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Schwerbehinderte Bewerber können Informationsverstoß des Arbeitgebers vermuten

14.10.2023. Vor Gericht genügt es, die fehlende Information des Betriebsrats zu bestreiten, um ein Diskriminierungsindiz nach §22 AGG zu begründen.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied im Fall eines Bewerbers, der sich wegen einer Ablehnung diskriminiert fühlte und auf eine Verstoß gegen die Informationspflicht des Arbeitgebers pochte, zugunsten des Bewerbers, obwohl dieser keinen direkten Beweis hatte: BAG, Urteil vom 14.06.2023, 8 AZR 136/22
Weitere Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 20|2023 BAG: Schwerbehinderte Bewerber können die Information des Betriebsrats über ihre Bewerbung vor Gericht schlicht bestreiten
Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsrat
Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierung - Allgemein
Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote - Behinderung
Handbuch Arbeitsrecht: Schwerbehinderung, schwerbehinderter Mensch
Letzte Überarbeitung: 13. März 2025
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