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LAG Ba­den-Würt­tem­berg, Ur­teil vom 27.09.2010, 4 Sa 7/10

   
Schlagworte: Diskriminierung: Alter, Betriebliche Altersversorgung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Aktenzeichen: 4 Sa 7/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 27.09.2010
   
Leitsätze: Es stellt keine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters dar, wenn eine Versorgungsordnung die anrechenbare Dienstzeit auf maximal 40 Dienstjahre beschränkt und hierdurch Arbeitnehmer, die vor dem 25. Lebensjahr in das Unternehmen eingetreten sind, im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens eine geringere Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung erwerben, als diejenigen Arbeitnehmer, die ab dem 25. Lebensjahr eingetreten sind.(Rn.42)
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 10.02.2010, 22 Ca 11809/09
   

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