-
Kanzlei Berlin
030 - 26 39 62 0
berlin@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Frankfurt
069 - 71 03 30 04
frankfurt@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hamburg
040 - 69 20 68 04
hamburg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hannover
0511 - 89 97 701
hannover@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Köln
0221 - 70 90 718
koeln@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei München
089 - 21 56 88 63
muenchen@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Nürnberg
0911 - 95 33 207
nuernberg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Stuttgart
0711 - 47 09 710
stuttgart@hensche.de
AnfahrtDetails
Das Angebot eines "jungen Teams" ist kein Indiz für eine Altersdiskriminierung

01.12.2021. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zielt auf die Verhinderung von diskriminierender Benachteiligung ab, dazu zählt § 1 AGG auch die Diskriminierung aufgrund des Alters.
Auch der Arbeitgeber ist gemäß § 11 AGG bei der Stellenausschreibung an das Diskriminierungsverbot nach § 7 AGG gebunden. So verstößt beispielsweise ein Arbeitgeber, der explizit nur junge Bewerber anspricht, gegen dieses Diskriminierungsverbot.
Da eine Diskriminierung oft nicht nachgewiesen werden kann, genügen nach § 22 AGG bereits Indizien, beispielsweise die Wortwahl in der Stellenausschreibung. Jedoch liegt noch kein Indiz für eine Altersdiskriminierung vor, wenn ein noch nicht lange bestehendes Startup-Unternehmen ein "junges Team mit flachen Hierarchien" anbietet. Denn hier bezieht sich das "jung" nicht auf das Alter der Mitarbeiter, sondern auf die kurze Dauer des bisherigen Zusammenarbeitens, so das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.07.2021, 5 Sa 1573/20.
Weitere Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 24|2021 LAG Berlin-Brandenburg: Stellenausschreibung eines Startups mit Hinweis auf „junges Team“.
Letzte Überarbeitung: 22. Januar 2022
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
![]() |
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de |
![]() |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de |
![]() |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
Bewertung:
HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz mit Ausnahme der Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.
Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw.
bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig.
Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.
© 1997 - 2025:
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Lützowstraße 32, 10785 Berlin
Telefon: 030 - 26 39 62 0
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de