlich keinen Anspruch, im Anschluss in ein Arbeitsverhältnis bei ihrem Ausbildungsbetrieb übernommen zu werden.

Allerdings gibt es Tarifverträge, die einen derartigen Anspruch - als Ausnahme von der Regel - begründen. Zumeist sind die Ausbildungsbetriebe danach verpflichtet, die Auszubildenden nach bestandener Prüfung befristet zu übernehmen, um ihnen so den Erwerb von Berufserfahrung zu ermöglichen.

Um eine unverhältnismäßige Belastung der Arbeitgeber zu vermeidetn, enhalten Tarifverträge normalerweise einschränkende Regelungen darüber, unter welchen Umständen der Arbeitgeber einen Auszubildenden ausnahmsweise nicht übernehmen muss. Meistens sind dies eine Reihe von Gründen, die die Begründung eines Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar machen würden. Lehnt ein Arbeitgeber die Übernahme ab, kann der ehemalige Auszubildende seinen (vermeintlichen) Anspruch auf Begründung eines Arbeitsverhältnisses vor dem Arbeitsgericht einklagen.

Die Frage ist dann jedoch, ob der Auszubildende bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung über seinen Anspruch vorläufig von seinem ehemaligen Ausbildungsbetrieb beschäftigt werden muss. Mit der Frage, ob ein vorläufiger Beschäftigungsanspruch des Auszubildenden besteht und ob dieser im arbeitsgerichtlichen Eilverfahren geltend gemacht werden kann, befasst sich die vorliegende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln (Beschluss vom 23.11.2009, 4 Ta 350/09).

Der Fall des Landesarbeitsgerichts Köln: Auszubildende mit erheblichen Fehlzeiten wird nicht übernommen

In dem Ausbildungsbetrieb der klagenden ehemaligen Auszubildenden fand ein Tarifvertrag zur Beschäftigungsbrücke in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV BB) vom 28.03.2000 Anwendung, nach dessen § 8 Auszubildende bei einer nach dem 01.05.2001 erfolgreich bestandenen Abschlussprüfung für mindestens zwölf Monate in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden mussten. Allerdings ist danach der Anspruch auf Übernahme ausgeschlossen, wenn personenbedingte Gründe entgegenstehen. Zudem kann mit Zustimmung des Betriebsrates von der Übernahmeverpflichtung abgewichen werden, wenn die Übernahme wegen akuter Beschäftigungsprobleme im Betrieb nicht möglich ist oder der Betrieb über seinen Bedarf hinaus Ausbildungsverträge abgeschlossen hat.

Der Arbeitgeber weigerte sich unter Berufung auf personenbedingte Gründe, die ehemalige Auszubildende nach Abschluss der Ausbildung zu übernehmen, da die Auszubildende während ihrer Ausbildung in erheblichem Maße krankheitsbedingt gefehlt hatte und zweimal wegen einer verspäteten Krankmeldung abgemahnt worden war.

Die ehemalige Auszubildende verklagte den Arbeitgeber deshalb vor dem Arbeitsgericht Köln auf Begründung eines zeitlich befristeten Arbeitsverhältnisses. Da das Verfahren sehr langwierig war, stellte sie parallel einen Eilantrag, dass der Arbeitgeber sie bis zum Abschluss des arbeitsgerichtlichen Verfahrens vorläufig beschäftigen müsse. Diesen Antrag wies das Arbeitsgericht Köln zurück (Beschluss vom 09.09.2009, 3 Ga 136/09). Hiergegen legte die ehemalige Auszubildende sofortige Beschwerde ein.

Landesarbeitsgericht Köln: Anspruch auf Übernahme des Auszubildenden muss offensichtlich sein

Das LAG entschied ebenfalls gegen die ehemalige Auszubildende. Im wesentlichen begründet es dies damit, dass ein Anspruch auf vorläufige Begründung eines Arbeitsverhältnisses im Eilverfahren an sehr enge Voraussetzungen geknüpft ist, die es vorliegend für nicht gegeben erachtet.

Erforderlich für einen derartigen Anspruch ist nämlich, dass der Anspruch des Auszubildenden auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis „offensichtlich begründet“ ist, so das LAG. Es muss also offensichtlich sein, dass der Arbeitgeber keinen rechtlichen Grund hatte, den Auszubildenden nicht zu übernehmen.

Davon konnte jedoch nach Auffassung des LAG vorliegend keine Rede sein. Es war nämlich nicht auszuschließen, dass die erheblichen Fehlzeiten der ehemaligen Auszubildenden einen personenbedingten Grund darstellten, nach dem der Arbeitgeber berechtigt war, die Übernahme zu verweigern, so das LAG.

Das LAG Köln hat dabei die Grundsätze, die vom Bundesarbeitsgericht zum allgemeinen Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung in „normalen“ Kündigungsschutzprozessen entwickelt wurden, auf die vorläufige Übernahme von Auszubildenden, wenn tariflich ein solcher Anspruch geregelt ist, übertragen. Denn auch im Kündigungsschutzprozess hat der Arbeitnehmer mit seinem Eilantrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung bis zum Abschluss des Verfahrens nur dann Erfolg, wenn die Kündigung offensichtlich unwirksam ist.

Fazit: Eine tarifliche Übernahmeverpflichtung nutzt dem Auszubildenden also dann wenig, wenn der Arbeitgeber die Übernahme verweigert. Denn ein Anspruch auf vorläufige Übernahme ist schwer durchzusetzen. Zwar muss der Arbeitgeber, wenn der Auszubildende letzten Endes doch Recht bekommt, das Entgelt nachzahlen, aber bei langer Verfahrensdauer kann der Arbeitgeber den tatsächlichen Beschäftigungsanspruch praktisch vereiteln. Auszubildende, die die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis erstreben, um möglichst schnell Berufserfahrung zu erhalten, befinden sich damit in einer wenig erfreulichen Situation.

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Arbeitsrecht aktuell:


Berlin, 19.05.2012
Teilzeitanspruch:

Arbeitszeitverringerung im Eilverfahren

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.03.2012, 15 SaGa 2286/11

Berlin, 17.05.2012
Outsourcing:

Tarifvertrag und Betriebsübergang

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 16.05.2012, 4 AZR 320/10 und 321/10

Berlin, 17.05.2012
Öffentlicher Dienst:

Leistungsentgelt gemäß § 18 TVöD

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2012, 10 AZR 202/11

München, 16.05.2012
Altersversorgung:

Betriebliche Übung und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2012, 3 AZR 128/11

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Urlaubsabgeltung bei Krankheit

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2012, 5 Sa 1370/11

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Leiharbeit:

Für Leiharbeitsfirmen werden die CGZP-Tarifverträge teuer

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Berlin, 12.05.2012
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Betriebsübergang bei Rettungszweckverband

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Fristlose Kündigung wegen Strafanzeige

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2012, 6 Sa 304/11

Köln, 08.05.2012
Lohnrückzahlung:

Gehaltsüberzahlung bei Überstundenvergütung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.10.2011, 9 Sa 156/11

München, 07.05.2012
Kündigungsschutzklage:

LAG München zu Kündigungsschutzklage und Rücknahme der Kündigung

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 13.10.2011, 3 Sa 1187/10

Frankfurt, 04.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung nach langer Krankheit auch für Beamte

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 03.05.2012, Rs. C-337/10 - Neidel

Köln, 03.05.2012
Korruption:

Kündigung - Schmiergeld als Kündigungsgrund

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.01.2012, 5 Sa 371/11

Köln, 02.05.2012
Kündigung und Krankheit:

Arbeitsgericht Trier: Kündigung nach Krankmeldung als Maßregelung

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 08.12.2011, 3 Ca 936/11

Köln, 30.04.2012
Fristlose Kündigung:

Betriebsrat - Fristlose Kündigung und trotzdem im Amt?

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Frankfurt, 25.04.2012
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Köln, 24.04.2012
Diskriminierungsschutz:

Geschäftsführer und Altersdiskriminierung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.04.2012, II ZR 163/10

Frankfurt, 23.04.2012
Fristlose Kündigung:

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.2012, 2 AZR 258/11

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Lohnuntergrenzen:

Mindestlohn gemäß Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG)

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012, 4 AZR 139/10, Beschluss vom 18.04.2012, 4 AZR 168/10

Hamburg, 20.04.2012
Diskriminierung:

Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers?

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.04.2012, C-415/10 (Meister)

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.04.2012, 3 AZR 280/10

Hamburg, 13.04.2012
Kündigungsschutzklage:

Anfechtung eines Vergleichs nur im Ausnahmefall

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2011, 1 Sa 538 e/10

Stuttgart, 12.04.2012
Änderungskündigung:

Abmahnung vor Änderungskündigung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011, 10 Sa 329/11

Köln, 28.03.2012
Ermahnung:

Entfernung einer Ermahnung aus der Personalakte

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Frankfurt, 26.03.2012
Mitarbeitergespräche:

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Mitarbeiterjahresgesprächen

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11

Berlin, 22.03.2012
Massenentlassungsanzeige

Massenentlassung und Stellungnahme des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10

Berlin, 21.03.2012
Gleicher Urlaub:

Urlaub nach Alter ist eine Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10

Berlin, 18.03.2012
Änderungskündigung:

Fallstricke bei betriebsbedingter Änderungskündigung wegen Betriebsschließung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11

Berlin, 16.03.2012
Bewerberdiskriminierung

Diskriminierung - Frist zur Forderung von Entschädigung rechtens

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11

Berlin, 15.03.2012
Urlaubsrecht:

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 303/10

Berlin, 14.03.2012
Wettbewerbsverbot:

Wettbewerbsverbot - Anrechung von Arbeitslosengeld auf die Karenzentschädigung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 198/10