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19/260a Saisonarbeit mit unbefristetem Vertrag

27.11.2019. In Betrieben, in denen nur ein zeitlich begrenzter Bedarf an Arbeitskräften besteht, werden Saisonarbeitskräfte häufig mit befristeten Arbeitsverträgen eingestellt. Möglich ist aber auch, dass die Arbeitsverhältnisse zu Beginn der Saison auf unbestimmte Zeit begründet und dann zum Saisonende gekündigt werden, weil die Schließung eines Saisonbetriebs eine betriebsbedingte Kündigung im Sinne des § 1 KSchG rechtfertigt. In einem aktuellen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) klargestellt, dass es jedoch auch in einem unbefristeten Arbeitsvertrag zulässig ist, die Arbeits- und Vergütungspflicht auf die Saisonmonate zu beschränken, sofern der Arbeitnehmer hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird (Urteil vom 09.11.2019, 7 AZR 582/17).
Weitere Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 05/2019 BAG: Unbefristete Verträge können als Grundlage für zeitlich begrenzte Saisonarbeitseinsätze dienen.
Letzte Überarbeitung: 27. Oktober 2022
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