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Arbeitsrecht aktuell: 12/017 Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs




Auch das Verhalten nach der Tat kann für die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung wichtig sein

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.12.2011, 2 Sa 2015/11 und 2 Sa 2300/11

13.01.2012. Möchte der Arbeitgeber eine außerordentliche fristlos Kündigung aussprechen, d.h. das Arbeitsverhältnis ohne Beachtung der an sich geltenden Kündigungsfrist beenden, braucht er dazu gemäß § 626 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) einen "wichtigen Grund". Ein solcher Grund liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten so massiv verletzt hat, dass einem "vernünftigen" Arbeitgeber der Ablauf der Kündigungsfrist im Allgemeinen nicht zugemutet werden kann, also z.B. wenn der Arbeitnehmer einen Diebstahl oder einen Betrug zu Lasten des Arbeitgebers begangen hat.

Seit dem Urteil des BAG in dem Fall der Berliner Kassiererin Barbara („Emmely“) Emme hat sich die Anwendung dieser Grundsätze durch die Gerichte geändert. Denn seit diesem Urteil (BAG, Urteil vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09 - wir berichteten zuletzt in Arbeitsrecht aktuell: 10/136 Emmely arbeitet wieder als Kassiererin) beachten die Arbeits- und Landesarbeitsgerichte stärker als bisher, dass ein im Allgemeinen zur fristlosen Kündigung ausreichender Pflichtverstoß eine solche harte Reaktion des Arbeitgebers nicht immer rechtfertigt. Dazu müssen die beiderseitigen Interessen im Einzelfall "ergebnisoffen" abgewogen werden.

Die Interessenabwägung und damit der Streit um die Wirksamkeit der Kündigung können pro Arbeitnehmer ausgehen, wenn das Arbeitsverhältnis lange bestanden hat, wenn der Arbeitnehmer bislang keine einschlägigen Verfehlungen begangen, wenn die der Kündigung zugrundeliegende Verfehlung den Charakter eines "einmaligen Ausrutschers" hat und/oder wenn der Arbeitnehmer den von ihm begangenen Pflichtverstoß ehrlich zugegeben hat. Aber kann auch ein beharrliches Leugnen des Pflichtverstoßes zulasten des Arbeitnehmers ins Gewicht fallen?

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg meint "ja": Urteil vom 01.12.2011, 2 Sa 2015/11, 2 Sa 2300/11. Das ist seit dem Emmely-Urteil des BAG nicht mehr so ganz klar wie früher, weil das BAG in seiner für die Kassiererin Barbara Emme ergangenen Entscheidung betonte, dass die (mehrfach als unrichtig entlarvten) Äußerungen der Frau Emme im Kündigungsschutzprozess bei der Beurteilung der Wirksamkeit der Kündigung keine Rolle spielen durften. So weit so richtig, denn zum Zeiptunkt des Kündigungsschutzprozesses ist die Kündigung ja bereits ausgesprochen.

Aber wenn der Arbeitnehmer im Vorfeld der Kündigung, d.h. während der Sachverhaltsaufklärung durch den Arbeitgeber, diesen mehrfach belügt und den Pflichtverstoß leugnet, kann diese Unehrlichkeit bei der Entscheidung über die Kündigung zu seinen Lasten berücksichtigt werden. So jedenfalls das LAG Berlin-Brandenburg in seinem aktuellen Urteil. Dessen beiden Leitsätze lauten:

"1. Nach der langjährigen Rechtsprechung des 2. Senats des BAG (vgl. noch BAG vom 24.11.2005 - 2 AZR 39/05 - NZA 2006, 484) kann das Verhalten des Arbeitnehmers nach Begehung einer Pflichtwidrigkeit, aber vor Ausspruch der Kündigung ("Nach-Tat-Verhalten") in die Interessenabwägung einbezogen werden und sich ggf. zu Lasten des Arbeitnehmers auswirken, wenn dieser beispielsweise die Pflichtwidrigkeit beharrlich leugnet und gegenüber dem Arbeitgeber mehrfach die Unwahrheit sagt.

2. An dieser - das Prognoseprinzip betonenden - Rechtsprechung ist ungeachtet der Entscheidung des 2. Senats vom 10.6.2010 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227) festzuhalten, auch wenn der Senat dort alleine das "Prozess"-Verhalten der Arbeitnehmerin würdigt."

Geklagt hatte ein Kraftfahrer, der einen längeren Tankstellenaufenthalt auf seinem Arbeitszettel nicht als Pause vermerkt hatte, obwohl er zuvor einschlägig abgemahnt worden war. Bei der Bewertung der anschließenden fristlosen verhaltensbedingten Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges wertete es das LAG als besonders schwerwiegend, dass der Kläger bei einem Personalgespräch die Pause zunächst geleugnet hatte. Erst nachdem er mit einem Zeugen konfrontiert worden war, räumte er sein Verhalten ein, versuchte sich aber selbst dann noch wenig glaubwürdig mit "Magenproblemen" herauszureden.

Auf der Grundlage dieser Entscheidung kommt es künftig entscheidend darauf an, wie sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Vorfeld einer fristlosen Kündigung, d.h. bei der Sachverhaltsaufklärung verhalten: Ermittelt der Arbeitgeber den Sachverhalt nicht richtig und spricht eine fristlose Verdachtskündigung auf der Grundlage unrichtiger Verdächtigungen aus, ist die Kündigung unwirksam. Gibt er sich aber Mühe bei der Sachverhaltsaufklärung und befragt den Arbeitnehmer gründlich, möglicherweise auch mehrfach, und tischt der Arbeitnehmer eine lügenhafte Ausrede nach der anderen auf, ist die Kündigung mit hoher Wahrscheinlichkeit wirksam.

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Letzte Überarbeitung: 8. Februar 2012

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Arbeitsrecht aktuell:


Berlin, 22.05.2012
Konkurrentenklage:

Mit Konkurrentenklage rechtswidrige Stellenbesetzung verhindert

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.03.2012, 15 SaGa 2383/11

Berlin, 19.05.2012
Teilzeitanspruch:

Arbeitszeitverringerung im Eilverfahren

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.03.2012, 15 SaGa 2286/11

Berlin, 17.05.2012
Outsourcing:

Tarifvertrag und Betriebsübergang

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 16.05.2012, 4 AZR 320/10 und 321/10

Berlin, 17.05.2012
Öffentlicher Dienst:

Leistungsentgelt gemäß § 18 TVöD

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2012, 10 AZR 202/11

München, 16.05.2012
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2012, 3 AZR 128/11

Hannover, 15.05.2012
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Frankfurt, 14.05.2012
Leiharbeit:

Für Leiharbeitsfirmen werden die CGZP-Tarifverträge teuer

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2012, L 1 KR 95/12 B ER

Berlin, 12.05.2012
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Rettungszweckverband

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2012, 8 AZR 639/10

Köln, 09.05.2012
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Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2012, 6 Sa 304/11

Köln, 08.05.2012
Lohnrückzahlung:

Gehaltsüberzahlung bei Überstundenvergütung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.10.2011, 9 Sa 156/11

München, 07.05.2012
Kündigungsschutzklage:

LAG München zu Kündigungsschutzklage und Rücknahme der Kündigung

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 13.10.2011, 3 Sa 1187/10

Frankfurt, 04.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung nach langer Krankheit auch für Beamte

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Köln, 03.05.2012
Korruption:

Kündigung - Schmiergeld als Kündigungsgrund

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.01.2012, 5 Sa 371/11

Köln, 02.05.2012
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Arbeitsgericht Trier: Kündigung nach Krankmeldung als Maßregelung

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Köln, 30.04.2012
Fristlose Kündigung:

Betriebsrat - Fristlose Kündigung und trotzdem im Amt?

Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27.07.2011, 9 TaBVGa 2/11

Frankfurt, 25.04.2012
Urlaubsabgeltung:

Urlaubsabgeltung nach Krankheit und Verfallfrist

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Diskriminierungsschutz:

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.04.2012, II ZR 163/10

Frankfurt, 23.04.2012
Fristlose Kündigung:

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.2012, 2 AZR 258/11

Hamburg, 20.04.2012
Lohnuntergrenzen:

Mindestlohn gemäß Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG)

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012, 4 AZR 139/10, Beschluss vom 18.04.2012, 4 AZR 168/10

Hamburg, 20.04.2012
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Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers?

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.04.2012, C-415/10 (Meister)

Hannover, 18.04.2012
Gleichbehandlung:

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.04.2012, 3 AZR 280/10

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Kündigungsschutzklage:

Anfechtung eines Vergleichs nur im Ausnahmefall

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2011, 1 Sa 538 e/10

Stuttgart, 12.04.2012
Änderungskündigung:

Abmahnung vor Änderungskündigung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011, 10 Sa 329/11

Köln, 28.03.2012
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Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 20.12.2011, 3 Ca 1013/11

Frankfurt, 26.03.2012
Mitarbeitergespräche:

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Mitarbeiterjahresgesprächen

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11

Berlin, 22.03.2012
Massenentlassungsanzeige

Massenentlassung und Stellungnahme des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10

Berlin, 21.03.2012
Gleicher Urlaub:

Urlaub nach Alter ist eine Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10

Berlin, 18.03.2012
Änderungskündigung:

Fallstricke bei betriebsbedingter Änderungskündigung wegen Betriebsschließung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11

Berlin, 16.03.2012
Bewerberdiskriminierung

Diskriminierung - Frist zur Forderung von Entschädigung rechtens

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11

Berlin, 15.03.2012
Urlaubsrecht:

Kein Urlaubsverfall bei günstigem Arbeitsvertrag

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 303/10