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LAG Hamm, Ur­teil vom 16.09.2010, 15 Sa 812/10

   
Schlagworte: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Gratifikation, Weihnachtsgeld
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Hamm
Aktenzeichen: 15 Sa 812/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 16.09.2010
   
Leitsätze: Schließen Bestimmungen eines Arbeitsvertrages, die als Allgemeine Geschäftsbedingungen anzusehen sind, den Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation aus, wenn sich das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung im gekündigten Zustand befinde, ohne danach zu differenzieren, ob der Grund für die Kündigung im Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers liegt, so benachteiligen diese Vertragsbestimmungen den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und sind damit gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Bochum, Urteil vom 15.04.2010, 3 Ca 228/10
   

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