Arbeitsrecht Rechtsanwalt
Hensche Rechtsanwälte
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Berlin Frankfurt Hamburg Hannover Köln München Nürnberg Stuttgart
   Home
   Arbeitsrecht aktuell
      Arbeitsrecht 2012
      Arbeitsrecht 2011
      Arbeitsrecht 2010
      Arbeitsrecht 2009
      Arbeitsrecht 2008
      Arbeitsrecht 2007
      Arbeitsrecht 2006
      Arbeitsrecht 2005
      Arbeitsrecht 2004
      Arbeitsrecht 2003
      Arbeitsrecht 2002
      Arbeitsrecht 2001
   Kurzinfos Arbeitsrecht
   Handbuch Arbeitsrecht
   Gesetze zum Arbeitsrecht
   Urteile zum Arbeitsrecht
   Musterschreiben
   Ratgeber Gebühren
   Tätigkeitsbereiche
   Team
   Presse
   Buchbesprechungen
   Neue Artikel auf hensche.de

Newsletter-Anmeldung
Anrede
Vorname
Nachname
Email
Abmelden

Referenzen:






Juristisches Internetportal der Uni Saarbrücken:





EconBiz:




Uni- und Stadtbibliothek Köln:



Das Web-Adressbuch für Deutschland 2011:


Mitgliedschaften:







Arbeitsrecht aktuell: 08/003 Steuerfreiheit von Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers auf Grund eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages




Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.09.2007, VI R 16/06

von Rechtsanwältin Nina Lüking, Hannover

Über welche Rechtsfrage hat der Bundesfinanzhof entschieden?

Einnahmen, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses von seinem Arbeitgeber bezieht, sind der Lohnsteuer zu unterwerfen. Von diesen Einnahmen ist nicht allein das Gehalt an sich umfasst, sondern auch anderweitige Zuwendungen, die dem Arbeitnehmer durch das Arbeitsverhältnis veranlasst zufließen.

Zukunftssicherungsleistungen, die ein Arbeitgeber zu Gunsten des Arbeitnehmers erbringt, sind daher in der Regel als Arbeitslohn zu werten (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV).

Das Einkommensteuergesetz kennt allerdings eine Reihe von steuerfreien Einnahmen. Dazu gehören nach § 3 Nr. 62 EStG Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitgeber zu der Erbringung verpflichtet ist. Fraglich war in dem vom BFH zu entscheidenden Fall, ob die Regelung eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages, die dem Arbeitgeber aufgibt, Zukunftssicherungsleistungen zu erbringen, eine solche Verpflichtung darstellt.

Welcher Sachverhalt lag der Entscheidung des Bundesfinanzhofs zugrunde?

Die Klägerin betrieb einen landwirtschaftlichen Produktions- und Handelsbetrieb. In den Jahren 1998 bis 2001 zahlte sie zu Gunsten jedes Arbeitnehmers 10 DM monatlich in die Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZLF) ein.

Die Klägerin gehörte keinem Arbeitgeberverband an, war also nicht tarifgebunden. Es bestand allerdings ein iSv § 5 TVG für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag, der die Arbeitgeber verpflichtete, monatlich 10 DM an die ZLF zu Gunsten der Arbeitnehmer zu leisten.

Die Klägerin unterwarf diese monatlichen Beiträge nicht der Lohnsteuer. Infolge einer Lohnsteueraußenprüfung bei der Klägerin erfasste das zuständige Finanzamt die Beiträge als steuerpflichtigen Arbeitslohn und erhob pauschale Lohnsteuer nach. Den dagegen gerichteten Einspruch der Klägerin, den diese mit der Steuerfreiheit der Leistungen nach § 3 Nr. 62 EStG begründete, wies das Finanzamt zurück. Der gegen diese Entscheidung erhobenen Klage gab das Finanzgericht (FG) statt.

Wie hat der Bundesfinanzhof entschieden?

Der Bundesfinanzhof hat die Entscheidung des FG bestätigt und festgestellt, dass die Beitragsleistungen, die die Klägerin zu Gunsten der Kläger an die ZLF erbrachte, als steuerfreie Zukunftssicherungsleistungen nach § 3 Nr. 62 EStG einzuordnen sind.

§ 3 Nr. 62 EStG erfasse mittlerweile nicht mehr nur Zahlungen auf Grund sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen des Arbeitgebers, sondern auch Zahlungsverpflichtungen, die auf anderer gesetzlicher Grundlage oder auf gesetzlicher Ermächtigung beruhen. Von der Steuerbefreiung weiterhin ausgeschlossen sind demgegenüber auf Grund freiwillig begründeter Rechtspflicht geleistete Zahlungen für die Zukunftssicherung der Arbeitnehmer.

Der BFH hat offen gelassen, ob eine durch Tarifbindung entstandene Verpflichtung der Arbeitgeber, Zukunftssicherung zu Gunsten der Arbeitnehmer zu leisten, als freiwillig einzustufen wäre und daher die Zahlungen nicht in den Genuss der Steuerfreiheit kämen. Jedenfalls in dem entschiedenen Fall, in dem der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde und der Klägerin keine Entscheidungsmöglichkeit verbleibe, ob sie die Zahlungen leisten will, sei von einer Verpflichtung im Sinne von § 3 Nr. 62 EStG auszugehen.

Eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung erfolge, wenn im Geltungsbereich eines Tarifvertrages ein öffentliches Interesse daran bestehe, dass alle Arbeitsverhältnisse hinsichtlich der Mindestbedingungen inhaltlich gleich ausgestaltet sind. Werde ein von Tarifvertragsparteien ausgehandelter Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt, entfalte der Tarifvertrag auch für Nichtverbandsmitglieder Bindung.

Zwar handele es sich bei einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung nicht um ein Gesetz im formellen Sinne. Nach Auffassung des BFH sei dies jedoch unerheblich, da auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber materiell gesetzlich verpflichtet seien, die Zukunftssicherungsleistungen zu erbringen. Infolge dieser Verpflichtung müssten die zu Gunsten der Arbeitnehmer durch die Klägerin geleisteten Beiträge ebenfalls iSv § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei gestellt werden.

Nähere Informationen zu diesem Vorgang finden sie hier:


Unsere Büros können Sie von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr, unter folgenden Anschriften in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, München, Nürnberg und Stuttgart erreichen:

Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Berlin
Lützowstraße 32
10785 Berlin
Tel: 030 / 26 39 62 0
Fax: 030 / 26 39 62 499

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Berlin
E-Mail: berlin@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Frankfurt
Gutleutstraße 169 - 171
60327 Frankfurt
Tel: 069 / 71 03 30 04
Fax: 069 / 71 03 30 05

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Frankfurt
E-Mail: frankfurt@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hamburg
Neuer Wall 80
20354 Hamburg
Tel: 040 / 69 20 68 04
Fax: 040 / 69 20 68 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hamburg
E-Mail: hamburg@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hannover
Georgstraße 38
30159 Hannover
Tel: 0511 / 899 77 01
Fax: 0511 / 899 77 02

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hannover
E-Mail: hannover@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Köln
Hansaring 61
50670 Köln
Tel: 0221 / 709 07 18
Fax: 0221 / 709 07 31

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Köln
E-Mail: koeln@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei München
Nymphenburger Straße 4
80335 München
Tel: 089 / 21 56 88 63
Fax: 089 / 21 56 88 67

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro München
E-Mail: muenchen@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Nürnberg
Zeltnerstraße 3
90443 Nürnberg
Tel: 0911 / 953 32 07
Fax: 0911 / 953 32 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Nürnberg
E-Mail: nuernberg@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Stuttgart
Königstraße 26
70173 Stuttgart
Tel: 0711 / 470 97 10
Fax: 0711 / 470 97 96

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Stuttgart
E-Mail: stuttgart@hensche.de

Anfahrt

HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.

Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw. bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig. Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.

Letzte Überarbeitung: 1. Dezember 2008

© 1997 - 2012:  
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin  
Lützowstraße 32, 10785 Berlin  
Telefon: 030 - 26 39 62 0 
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de


Druck Sitemap A bis Z Downloads Links Kontakt Karriere Impressum


Arbeitsrecht aktuell:


Berlin, 19.05.2012
Teilzeitanspruch:

Arbeitszeitverringerung im Eilverfahren

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.03.2012, 15 SaGa 2286/11

Berlin, 17.05.2012
Outsourcing:

Tarifvertrag und Betriebsübergang

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 16.05.2012, 4 AZR 320/10 und 321/10

Berlin, 17.05.2012
Öffentlicher Dienst:

Leistungsentgelt gemäß § 18 TVöD

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2012, 10 AZR 202/11

München, 16.05.2012
Altersversorgung:

Betriebliche Übung und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2012, 3 AZR 128/11

Hannover, 15.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung bei Krankheit

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2012, 5 Sa 1370/11

Frankfurt, 14.05.2012
Leiharbeit:

Für Leiharbeitsfirmen werden die CGZP-Tarifverträge teuer

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2012, L 1 KR 95/12 B ER

Berlin, 12.05.2012
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Rettungszweckverband

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2012, 8 AZR 639/10

Köln, 09.05.2012
Whistleblowing:

Fristlose Kündigung wegen Strafanzeige

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2012, 6 Sa 304/11

Köln, 08.05.2012
Lohnrückzahlung:

Gehaltsüberzahlung bei Überstundenvergütung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.10.2011, 9 Sa 156/11

München, 07.05.2012
Kündigungsschutzklage:

LAG München zu Kündigungsschutzklage und Rücknahme der Kündigung

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 13.10.2011, 3 Sa 1187/10

Frankfurt, 04.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung nach langer Krankheit auch für Beamte

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 03.05.2012, Rs. C-337/10 - Neidel

Köln, 03.05.2012
Korruption:

Kündigung - Schmiergeld als Kündigungsgrund

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.01.2012, 5 Sa 371/11

Köln, 02.05.2012
Kündigung und Krankheit:

Arbeitsgericht Trier: Kündigung nach Krankmeldung als Maßregelung

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 08.12.2011, 3 Ca 936/11

Köln, 30.04.2012
Fristlose Kündigung:

Betriebsrat - Fristlose Kündigung und trotzdem im Amt?

Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27.07.2011, 9 TaBVGa 2/11

Frankfurt, 25.04.2012
Urlaubsabgeltung:

Urlaubsabgeltung nach Krankheit und Verfallfrist

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2011, 9 AZR 399/10

Köln, 24.04.2012
Diskriminierungsschutz:

Geschäftsführer und Altersdiskriminierung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.04.2012, II ZR 163/10

Frankfurt, 23.04.2012
Fristlose Kündigung:

Kündigung wegen Stalkings

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.2012, 2 AZR 258/11

Hamburg, 20.04.2012
Lohnuntergrenzen:

Mindestlohn gemäß Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG)

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012, 4 AZR 139/10, Beschluss vom 18.04.2012, 4 AZR 168/10

Hamburg, 20.04.2012
Diskriminierung:

Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers?

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.04.2012, C-415/10 (Meister)

Hannover, 18.04.2012
Gleichbehandlung:

Altersteilzeit und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.04.2012, 3 AZR 280/10

Hamburg, 13.04.2012
Kündigungsschutzklage:

Anfechtung eines Vergleichs nur im Ausnahmefall

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2011, 1 Sa 538 e/10

Stuttgart, 12.04.2012
Änderungskündigung:

Abmahnung vor Änderungskündigung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011, 10 Sa 329/11

Köln, 28.03.2012
Ermahnung:

Entfernung einer Ermahnung aus der Personalakte

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 20.12.2011, 3 Ca 1013/11

Frankfurt, 26.03.2012
Mitarbeitergespräche:

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Mitarbeiterjahresgesprächen

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11

Berlin, 22.03.2012
Massenentlassungsanzeige

Massenentlassung und Stellungnahme des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10

Berlin, 21.03.2012
Gleicher Urlaub:

Urlaub nach Alter ist eine Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10

Berlin, 18.03.2012
Änderungskündigung:

Fallstricke bei betriebsbedingter Änderungskündigung wegen Betriebsschließung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11

Berlin, 16.03.2012
Bewerberdiskriminierung

Diskriminierung - Frist zur Forderung von Entschädigung rechtens

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11

Berlin, 15.03.2012
Urlaubsrecht:

Kein Urlaubsverfall bei günstigem Arbeitsvertrag

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 303/10

Berlin, 14.03.2012
Wettbewerbsverbot:

Wettbewerbsverbot - Anrechung von Arbeitslosengeld auf die Karenzentschädigung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 198/10