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LAG Köln, Be­schluss vom 24.11.2010, 5 Ta 361/10

   
Schlagworte: Zurückbehaltungsrecht, Einstweilige Verfügung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 5 Ta 361/10
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 24.11.2010
   
Leitsätze: Im einstweiligen Verfügungsverfahren ist ein Feststellungsantrag unzulässig, mit dem die Feststellung begehrt wird, dass dem Antragsteller ein Zurückbehaltungsrecht zustehe.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln, Beschluss vom 15.10.2010, 17 Ga 119/10
   

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