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Gehaltsüberzahlungen müssen regelmäßig zurückgezahlt werden
04.05.2025 Einer ehemaligen Angestellten des Landes Niedersachsen wurde nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses irrtümlich noch vier Monate lang Gehalt überwiesen. Das Land verlangte die Rückzahlung der über 13.000 EUR. Die ehemalige Arbeitnehmerin berief sich unter anderem darauf, das Land habe die Zahlungen in Kenntnis der fehlenden Zahlungspflicht geleistet und sie sei entreichert. Außerdem machte sie im Wege der Widerklage einen Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses geltend.
Das LAG Niedersachsen verneinte hinreichende Erfolgsaussichten für die Berufung. Das Land könne die ohne Rechtsgrund geleisteten Zahlungen nach § 812 BGB zurückfordern. Der Einwand des § 814 BGB greife nicht ein, da eine positive Kenntnis des Leistenden von der Nichtschuld nicht durch die Zurechnung fremden Wissens ersetzt werden könne. Auch die Einrede der Entreicherung blieb ohne Erfolg. Der Zeugnisanspruch war zudem wegen Ablaufs der tariflichen Ausschlussfrist verfallen: LAG Niedersachsen, Beschluss vom 18.03.2025, 4 SLa 755/24.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 04|2025 LAG Niedersachsen: Einwand der Entreicherung bei Streit über Anspruch auf Erstattung von Gehaltsüberzahlungen
Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag
Handbuch Arbeitsrecht: Ausschlussfristen
Handbuch Arbeitsrecht: Lohn und Gehalt
Handbuch Arbeitsrecht: Tarifvertrag
Letzte Überarbeitung: 21. Juli 2026
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