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Arbeitsgericht Koblenz, Urteil vom 08.10.2025, 4 Ca 740/25
29.01.2026 Ein beim Land Rheinland-Pfalz beschäftigter Mitarbeiter sollte archäologische Fundstücke unrechtmäßig weitergegeben und Finder über Eigentumsverhältnisse getäuscht haben. Der Arbeitgeber stützte die Vorwürfe im Wesentlichen auf Zeugenaussagen, die der Arbeitnehmer bei seiner Anhörung bestritt.
Das Arbeitsgericht hielt die Verdachtsmomente für nicht ausreichend. Es fehlten objektive Anhaltspunkte für schwerwiegende Pflichtverletzungen. Auch eine ordentliche Verdachtskündigung ist nur bei einem dringenden Verdacht eines so erheblichen Fehlverhaltens zulässig, dass dieses bei Nachweis eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen könnte. Die Kündigung war daher unwirksam: Arbeitsgericht Koblenz, Urteil vom 08.10.2025, 4 Ca 740/25.
Weitere Informationen finden Sie unter: Update Arbeitsrecht 12|2025 Arbeitsgericht Koblenz: Ordentliche fristgemäße Verdachtskündigung
Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Außerordentliche Kündigung
Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Fristlose Kündigung
Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung
Letzte Überarbeitung: 30. Oktober 2026
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