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Arbeitsrecht aktuell: 10/148 In Teilzeit Arbeitnehmer, in Vollzeit Betriebsrat




Mehrarbeitsvergütung bei Überschreitung der individuellen Arbeitszeit durch Betriebsratstätigkeit bleit die Ausnahme

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.06.2010, 6 Sa 675/10

02.08.2010. Sind die Mitglieder des Betriebsrats nicht entweder generell von der Arbeit freigestellt, so haben sie im Umfang ihrer Tätigkeit einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit, damit sie die Interessen der Arbeitnehmer des Betriebes wahrnehmen können. Da das Amt ein Ehrenamt ist erhalten Betriebsräte für ihre Betriebsratstätigkeit im allgemeinen keine zusätzliche Vergütung. Das kann zum Problem werden, wenn die übernommenen Ehrenamts-Pflichten so umfangreich sind, dass sie nicht mehr in der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit erledigen lassen.

Speziell Teilzeitkräfte investieren häufig mehr Zeit in ihre Betriebsratstätigkeit als ursprünglich für die Arbeitnehmerbeschäftigung geplant war. Bei solchen "Vollzeit-Betriebsräten" liegt die Frage nahe, ob für die geleistete Mehrarbeit nicht doch auch mehr Lohn gefordert werden kann. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sieht für solche Situationen ein abgestuftes System vor. Freizeitausgleich geht hier zusätzlichen Lohnforderungen vor. Übersteigt die Betriebsratstätigkeit dauerhaft die vereinbarte Arbeitszeit, stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoll wäre, direkt mehr Lohn fordern zu können. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg machte sich hierzu kürzlich gedanken: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.06.2010, 6 Sa 675/10.

von Rechtsanwalt Benjamin Biere, Frankfurt am Main

Können teilzeitangestellte Betriebsräte mit umfangreichen Aufgaben mehr Lohn fordern?

Die Mitglieder des Betriebsrats führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt (§ 37 Abs.1 Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG) und dürfen dabei weder benachteiligt noch begünstigt werden (§ 78 Satz 2 BetrVG). Deshalb werden Betriebsräte in aller Regel lediglich von ihrer Arbeit unter Fortzahlung der vertraglichen Vergütung freigestellt, ohne ein zusätzliches Entgelt zu erhalten.

Manchmal ist es nicht möglich, Betriebsratsaufgaben innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit wahrzunehmen. Auch hier sehen § 37 Abs.3, Abs.6 BetrVG zunächst vor, dass ein Betriebsratsmitglied Anspruch auf bezahlte Freistellung hat, wenn die Betriebsratstätigkeit oder eine Schulung aus "betriebsbedingten Gründen" außerhalb der Arbeitszeit stattfinden muss.

Solche Gründe liegen beispielsweise vor, wenn die Aufgabe wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit aller Mitglieder erfolgen kann. Betriebsräte sollten daher darauf achten, ob beispielsweise Sitzungen wirklich zwingend in die Freizeit von Betriebsratsmitgliedern gelegt werden müssen. Andernfalls ist die zeitliche Lage nämlich möglicherweise nur "betriebsratsbedingt" und führt dann nicht zu einem Freistellungsanspruch.

Hat das Betriebsratsmitglied einen Freistellungsanspruch, dann muss die Freizeit innerhalb eines Monats gegeben werden; nur wenn dies aus "betriebsbedingten Gründen" nicht möglich ist, dann ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten (§ 37 Abs.3 Satz 3 BetrVG).

Gerade bei Teilzeitkräften in großen Betrieben kann es passieren, dass Betriebsratsaufgaben dauerhaft im gleichen Umfang wie eine Vollzeitkraft erledigt werden müssen und damit "betriebsbedingt" (nämlich weil "zu wenig" Arbeitszeit vereinbart wurde) außerhalb der Arbeitszeit liegen.

Vor fast zwanzig Jahren hatte das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf (Urteil vom 19.05.1993, 18 Sa 215/93) sinngemäß entschieden, dass Teilzeitkräfte regelmäßig nicht zunächst einen Freistellungsanspruch, sondern gleich einen Vergütungsanspruch haben, wenn die laufend geleistete Betriebsratstätigkeit deren wöchentliche Arbeitszeit übersteigt.

Das LAG Berlin-Brandenburg hat nun Gelegenheit, zu dieser Frage seine Sicht der Dinge zu präsentieren (Urteil vom 11.06.2010, 6 Sa 675/10).

Der Fall: Verkäuferin in Teilzeit ist Betriebsrat in Betrieb mit hunderten Arbeitnehmern

Die Klägerin war bei der Beklagten als Verkäuferin beschäftigt. Vereinbart war eine Teilzeittätigkeit von täglich knapp 3,5 Stunden, insgesamt regelmäßig 18 Stunden pro Woche.

Sie ist Mitglied eines Anfang März 2009 erstmals für ihren Betrieb gewählten Betriebsrats und des von diesem gebildeten Betriebsausschusses. Der Arbeitsaufwand in dieser Gründungsphase überstieg ihre Teilzeitbeschäftigung deutlich. An Sitzungen nahm sie freitags jeweils sechs Stunden sowie montags und dienstags jeweils acht Stunden teil. Außerdem besuchte sie im Mai ein Einführungsseminar und eine Schulung von jeweils 37 Stunden Dauer.

In sieben Wochen von Mai bis Juli 2009 musste sie jeweils vier Stunden über ihre regelmäßige Arbeitszeit hinaus an Sitzungen teilnehmen. Auch die beiden Schulungen dauerten jeweils 19 Stunden zusätzlich.

Nachdem die Klägerin von der beklagten Arbeitgeberin für diese zusätzliche Tätigkeit vergeblich eine Vergütung gefordert hatte, ging sie vor Gericht. Das Arbeitsgericht Berlin gab ihr Recht. Daraufhin ging die Beklagte in Berufung.

LAG Berlin-Brandenburg: Mehr Lohn gibt es nur, wenn vorher erfolglos um Freizeitausgleich gebeten wurde

Das LAG Berlin-Brandenburg gab der Berufung statt, d.h. das Betriebsratsmitglied verlor in der zweiten Instanz.

Nach Auffassung des Gerichts hätte die klagende Arbeitnehmerin zunächst von der beklagten Arbeitgeberin die Gewährung von Freizeitausgleich verlangen müssen. Erst bei einer Weigerung hätte sie Anspruch auf eine Vergütung erhalten.

Entgegen dem LAG Düsseldorf meint das LAG Berlin-Brandenburg, es sei unerheblich, dass die Betriebsratstätigkeit immer deutlich länger als die vereinbarte Arbeitszeit dauerte. Allein dadurch werde eine Arbeitsbefreiung noch nicht ohne Weiteres unmöglich.

Ein teilzeitbeschäftigtes Betriebsratsmitglied ist nämlich nicht unersetzlich. Vielmehr kann auch hier nötigenfalls nach § 25 Abs.1 BetrVG ein Ersatzmitglied bei "zeitweiliger Verhinderung" (also beispielsweise bei Urlaub oder Freistellung) nachrücken. Der Ersatz kann dann während eines etwaig gewährten Freizeitausgleichs die laufenden Aufgaben erledigen. Sollten Aufgaben doch einmal zwingend von dem in Teilzeit beschäftigten Mitglied erfüllt werden müssen, dann entsteht wiederum lediglich ein neuer Anspruch auf Freizeitausgleich.

Wegen der unterschiedlichen Meinungen in dieser Frage lies das LAG die Revision zu.

Fazit: Die Revision ist zwischenzeitlich unter dem Aktenzeichen 7 AZR 435/10 beim Bundesarbeitsgericht anhängig. Ob Teilzeit oder Vollzeit - bis die Vergütungsfrage höchstrichterlich geklärt ist, müssen vielbeschäftigte Betriebsratsmitglieder sicherheitshalber von ihrem Arbeitgeber zunächst Freizeitausgleich fordern.

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Letzte Überarbeitung: 20. September 2011

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Arbeitsrecht aktuell:


Hannover, 08.02.2012
Chefarzt

Privatliquidationsrecht durch Schadensersatzanspruch gesichert

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2011, 8 AZR 846/09

Frankfurt, 07.02.2012
Fristlose Kündigung

Fristlose Kündigung trotz Freistellung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 29.08.2011, 7 Sa 248/11

Berlin, 03.02.2012
Kündigungsschutz:

Auslandsvertrag zählt bei Wartezeit mit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10

München, 02.02.2012
Altersdiskriminierung:

Altersgrenze für Sachverständige gekippt

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.02.2012, 8 C 24.11

Berlin, 31.01.2012
Betriebsrat:

Benachteiligung durch Verweigerung der Festanstellung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11

Berlin, 27.01.2012
Befristung:

Europarecht erlaubt Befristung zur Vertretung - auch jahrelang

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 (Kücük)

Berlin, 25.01.2012
Europarecht:

Anspruch auf vier Wochen Urlaub auch ohne jährliche Mindestarbeitszeit

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.01.2012, C-282/10 (Dominguez)

Frankfurt, 23.01.2012
Mobbingklage:

Oberarzt verklagt mobbenden Chefarzt auf 500.000 EUR Schadensersatz

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.01.2012, 11 Sa 722/10

Berlin, 20.01.2012
Geschäftsführer:

Geschäftsführer erhebt Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2011, 11 Ta 230/11

Hannover, 19.01.2012
Weihnachtsgeld

Kein Weihnachtsgeld nach Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10

Berlin, 17.01.2012
Bewerberdiskriminierung

Auskunftsanspruch des Stellenbewerbers über Auswahlentscheidung oder nicht?

Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 12.01.2012, Rs. C-415/10 - Meister

Berlin, 13.01.2012
Betriebsratswahl:

Abbruch nur bei Nichtigkeit

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10

Berlin, 11.01.2012
BAT Altersstufen:

Berlin und Hessen müssen für BAT-Altersstufen bluten

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09

Berlin, 10.01.2012
CGZP-Tarifverträge:

Tarifverträge der CGZP waren auch 2004, 2006 und 2008 unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11

München, 05.01.2012
Aufhebungsvertrag:

Aufhebungsvertrag ohne Abfindung, aber mit Ausgleichsklausel?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 203/10

Berlin, 03.01.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaub und Urlaubsabgeltung bei Krankheit - nur 15 Monate lang?

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011, 10 Sa 19/11

Berlin, 20.12.2011
Sozialauswahl:

Sozialauswahl und Altersdiskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10

Stuttgart, 05.12.2011
Kündigung:

Entschädigung für diskriminierende Kündigung

Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2011, 30 Ca 1772/10

Berlin, 23.11.2011
Urlaub und Krankheit:

Krankheitsbedingt nicht genommener Urlaub kann nach 15 Monaten verfallen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 - KHS gg. Schulte

Berlin, 05.11.2011
Kündigungsschutzklage:

Arbeitsgericht Berlin großzügig bei Fristversäumung durch Anwalt

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11

München, 02.11.2011
Fristlose Kündigung:

LAG München: Kündigung nach Betrug mit 20 EUR Schaden

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 03.03.2011, 3 Sa 641/10

Frankfurt, 26.10.2011
Kündigung:

Kündigung wegen Alkohols am Steuer

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2011, 10 Sa 245/11

Frankfurt, 21.10.2011
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Diensthandy-Missbrauchs?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 1739/10

Hamburg, 23.09.2011
Kündigung:

LAG Hamburg -
Kündigung bei Beschäftigungsmöglichkeit im Ausland

Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11

Berlin, 14.09.2011
BAT-TVöD:

Diskriminierung wegen des Alters durch BAT-Lebensaltersstufen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 (Hennings und Mai)

Frankfurt, 13.09.2011
Altersgrenzen:

EuGH kippt Altersgrenze 60 für Lufthansa-Piloten

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.09.2011, C-447/09 (Prigge u.a.)

Berlin, 12.09.2011
Chefarzt:

Kündigung eines Chefarztes wegen Wiederverheiratung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10

Hannover, 09.09.2011
Arbeitszeitbetrug:

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10

Berlin, 08.09.2011
Whistleblowing:

Verpfeifen / Whistleblowing ohne Risiko einer Kündigung?

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, 28274/08 (Heinisch)

Berlin, 06.09.2011
Bonus - Kündigung:

Anspruch auf Bonus trotz Kündigung und Ausscheiden im Folgejahr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09

Frankfurt, 05.09.2011
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Hotelgrundstücks

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 230/10

Berlin, 02.09.2011
GlobeGround Berlin:

Betriebsratswahl bei GlobeGround in Berlin unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, 25 TaBV 529/11

Frankfurt, 31.08.2011
Kündigung:

Kündigung und Krankmeldung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2011, 12 Sa 522/10

Hamburg, 25.08.2011
Probezeitkündigung:

Kündigung in der Probezeit wegen Heirat einer Chinesin

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011, 3 Sa 95/11

Frankfurt, 23.08.2011
Kündigung und Vollmacht:

Kündigung mit Vollmacht, aber ohne Vollmachtsurkunde

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09