HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

GESETZE ZUM ARBEITSRECHT

03b: Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.1996 (Richtlinie 96/71/EG)

Art. 8 Überprüfung durch die Kommission

Spätestens zum 16. Dezember 2001 überprüft die Kommission die Anwendung dieser Richtlinie, um dem Rat erforderlichenfalls entsprechende Änderungen vorzuschlagen.

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Dr. Martin Hensche
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