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Rückzahlung von Fortbildungskosten bei vorzeitiger Kündigung
Eine solche Benachteiligung liegt vor, wenn Wert und Dauer der Fortbildungsdauer zu gering sind, um die Dauer der eingegangenen Vertragsbindung zu rechtfertigen. Hier hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) Richtwerte entwickelt, die sich auf Fortbildungs- und Vertragsbindungsdauer beziehen. Ob sie auch gelten, wenn die Ausbildung in zeitlich getrennten Abschnitten erfolgt, hat das BAG jetzt entschieden (Urteil vom 19.01.2011, 3 AZR 621/08).
Ein Arbeitgeber hatte Kosten für einen Lehrgang übernommen, der in drei fünfwöchigen Abschnitten über ein Jahr verteilt stattfand. Vor dem dritten Abschnitt kündigte der Arbeitnehmer, und der Arbeitgeber klagte auf Rückzahlung von knapp 8.000 EUR Lehrgangskosten. Damit hatte er vor dem Landesarbeitsgericht München (Urteil vom 08.05.2008, 2 Sa 9/08) und dem BAG Erfolg, obwohl sich die Gesamtbindungsdauer durch die zeitliche Streckung der Fortbildung um ein Dreivierteljahr verlängert hatte.
Fazit: Die hier streitige Fortbildung von mehr als drei Monaten rechtfertigt nach bisheriger Rechtsprechung die hier eingegangene Vertragsbindung von zwei Jahren nach Abschluss der Prüfung. Daran ändert sich nichts, weil die Verteilung der Fortbildung auf ein Jahr die Gesamtdauer der Vertragsbindung deutlich verlängerte. Denn das lag nicht am Arbeitgeber. Arbeitgeber sind deshalb gut beraten, den offiziellen Ausbildungsplan zu Beweiszwecken der Rückzahlungsvereinbarung als Anlage beizufügen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.01.2011, 3 AZR 621/08 (Pressemitteilung des BAG)
- Bundesarbeitsgericht (Webseite)
- Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 08.05.2008, 2 Sa 9/08
- Handbuch Arbeitsrecht: Fortbildung
- Handbuch Arbeitsrecht: Rückzahlungsklausel
- Arbeitsrecht aktuell: 20/075 Eigenkündigung und Rückzahlung von Fortbildungskosten
- Arbeitsrecht aktuell: 12/214 Gehaltsrückzahlung nach Kündigung und Kündigungsschutzprozess
- Arbeitsrecht aktuell: 12/109 Provisionsvorschuss - Rückzahlung auch ohne Vertrag
- Arbeitsrecht aktuell: 09/152 Rückzahlungsklauseln mit überlanger Bindungsdauer sind insgesamt unwirksam.
- Arbeitsrecht aktuell: 09/019 Fortbildungskosten: Unwirksamkeit von Rückzahlungsklauseln bei überlanger Bindungsdauer
Hinweis: In der Zwischenzeit, d.h. nach Erstellung dieses Artikels, hat das Gericht seine Entscheidungsgründe schriftlich abgefasst und veröffentlicht. Die Entscheidungsgründe im Volltext finden Sie hier:
Letzte Überarbeitung: 16. Juli 2020
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