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Arbeitsrecht aktuell: 11/186 LAG Hamburg - Kündigung bei Beschäftigungsmöglichkeit im Ausland




Eine betriebsbedingte Kündigung scheitert nicht an der Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung im Ausland

Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11

23.09.2011. Genießen Arbeitnehmer Kündigungsschutz, braucht der Arbeitgeber für jede ordentliche, d.h. fristgemäße Kündigung einen Grund, der vor § 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Bestand hat. Das kann u.a. ein betriebsbedingter Grund sein, wenn z.B. aufgrund einer Umstrukturierung oder Betriebsstillegung die Fortführung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich ist.

Erhebt der Arbeitnehmer gegen eine betriebsbedingte Kündigung eine Kündigungsschutzklage, muss der Arbeitgeber darlegen, dass er aufgrund seiner Unternehmerentscheidung dauerhaft keinen (ausreichenden) Arbeitsbedarf mehr hat. Die Unternehmerentscheidung kann eine Umstrukturierung, ein Outcourcing oder auch eine Betriebsstilllegung sein. Vor Gericht kann der Arbeitnehmer z.B. einwenden, dass er in einem anderen Betrieb des Arbeitgebers weiterbeschäftigt werden könnte, d.h. die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung an einem anderen Ort bringt eine betriebsbedingte Kündigung vor Gericht zu Fall.

Aber gilt das auch bei einer bei einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Ausland? Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg, d.h. seine fünfte Kammer, meint nein (LAG Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11).

von Rechtsanwalt Sebastian Schroeder, Hamburg

Hensche Rechtsanwälte, Kanzlei Hamburg

Betriebsbedingte Kündigung trotz Beschäftigungsmöglichkeit im Ausland?

Nach dem KSchG ist eine betriebsbedingte Kündigung unwirksam, wenn der Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann (§ 1 Abs.2 Satz 2 Nr.1 b) KSchG). Dass diese Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in Deutschland bestehen muss, sagt das Gesetz nicht ausdrücklich.

Allerdings ist das Bundesarbeitsgericht (BAG) bislang dieser Meinung, v.a. mit dem Argument, man könne ausländischen Betrieben nicht das deutsche Arbeitsrecht aufzwingen (BAG, Urteil vom 26.03.2009, 2 AZR 883/07). Das ist aber nicht sehr überzeugend, da mit dem KSchG keine Beschäftigung im Ausland erzwungen werden soll, sondern nur die Frage geklärt wird, ob eine in Deutschland ausgesprochene Kündigung wirksam ist oder nicht. Außerdem wird der Arbeitgeber die Behauptung, der Arbeitnehmer könne im Ausland weiter beschäftigt werden, meist mit praktischen Überlegungen entkräften können.

LAG Hamburg: Das Kündigungsschutzgesetz ist nur auf Betriebe in Deutschland anwendbar

Das LAG Hamburg hat sich dem BAG angeschlossen und die Klage einer Airlines-Angestellten abgewiesen (LAG Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11). Ihr Arbeitgeber, eine ungarische Fluggesellschaft, hatte allen in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmern gekündigt, um die in Deutschland anfallenden Arbeiten künftig von Budapest aus zu erledigen. Die Arbeitnehmerin hatte sich darauf berufen, es sei der Airlines möglich, sie in Budapest weiter zu beschäftigen. Das ließ das LAG Hamburg nicht gelten. Denn das KSchG, so das LAG, ist nur auf in Deutschland liegende Betriebe anzuwenden.

Damit widerspricht das LAG Hamburg bzw. seine fünfte Kammer einem aktuellen Urteil der ersten Kammer des LAG Hamburg (Urteil vom 22.03.2011, 1 Sa 2/11). Die erste Kammer hatte einen Parallelfall, bei dem es um dieselbe ungarische Airlines ging, zugunsten eines gekündigten Arbeitnehmers entschieden. Denn das KSchG, so die erste Kammer des LAG Hamburg, erfasst nicht nur Betriebe in Deutschland.

Fazit: Über die beiden gegensätzlichen Urteile des LAG Hamburg wird demnächst das BAG entscheiden und dabei u.U. seine Rechtsprechung ändern. Immerhin hat das BAG vor kurzem entschieden, dass eine Betriebsverlagerung ins Ausland ein Betriebsübergang im Sinne von § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sein kann - mit der Folge, dass dem ausländischen Betriebserwerber der Fortbestand der deutschen Arbeitsverhältnisse zugemutet wird (BAG, Urteil vom 26.05.2011, 8 AZR 37/10). Wenn aber § 613a BGB an den Grenzen nicht Halt macht, wieso dann das KSchG? Arbeitnehmern, die betriebsbedingt gekündigt werden, ist bei einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Ausland derzeit zur Kündigungsschutzklage raten.

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Letzte Überarbeitung: 2. März 2012

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Berlin, 22.05.2012
Konkurrentenklage:

Mit Konkurrentenklage rechtswidrige Stellenbesetzung verhindert

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Berlin, 19.05.2012
Teilzeitanspruch:

Arbeitszeitverringerung im Eilverfahren

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Berlin, 17.05.2012
Outsourcing:

Tarifvertrag und Betriebsübergang

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 16.05.2012, 4 AZR 320/10 und 321/10

Berlin, 17.05.2012
Öffentlicher Dienst:

Leistungsentgelt gemäß § 18 TVöD

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München, 16.05.2012
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Hannover, 15.05.2012
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Frankfurt, 14.05.2012
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Für Leiharbeitsfirmen werden die CGZP-Tarifverträge teuer

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Berlin, 12.05.2012
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2012, 8 AZR 639/10

Köln, 09.05.2012
Whistleblowing:

Fristlose Kündigung wegen Strafanzeige

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2012, 6 Sa 304/11

Köln, 08.05.2012
Lohnrückzahlung:

Gehaltsüberzahlung bei Überstundenvergütung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.10.2011, 9 Sa 156/11

München, 07.05.2012
Kündigungsschutzklage:

LAG München zu Kündigungsschutzklage und Rücknahme der Kündigung

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 13.10.2011, 3 Sa 1187/10

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Urlaub und Krankheit:

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Korruption:

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Köln, 02.05.2012
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Arbeitsgericht Trier: Kündigung nach Krankmeldung als Maßregelung

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Köln, 30.04.2012
Fristlose Kündigung:

Betriebsrat - Fristlose Kündigung und trotzdem im Amt?

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Urlaubsabgeltung nach Krankheit und Verfallfrist

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Köln, 24.04.2012
Diskriminierungsschutz:

Geschäftsführer und Altersdiskriminierung

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Fristlose Kündigung:

Kündigung wegen Stalkings

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Lohnuntergrenzen:

Mindestlohn gemäß Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG)

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Hamburg, 20.04.2012
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Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers?

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.04.2012, C-415/10 (Meister)

Hannover, 18.04.2012
Gleichbehandlung:

Altersteilzeit und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.04.2012, 3 AZR 280/10

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Kündigungsschutzklage:

Anfechtung eines Vergleichs nur im Ausnahmefall

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2011, 1 Sa 538 e/10

Stuttgart, 12.04.2012
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Abmahnung vor Änderungskündigung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011, 10 Sa 329/11

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Ermahnung:

Entfernung einer Ermahnung aus der Personalakte

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 20.12.2011, 3 Ca 1013/11

Frankfurt, 26.03.2012
Mitarbeitergespräche:

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Mitarbeiterjahresgesprächen

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11

Berlin, 22.03.2012
Massenentlassungsanzeige

Massenentlassung und Stellungnahme des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10

Berlin, 21.03.2012
Gleicher Urlaub:

Urlaub nach Alter ist eine Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10

Berlin, 18.03.2012
Änderungskündigung:

Fallstricke bei betriebsbedingter Änderungskündigung wegen Betriebsschließung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11

Berlin, 16.03.2012
Bewerberdiskriminierung

Diskriminierung - Frist zur Forderung von Entschädigung rechtens

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11

Berlin, 15.03.2012
Urlaubsrecht:

Kein Urlaubsverfall bei günstigem Arbeitsvertrag

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 303/10