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Arbeitsrecht aktuell: 10/187 Verhandlungspflicht bei Zielvereinbarung




Schadensersatzpflicht bei unterbliebener Zielvereinbarung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.05.2010, 10 AZR 390/09

24.09.2010. Zielvereinbarungen sind arbeitsvertraglichen Nebenabreden, in denen sich der Arbeitnehmer verpflichtet, bestimmte Vorgaben anzustreben. Je näher er dem gesteckten Ziel kommt, desto höher fällt seine Prämie aus. In der Regel wird auf Grundlage einer grundsätzlichen Rahmenvereinbarung jedes Jahr neu über die anzustrebenden Ergebnisse verhandelt. Unterlässt dies der Arbeitgeber und entgeht dem Arbeitnehmer dadurch eine Prämie, kann ein Schadensersatzanspruch gegeben sein. Fraglich ist jedoch, ob dies auch der Fall ist, wenn die alten Ziele für den Fall weitergelten sollen, dass keine neuen ausgehandelt werden: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.05.2010, 10 AZR 390/09.

von Rechtsanwältin Eva Hüttl, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Hamburg

Muss über Zielvereinbarungen immer wieder verhandelt werden?

Zielvereinbarungen sind arbeitsvertragliche Nebenabreden, mit denen sich Arbeitnehmer verpflichten, innerhalb bestimmten Zeitraumes – meist einem Kalender- oder Wirtschaftsjahr – bestimmte quantitative und qualitative Ziele anzustreben. Neben Umsatzvorgaben und Deckungsbeitragen können dabei beispielsweise auch bestimmte Fortbildungen oder eine gute Teamentwicklung mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Je nachdem, wie genau diese Ziele erreicht werden, erhält der Arbeitnehmer eine mehr oder weniger hohe Prämie.

Wichtig ist damit, auf welche Weise und mit welchem Inhalt die Arbeitsvertragsparteien die Zielvereinbarung treffen. Grundlage ist meist eine jährlich getroffene Rahmenvereinbarung im Arbeitsvertrag, die das Gehalt in einen festen und einen flexiblen Bestandteil unterteilt. Arbeitnehmer müssen dann darauf vertrauen können,dass der Arbeitgeber diese Vereinbarung auch auf faire Weise mit Leben füllen. Sperrt er sich hingegen völlig oder setzt unrealistische Ziele, bleibt vom Gehalt nur der feste Bestandteil. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) kann der betroffene Arbeitnehmer jedoch Schadensersatz verlangen, wenn darin ein schuldhafter Verstoß gegen die Pflicht des Arbeitgebers zu fairen Verhandlungen liegt.

Um diesem Problem zu entgehen, enthalten die Rahmenzielvereinbarung oder die Jahreszielvereinbarung – jedenfalls hin und wieder – eine Klausel, nach der die zuletzt getroffen Vereinbarung bis auf Weiteres weitergelten soll, wenn keine neue getroffen wird. Hier war bisher nicht klar entschieden, ob dann die grundsätzlich bestehende Verhandlungspflicht des Arbeitgebers entfällt. Das BAG hat nun Gelegenheit, dies zu ändern (Urteil vom 12.05.2010, 10 AZR 390/09).

Der Fall: Arbeitgeber vereinbart nachwirkende Zielvereinbarung und verweigert weitere Verhandlungen

Der klagende Arbeitnehmer war von Januar 2003 bis Mai 2007 für den beklagten Arbeitgeber als Projektleiter tätig. Sein Jahresgehalt setzte sich gemäß Arbeitsvertrag aus einer festen Vergütung und einer variablen Zielerreichungsprämie zusammen. Für die Jahre 2003 und 2004 einigten sich die Parteien auf Zielvereinbarungen, danach kamen keine mehr zustande.

Die Vereinbarung für 2004 sah u.a. Ziele für einen im selben Jahr abzuwickelnden Auftrag mit einem Großkunden vor und war daher auf die Folgejahre nicht anwendbar. Dennoch war in der für 2004 getroffenen Zielvereinbarung festgeschrieben, dass sie „für mindestens ein Jahr bis zur Unterzeichnung einer neuen Zielvereinbarung“ gelten solle. Bei Anwendung dieser Vereinbarung ergab sich keine Zielerreichungsprämie für die Jahre 2005 bis 2007.

Dennoch verlangte der Arbeitnehmer Zahlung einer solchen Prämie für diese Jahre bzw. Schadensersatz, da er der Meinung war, der Arbeitgeber hätte das Zustandekommen einer Zielvereinbarung für diese Jahre durch „Mauern“ verhindert, d.h. gegen seine Verhandlungspflicht verstoßen.

Das Arbeitsgericht Düsseldorf (Urteil vom 24.09.2008, 4 Ca 7771/07) und das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf (30.04.2009, 11 Sa 1504/08) wiesen die Zahlungsklage ab. Das LAG stützte seine Entscheidung im Wesentlichen auf die Überlegung, dass die in der Zielvereinbarung für 2004 getroffene „Nachwirkung“ für die Folgejahre den Arbeitgeber von dem Vorwurf entlaste, er hätte gegen seine Verhandlungspflicht verstoßen.

Bundesarbeitsgericht: Selbst bei einer Auffangregelung entfällt die Verhandlungspflicht nicht.

Das BAG hob das Urteil des LAG Düsseldorf auf und verwies den Rechtsstreit zwecks erneuter Verhandlung und Entscheidung an dieses zurück.

Zielvereinbarungen, so das Gericht, können zwar nachwirkend vereinbart werden. Daraus kann jedoch nicht ohne Weiteres geschlussfolgert werden, dass dadurch die Pflicht zur Weiter- bzw. Neuverhandlung entfällt.

Insbesondere im entschiedenen Fall wäre der Arbeitnehmer einseitig benachteiligt, da die 2004er-Regelung inhaltlich auf dieses eine Jahr ausgelegt war und damit in nachfolgende Zeiträume nicht sinnvoll übertragen werden konnte. Eine solche Benachteiligung würde einer Kontrolle nach dem strengen Maßstab für die gerichtliche Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) "nur schwerlich standhalten".

Das LAG hatte dies nicht beachtet und muss nun erneut darüber nachdenken, wie die Zielvereinbarung inhaltlich zu verstehen ist. Das BAG gibt seiner Vorinstanz für diese Auslegung und darüber hinaus eine Reihe von Hinweisen mit auf den Weg. Es betont insbesondere, dass eine Verletzung der Verhandlungspflicht darin liegen kann, dass der Arbeitgeber der Aufforderung des Arbeitnehmers nicht nachkommt, mit ihm eine Zielvereinbarung abzuschließen. Selbst wenn sich der Arbeitnehmer weigert, einem Vorschlag des Arbeitgebers zuzustimmen, bleibe die Pflicht zu weiteren Verhandlungen bestehen..

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Letzte Überarbeitung: 1. März 2012

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Arbeitsrecht aktuell:


Berlin, 19.05.2012
Teilzeitanspruch:

Arbeitszeitverringerung im Eilverfahren

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.03.2012, 15 SaGa 2286/11

Berlin, 17.05.2012
Outsourcing:

Tarifvertrag und Betriebsübergang

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 16.05.2012, 4 AZR 320/10 und 321/10

Berlin, 17.05.2012
Öffentlicher Dienst:

Leistungsentgelt gemäß § 18 TVöD

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2012, 10 AZR 202/11

München, 16.05.2012
Altersversorgung:

Betriebliche Übung und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2012, 3 AZR 128/11

Hannover, 15.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung bei Krankheit

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2012, 5 Sa 1370/11

Frankfurt, 14.05.2012
Leiharbeit:

Für Leiharbeitsfirmen werden die CGZP-Tarifverträge teuer

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2012, L 1 KR 95/12 B ER

Berlin, 12.05.2012
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Rettungszweckverband

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2012, 8 AZR 639/10

Köln, 09.05.2012
Whistleblowing:

Fristlose Kündigung wegen Strafanzeige

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2012, 6 Sa 304/11

Köln, 08.05.2012
Lohnrückzahlung:

Gehaltsüberzahlung bei Überstundenvergütung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.10.2011, 9 Sa 156/11

München, 07.05.2012
Kündigungsschutzklage:

LAG München zu Kündigungsschutzklage und Rücknahme der Kündigung

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 13.10.2011, 3 Sa 1187/10

Frankfurt, 04.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung nach langer Krankheit auch für Beamte

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 03.05.2012, Rs. C-337/10 - Neidel

Köln, 03.05.2012
Korruption:

Kündigung - Schmiergeld als Kündigungsgrund

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.01.2012, 5 Sa 371/11

Köln, 02.05.2012
Kündigung und Krankheit:

Arbeitsgericht Trier: Kündigung nach Krankmeldung als Maßregelung

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 08.12.2011, 3 Ca 936/11

Köln, 30.04.2012
Fristlose Kündigung:

Betriebsrat - Fristlose Kündigung und trotzdem im Amt?

Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27.07.2011, 9 TaBVGa 2/11

Frankfurt, 25.04.2012
Urlaubsabgeltung:

Urlaubsabgeltung nach Krankheit und Verfallfrist

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2011, 9 AZR 399/10

Köln, 24.04.2012
Diskriminierungsschutz:

Geschäftsführer und Altersdiskriminierung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.04.2012, II ZR 163/10

Frankfurt, 23.04.2012
Fristlose Kündigung:

Kündigung wegen Stalkings

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.2012, 2 AZR 258/11

Hamburg, 20.04.2012
Lohnuntergrenzen:

Mindestlohn gemäß Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG)

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012, 4 AZR 139/10, Beschluss vom 18.04.2012, 4 AZR 168/10

Hamburg, 20.04.2012
Diskriminierung:

Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers?

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.04.2012, C-415/10 (Meister)

Hannover, 18.04.2012
Gleichbehandlung:

Altersteilzeit und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.04.2012, 3 AZR 280/10

Hamburg, 13.04.2012
Kündigungsschutzklage:

Anfechtung eines Vergleichs nur im Ausnahmefall

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2011, 1 Sa 538 e/10

Stuttgart, 12.04.2012
Änderungskündigung:

Abmahnung vor Änderungskündigung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011, 10 Sa 329/11

Köln, 28.03.2012
Ermahnung:

Entfernung einer Ermahnung aus der Personalakte

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 20.12.2011, 3 Ca 1013/11

Frankfurt, 26.03.2012
Mitarbeitergespräche:

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Mitarbeiterjahresgesprächen

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11

Berlin, 22.03.2012
Massenentlassungsanzeige

Massenentlassung und Stellungnahme des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10

Berlin, 21.03.2012
Gleicher Urlaub:

Urlaub nach Alter ist eine Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10

Berlin, 18.03.2012
Änderungskündigung:

Fallstricke bei betriebsbedingter Änderungskündigung wegen Betriebsschließung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11

Berlin, 16.03.2012
Bewerberdiskriminierung

Diskriminierung - Frist zur Forderung von Entschädigung rechtens

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11

Berlin, 15.03.2012
Urlaubsrecht:

Kein Urlaubsverfall bei günstigem Arbeitsvertrag

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 303/10

Berlin, 14.03.2012
Wettbewerbsverbot:

Wettbewerbsverbot - Anrechung von Arbeitslosengeld auf die Karenzentschädigung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 198/10