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LAG Mün­chen, Ur­teil vom 17.12.2009, 3 Sa 644/09

   
Schlagworte: Arbeitsvertrag, Befristung von Vertragsbestandteilen, Kündigung: Änderungskündigung, Probezeit, Widerrufsvorbehalt, AGB, Beförderung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht München
Aktenzeichen: 3 Sa 644/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 17.12.2009
   
Leitsätze:
Vorinstanzen: Arbeitsgericht München, Urteil vom 29.06.2009, 4 Ca 1090/09
   

In dem durch das vor­lie­gen­de Ur­teil des Lan­des­ar­beits­ge­richts (LAG) München ent­schie­de­nen Fall hat­ten die Ar­beitssver­trags­par­tei­en ei­ne Beförde­rung mit Pro­be­zeit­klau­sel ver­ein­bart, die es dem Ar­beit­ge­ber ermögli­chen soll­te, die Beförde­rung bin­nen ei­ner be­stimm­ten Frist, der "Pro­be­zeit", un­pro­ble­ma­tisch wie­der rückgängig ma­chen zu können. Das LAG be­wer­te­te die Klau­sel als un­wirk­sam, so dass der Ar­beit­ge­ber an die Beförde­rung dau­er­haft ge­bun­den war.

Ei­ne Be­spre­chung die­ses Ur­teils fin­den Sie hier: Ar­beits­recht ak­tu­ell 10/060: Recht­li­che Fall­stri­cke bei Beförde­rung auf Pro­be.

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