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Handwerker fordern Abbau von Bürokratie

29.09.2020. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hab am 12.02.2020 einen umfangreichen Forderungskatalog an Staatsminister Dr. Hendrik Hoppenstedt überreicht. Ziel der Forderungen ist es, Handwerksbetriebe vor Überregulierung und Bürokratie zu entlasten. Als Grundlage für die 52 geforderten Maßnahmen dient eine Befragung von Handwerksbetrieben. Besonders bei Dokumentations-, Überprüfungs- und Nachweispflichten wünschen sich diese eine Entlastung.
Hans Peter Wollseifer, Präsident der ZDH erklärte, dass viele Handwerker wütend oder verzweifelt mit dem Ausmaß der bürokratischen Vorschriften seien. Er warnt, dass viele deshalb überlegten, ihren Betrieb aufzugeben. Auch potentieller Nachwuchs werde durch die vielen Regularien abgeschreckt. Daher sei es jetzt die Aufgabe der Politik, sich mit den Forderungen der ZDH auseinanderzusetzen.
Einer der 52 Maßnahmen betrifft die "Bonpflicht", also die gesetzliche Pflicht zur Aushändigung von Kassenbelegen. Der ZDH spricht sich für eine Ausnahme der Pflicht aus, wenn es um Waren oder Dienstleistungen im täglichen Massengeschäft geht und der Rechnungsbetrag nicht mehr als zehn EUR beträgt.
Vereinfacht werden sollten außerdem die Hinweispflichten des Arbeitgebers auf den drohenden Urlaubsverfall am Jahresende. Diese Pflichten sollten Arbeitgeber durch eine kurze E-Mail erfüllen können, was nach den Vorstellungen des ZDH gesetzlich klargestellt werden sollte. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die in § 17 Mindestlohngesetz (MiLoG) festgelegte Pflicht von Unternehmen, die täglichen Arbeitszeiten ihrer Minijobber zu dokumentieren, ersatzlos zu streichen, wenn Arbeitszeit und Stundenlohn in einem Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten sind.
Im Bereich des Sozialabgabenrechts wird die seit 2006 geltende frühe Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge kritisiert. Aufgrund dieser Fälligkeitsregelung müssen Betriebe die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge bereits während des laufenden Monats ermitteln und den Krankenkassen melden; fällig werden die Beiträge dann spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats. Damit werden Sozialbeiträge oft früher an die Krankenassen überwiesen als die Löhne an die Arbeitnehmer. Dieser „vorzeitige Liquiditätsentzug“ belaste Handwerksbetriebe, die ihrerseits oft lange auf die Bezahlung ihrer eigenen Rechnungen warten müssten.
Einige weitere Forderungen betreffen die datenschutzrechtlichen Pflichten nach der im Mai 2018 eingeführten Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Auch hier werden Ausnahmeregelungen zugunsten von gewerblich tätigen kleineren Betrieben gefordert, da von diesen typischerweise keine Gefährdung von personenbezogenen Daten ausgehe.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), Bürokratie darf Betriebe nicht überfordern und an Rand der Leistungsfähigkeit bringen, Pressemitteilung vom 12.02.2020
- Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), Bürokratie neu denken. Freiräume schaffen. Aktuelle Vorschläge des Handwerks zur Entflechtung des Paragrafendschungels, Februar 2020
- Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag
- Handbuch Arbeitsrecht: Mindestlohn
- Arbeitsrecht aktuell: 20/104 Sicherung der dualen Ausbildung in der Corona-Krise
Letzte Überarbeitung: 16. November 2021
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