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Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG)
Das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (Entgelttransparenzgesetz - EntgTranspG) vom 30.06.2017 (BGBl. I S. 2152 ff.) ist am 06.07.2017 in Kraft getreten. Es soll als Maßnahme zur Bekämpfung der Gehaltslücke zwischen Frauen und Männern (sog. Gender Pay Gap) dienen.
Im einzelnen bedeutet das u.a. die Bekräftigung des Verbots der Entgeltdiskriminierung wegen des Geschlechts. Außerdem räumt das Gesetz den Beschäftigten unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Auskunft über die Bezahlung vergleichbarer Kollegen und Kolleginnen des anderen Geschlechts ein.
Des Weiteren sind Unternehmen mit über 500 Arbeitnehmern aufgefordert, ihre Entgeltstrukturen hinsichtlich der Geschlechterverteilung zu überprüfen und einen Bericht über die ergriffenen Maßnahmen zur Gleichstellung von Männern und Frauen anzufertigen.
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2
Individuelle Verfahren zur Überprüfung von Entgeltgleichheit
Abschnitt 3
Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit
Abschnitt 4
Berichtspflichten für Arbeitgeber
Abschnitt 5
Evaluation, Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten, Übergangsbestimmungen
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |