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Arbeitsrecht aktuell: 08/070 Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.04.2008, 9 AZR 111/07 - Urteilsgründe




Bei Stichtagsregelungen für den Abschluss von Altersteilzeitverträgen ist der Arbeitgeber an den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.04.2008, 9 AZR 111/07

von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin

07.07.2008. § 3 Abs.1 Satz 1 Nr.3 Altersteilzeitgesetz 1996 (AltTZG 1996) schreibt vor, dass Altersteilzeitverträge von der Arbeitsverwaltung nur dann bezuschusst werden können, wenn die freie Entscheidung des Arbeitgebers bei einer über fünf Prozent der Arbeitnehmer des Betriebs hinausgehenden Inanspruchnahme sichergestellt ist oder eine Ausgleichskasse oder gemeinsame Einrichtung besteht. Mit dieser Gesetzesbestimmung soll verhindert werden, dass Arbeitgeber durch eine übermäßige Inanspruchnahme von Altersteilzeit finanziell überfordert werden (Überforderungsschutz).

Um eine solche Überforderung abzuwenden, stellen Altersteilzeit-Tarifverträge den tarifvertraglich begründeten Anspruch der Arbeitnehmer auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrags unter den rechtlichen Vorbehalt der Einhaltung der Überlastquote von fünf Prozent. Wird diese Grenze überschritten, entfällt der tarifliche Rechtsanspruch auf Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung.

Gleichwohl muss der Arbeitgeber sorgfältig vorgehen, wenn er bereits eine längere Zeit Altersteilzeitverträge auf tarifvertraglicher Grundlage abgeschlossen hat, diese Praxis aber aufgrund der Überschreitung der Überlastquote beenden möchte.

Über einen solchen Fall hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 15.04.2008 (9 AZR 111/07) zu entscheiden. Wir berichteten hierüber bereits unter Auswertung der Pressemitteilung des BAG (Arbeitsrecht aktuell 08/50: Schutz des Arbeitgebers vor finanzieller Überforderung im Altersteilzeit contra Gleichbehandlung). Nunmehr sind am 02.07.2008 die Urteilsgründe bekannt geworden.

Diese stellen noch einmal deutlich heraus, dass sich der Arbeitgeber gegenüber dem Altersteilzeitverlangen eines dazu nach den Regelungen eines einschlägigen Tarifvertrags berechtigten Arbeitnehmers zwar im Prinzip jederzeit auf eine bereits eingetretene Überschreitung der Überforderungsquote von fünf Prozent berufen kann, so dass unter solchen Umständen grundsätzlich kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers mehr besteht.

Setzt der Arbeitgeber sein Ziel, künftig generell keine Altersteilzeitverträge mehr abzuschließen, allerdings in der Weise um, dass er einen in der Zukunft liegenden Stichtag festlegt, ab dem keine Altersteilzeitverträge mehr abgeschlossen werden sollen, muss er den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Praktisch bedeutet dies: Er muss sicherstellen, dass alle an einem Altersteilzeitvertrag potentiell interessierten Arbeitnehmer Kenntnis von der Stichtagsregelung erhalten, um bis dahin ihre möglicherweise bestehenden Altersteilzeitwünsche an den Arbeitgeber heranzutragen. Will dieser von den bis zum Stichtag eingereichten Anträgen auf Altersteilzeit nur einigen stattgeben, d.h. andere zurückweisen, muss er nach der Rechtsprechung des BAG grundsätzlich die Arbeitnehmer vorrangig berücksichtigen, die zuerst die tariflichen Voraussetzungen erfüllt haben.

Unzulässig wäre es jedenfalls, dass ein Bewerber in Unkenntnis der Stichtagsregelung einen verspäteten Antrag stellt, der deshalb vom Arbeitgeber nicht berücksichtigt wird, wenn andererseits vor dem Stichtag eingereichte Anträge von Arbeitnehmern, die aufgrund geringeren Alters oder aus anderen Gründen erst später die rechtlichen Voraussetzungen für einen Altersteilzeitanspruch erfüllt haben, positiv beschieden wurden.

In Konsequenz dieser Entscheidung kann es einem Arbeitgeber passieren, dass er trotz bereits eingetretener Überschreitung der Überlastquote von fünf Prozent aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes zum Abschluss weiterer Altersteilzeitverträge gezwungen ist.

Nähere Informationen zu diesem Vorgang finden Sie hier:


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Letzte Überarbeitung: 2. Dezember 2008

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Arbeitsrecht aktuell:


Berlin, 19.05.2012
Teilzeitanspruch:

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Berlin, 17.05.2012
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Berlin, 17.05.2012
Öffentlicher Dienst:

Leistungsentgelt gemäß § 18 TVöD

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2012, 10 AZR 202/11

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Hannover, 15.05.2012
Urlaub und Krankheit:

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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2012, 5 Sa 1370/11

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Für Leiharbeitsfirmen werden die CGZP-Tarifverträge teuer

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Betriebsübergang bei Rettungszweckverband

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Köln, 08.05.2012
Lohnrückzahlung:

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Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.10.2011, 9 Sa 156/11

München, 07.05.2012
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Frankfurt, 04.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung nach langer Krankheit auch für Beamte

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Köln, 03.05.2012
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Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.01.2012, 5 Sa 371/11

Köln, 02.05.2012
Kündigung und Krankheit:

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Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 08.12.2011, 3 Ca 936/11

Köln, 30.04.2012
Fristlose Kündigung:

Betriebsrat - Fristlose Kündigung und trotzdem im Amt?

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Frankfurt, 25.04.2012
Urlaubsabgeltung:

Urlaubsabgeltung nach Krankheit und Verfallfrist

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2011, 9 AZR 399/10

Köln, 24.04.2012
Diskriminierungsschutz:

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Frankfurt, 23.04.2012
Fristlose Kündigung:

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Hamburg, 20.04.2012
Lohnuntergrenzen:

Mindestlohn gemäß Arbeitnehmer-
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012, 4 AZR 139/10, Beschluss vom 18.04.2012, 4 AZR 168/10

Hamburg, 20.04.2012
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Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers?

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.04.2012, C-415/10 (Meister)

Hannover, 18.04.2012
Gleichbehandlung:

Altersteilzeit und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.04.2012, 3 AZR 280/10

Hamburg, 13.04.2012
Kündigungsschutzklage:

Anfechtung eines Vergleichs nur im Ausnahmefall

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2011, 1 Sa 538 e/10

Stuttgart, 12.04.2012
Änderungskündigung:

Abmahnung vor Änderungskündigung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011, 10 Sa 329/11

Köln, 28.03.2012
Ermahnung:

Entfernung einer Ermahnung aus der Personalakte

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 20.12.2011, 3 Ca 1013/11

Frankfurt, 26.03.2012
Mitarbeitergespräche:

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Mitarbeiterjahresgesprächen

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11

Berlin, 22.03.2012
Massenentlassungsanzeige

Massenentlassung und Stellungnahme des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10

Berlin, 21.03.2012
Gleicher Urlaub:

Urlaub nach Alter ist eine Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10

Berlin, 18.03.2012
Änderungskündigung:

Fallstricke bei betriebsbedingter Änderungskündigung wegen Betriebsschließung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11

Berlin, 16.03.2012
Bewerberdiskriminierung

Diskriminierung - Frist zur Forderung von Entschädigung rechtens

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11

Berlin, 15.03.2012
Urlaubsrecht:

Kein Urlaubsverfall bei günstigem Arbeitsvertrag

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 303/10

Berlin, 14.03.2012
Wettbewerbsverbot:

Wettbewerbsverbot - Anrechung von Arbeitslosengeld auf die Karenzentschädigung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 198/10