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Arbeitsrecht aktuell: 11/226 Kündigung - LAG Berlin segnet betriebsbedingte Kündigung auch bei Einsatzmöglichkeit im Ausland ab




Einsatzmöglichkeiten im Ausland schließen eine betriebsbedingte Kündigung nicht aus

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.06.2011, 4 Sa 218/11

16.11.2011. Wenn Arbeitnehmer Kündigungsschutz genießen, ist eine ordentliche bzw. fristgemäße Kündigung ohne sachlichen Grund nicht möglich. Ein solcher Sachgrund, der vor § 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Bestand hat, ist z.B. eine Umstrukturierung oder eine Betriebsstillegung. Ist deshalb die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht möglich, ist der Arbeitgeber zur betriebsbedingten Kündigung berechtigt.

Allerdings muss der der Arbeitnehmer den (völligen) Wegfall von Einsatzmöglichkeiten vor Gericht belegen, wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhebt. Wendet er z.B. vor Gericht ein, dass er in einem anderen Betrieb des Arbeitgebers weiterbeschäftigt werden könnte, muss der Arbeitgeber die Möglichkeit einer solchen Weiterbeschäftigung an einem anderen Ort entkräften.

Dies gilt aber nicht, wenn der Arbeitnehmer im Ausland weiter beschäftigt werden könnte. Denn zu einer Weiterbeschäftigung im Ausland ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, wenn er in Deutschland aus betriebsbedingten Gründen kündigt - so jedenfalls das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in einem aktuellen Urteil (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom Urteil vom 01.06.2011, 4 Sa 218/11).

von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin

Hensche Rechtsanwälte, Kanzlei Berlin

Betriebsbedingte Kündigung - auch bei Einsatzmöglichkeiten im Ausland?

Das KSchG schreibt vor, dass eine betriebsbedingte Kündigung unwirksam ist, wenn der gekündigte Arbeitnehmer "an einem anderen Arbeitsplatz in demselben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann" (§ 1 Abs.2 Satz 2 Nr.1 b) KSchG). Nach dem Wortlaut des Gesetzes könnte auch eine Beschäftigungsmöglichkeit im Ausland einer Kündigung entgegenstehen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist allerdings der Meinung, dass es auf eine Beschäftsmöglichkeit in ausländischen Betrieben nicht ankommt. Denn deutsche Gerichte, so das Argument, können ausländischen Betrieben nicht das deutsche Arbeitsrecht aufzwingen (BAG, Urteil vom 26.03.2009, 2 AZR 883/07). Gegen das BAG spricht aber, dass mit dem KSchG gar keine Beschäftigung im Ausland erzwungen werden soll, sondern es nur um die Frage geht, ob eine in Deutschland ausgesprochene Kündigung rechtens ist. Außerdem muss der Arbeitnehmer seine Behauptung, er könne im Ausland weiter eingesetzt werden, erst einmal konkret belegen.

LAG Berlin-Brandenburg: Das Kündigungsschutzgesetz gilt nur für Betriebe in Deutschland

Das LAG Berlin-Brandenburg folgte dem BAG und wies die Klage eines Airlines-Angestellten ab (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.06.2011, 4 Sa 218/11). Sein Arbeitgeber, eine ungarische Airlines, hatte allen in Deutschland eingesetzten Arbeitnehmern gekündigt. Künftig sollten die in Deutschland anfallenden Arbeiten von Budapest aus erledigt werden und/oder unter Einsatz von deutschen Fremdfirmen. Der gekündigte Arbeitnehmer meinte, die Airlines könnte ihn in Budapest weiter einsetzen. Diesem Argument folgte das LAG Berlin-Brandenburg nicht. Denn mit "Betrieb" meint das KSchG, so das LAG, nur in Deutschland gelegene Betriebe.

Damit hat das LAG Berlin-Brandenburg ebenso entschieden wie vor kurzem das LAG Hamburg in einem Parallelfall, der dieselbe ungarische Fluggesellschaft betraf (LAG Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11 - wir berichteten in Arbeitsrecht aktuell: 11/186 LAG Hamburg - Kündigung bei Beschäftigungsmöglichkeit im Ausland). Anderer Meinung war allerdings vor einigen Monaten eine andere Kammer des LAG Hamburg, die einem Angestellten der ungarischen Airlines recht gab (LAG Hamburg, Urteil vom 22.03.2011, 1 Sa 2/11).

Fazit: Das hier besprochene Urteil des LAG Berlin-Brandenburg liegt derzeit beim BAG (AZ: 2 AZR 551/11). Ob das BAG seine bisherige Rechtsprechung ändern wird, ist offen. Immerhin hat das BAG vor kurzem geurteilt, dass eine Betriebsverlagerung ins Ausland ein Betriebsübergang im Sinne von § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sein kann (BAG, Urteil vom 26.05.2011, 8 AZR 37/10). Wenn aber ausländischen Betriebserwerbern die Überleitung der deutschen Arbeitsverhältnisse infolge eines Betriebsübergangs zugemutet wird, wieso sollte dann das KSchG vor der Landesgrenze halt machen? Arbeitnehmer, die betriebsbedingt gekündigt werden, sollten bei Einsatzmöglichkeiten im Ausland eine Kündigungsschutzklage von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.

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Letzte Überarbeitung: 12. Januar 2012

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Arbeitsrecht aktuell:


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Konkurrentenklage:

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Berlin, 17.05.2012
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Leistungsentgelt gemäß § 18 TVöD

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2012, 10 AZR 202/11

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Urlaub und Krankheit:

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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2012, 5 Sa 1370/11

Frankfurt, 14.05.2012
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Für Leiharbeitsfirmen werden die CGZP-Tarifverträge teuer

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Berlin, 12.05.2012
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Betriebsübergang bei Rettungszweckverband

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Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2012, 6 Sa 304/11

Köln, 08.05.2012
Lohnrückzahlung:

Gehaltsüberzahlung bei Überstundenvergütung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.10.2011, 9 Sa 156/11

München, 07.05.2012
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Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 13.10.2011, 3 Sa 1187/10

Frankfurt, 04.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung nach langer Krankheit auch für Beamte

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Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.01.2012, 5 Sa 371/11

Köln, 02.05.2012
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Fristlose Kündigung:

Betriebsrat - Fristlose Kündigung und trotzdem im Amt?

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Fristlose Kündigung:

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Lohnuntergrenzen:

Mindestlohn gemäß Arbeitnehmer-
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.04.2012, 3 AZR 280/10

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Kündigungsschutzklage:

Anfechtung eines Vergleichs nur im Ausnahmefall

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2011, 1 Sa 538 e/10

Stuttgart, 12.04.2012
Änderungskündigung:

Abmahnung vor Änderungskündigung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011, 10 Sa 329/11

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Entfernung einer Ermahnung aus der Personalakte

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 20.12.2011, 3 Ca 1013/11

Frankfurt, 26.03.2012
Mitarbeitergespräche:

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Mitarbeiterjahresgesprächen

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11

Berlin, 22.03.2012
Massenentlassungsanzeige

Massenentlassung und Stellungnahme des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10

Berlin, 21.03.2012
Gleicher Urlaub:

Urlaub nach Alter ist eine Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10

Berlin, 18.03.2012
Änderungskündigung:

Fallstricke bei betriebsbedingter Änderungskündigung wegen Betriebsschließung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11

Berlin, 16.03.2012
Bewerberdiskriminierung

Diskriminierung - Frist zur Forderung von Entschädigung rechtens

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11

Berlin, 15.03.2012
Urlaubsrecht:

Kein Urlaubsverfall bei günstigem Arbeitsvertrag

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 303/10