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LAG Nürn­berg, Ur­teil vom 10.03.2009, 7 Sa 31/08

   
Schlagworte: Kündigung, Kündigung: Änderungskündigung, Eingruppierung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Nürnberg
Aktenzeichen: 7 Sa 31/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 10.03.2009
   
Leitsätze:

Eine verhaltensbedingte außerodentliche Kündigung, die mit dem Angebot der Weiterbeschäftigung in einer niedrigeren Entgeltgruppe verbunden wird, verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da zwischen dem Verhalten (Vertragsstörung) und der Herabgruppierung kein innerer Zusammenhang besteht.

 

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Bamberg
   

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