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LAG Nürn­berg, Ur­teil vom 25.07.2013, 5 Sa 525/11

   
Schlagworte: Mobbing, Verwirkung, Ausschlussfrist
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Nürnberg
Aktenzeichen: 5 Sa 525/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 25.07.2013
   
Leitsätze:

1. Auf Mobbing gestützte Schmerzensgeldansprüche können vor Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist verwirken.

2. Für das Zeitmoment kommt es entscheidend auf die letzte Mobbinghandlung an.

3. Um eine effektive Rechtsverteidigung zu ermöglichen, entspricht es regelmäßig dem Interesse des Anspruchsgegners, sich zeitnah gegen Mobbingvorwürfe zur Wehr setzen zu können.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 20.07.2011, 7 Ca 8046/10
Nachgehend Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.12.2014, 8 AZR 838/13
   

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