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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

BAG, Be­schluss vom 14.07.2010, 7 ABR 80/08

   
Schlagworte: Betriebsrat: Internetzugang, Betriebsratsmitglied
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 7 ABR 80/08
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 14.07.2010
   
Leitsätze: Der Betriebsrat kann, sofern berechtigte Belange des Arbeitgebers nicht entgegenstehen, von diesem die Eröffnung eines Internetzugangs und die Einrichtung eigener E-Mail-Adressen auch für die einzelnen Betriebsratsmitglieder verlangen.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Duisburg, Beschluss vom 07.12.2007, 4 BV 104/07
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 02.09.2008, 9 TaBV 8/08
   

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