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BAG, Ur­teil vom 06.11.2008, 2 AZR 523/07

   
Schlagworte: Betriebsbedingte Kündigung, Diskriminierung: Alter
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 2 AZR 523/07
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 06.11.2008
   
Leitsätze:

1. Verstößt eine ordentliche Kündigung gegen Diskriminierungsverbote des AGG (§§ 1 - 10 AGG), so kann dies zur Sozialwidrigkeit der Kündigung nach § 1 KSchG führen. Dem steht § 2 Abs. 4 AGG nicht entgegen.

2. Die in § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG vorgesehene Berücksichtigung des Lebensalters als Sozialdatum stellt eine an das Alter anknüpfende unterschiedliche Behandlung dar. Sie ist jedoch nach § 10 Satz 1, 2 AGG gerechtfertigt.

3. Auch die Bildung von Altersgruppen kann nach § 10 Satz 1, 2 AGG durch legitime Ziele gerechtfertigt sein. Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn die Altersgruppenbildung bei Massenkündigungen aufgrund einer Betriebsänderung erfolgt.

Vorinstanzen: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 13.07.2007, 16 Sa 290/07
   

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