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Arbeitsrecht aktuell: 11/045 Aufruf zum Streik vom eigenen Arbeitsplatz




Der Aufruf zu einem rechtmäßigen Streik über das E-Mail-System des Arbeitgebers darf nicht abgemahnt werden

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 20.08.2010, 19 Sa 1835/09

Leitsatz des Landesarbeitsgerichts Hessen:

"Eine gewerkschaftliche Vertrauensperson ist auch ohne Einwilligung des Arbeitgebers grundsätzlich befugt, im Auftrag der Gewerkschaft E-Mails von ihrem Arbeitsplatz an die betrieblichen E-Mail-Adressen anderer Beschäftigter zu versenden, in denen für die Gewerkschaft geworben, über Streikmaßnahmen der Gewerkschaft informiert und zur Teilnahme am Streik aufgerufen wird."

04.03.2011. Jedermann und alle Berufe haben das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden. Dieser in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG) geregelten Koalitionsfreiheit kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein besonders hoher Stellenwert zu. Geschützt wird nicht nur der Einzelne, sondern auch der Bestand, die Organisation und die Tätigkeiten der jeweiligen Koalition, d.h. beispielsweise einer Gewerkschaft.

Erfasst sind alle koalitionsspezifischen Verhaltensweisen, wie etwa die Information von Mitgliedern und Nichtmitgliedern über Aktivitäten der Vereinigung, die beispielsweise der Verbesserung der Arbeitsbedingungen dienen sollen. Ebenso erfasst sind Werbung für die Vereinigung und die im Auftrag einer Gewerkschaft ausgeführten Tätigkeiten einer gewerkschaftlichen Vertrauensperson.

Obwohl die Koalitionsfreiheit im Grundgesetz nicht eingeschränkt wird, hat auch sie Grenzen. Sie entstehen im jeweiligen Einzelfall durch ihrerseits schützenswerte verfassungsrechtliche Rechtsgüter. Es ist nahe liegend, dass bei gewerkschaftlich tätigen Mitarbeitern hin und wieder die Rechte des Arbeitgebers, beispielsweise sein Recht auf wirtschaftliche Betätigungsfreiheit oder sein Eigentumsrecht, betroffen sind.

Ein plastisches Beispiel für diese widerstreitenden Interessen und wie dieser Gegensatz praktisch gelöst wird, bietet ein vom Hessischen Landesarbeitsgericht (LAG) entschiedener Fall (Urteil vom 20.08.2010, 19 Sa 1835/09). Eine gewerkschaftlich aktive Krankenschwester war hier von ihrem Arbeitgeber, einem Universitätsklinikum, abgemahnt worden. Sie hatte während eines Tarifkonfliktes von ihrem Arbeitsplatz aus, ohne Abstimmung mit dem Arbeitgeber, an die betrieblichen E-Mail-Adressen von etwa 140 Kollegen eine Nachricht verschickt, in der sie über einen von ihrer Gewerkschaft geplanten Warnstreik berichtete. Die E-Mail enthielt auch einen Streikaufruf sowie Werbematerial. Daraufhin erhielt sie eine Abmahnung, gegen die sie sich zunächst vergeblich vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main wehrte (Urteil vom 23.09.2009, 14 Ca 5940/09).

In zweiter Instanz hatte sie hingegen Erfolg. In einer sehr ausführlich begründeten Entscheidung wog das Hessische Landesarbeitsgericht sorgfältig das Interesse der Gewerkschaft an der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und das Interesse des Arbeitgebers, seinen "Kampfgegner" nicht zu unterstützen, gegeneinander ab.

Im Ergebnis konnte der Arbeitgeber dem hohen Gut der Koalitionsfreiheit und seiner effektiven Wahrnehmung keine in nennenswerten Umfang betroffenen Rechte entgegenhalten. Erhöhte Telekommunikationskosten hatte er nicht ausreichend dargelegt. Solche wären angesichts der weit verbreiteten Festpreise auch eher unwahrscheinlich. Den mit dem Lesen der E-Mails verbundenen Arbeitszeitausfall hatte er nur unzureichend geschätzt. Abgesehen davon hatte er in der Vergangenheit auch die Privatnutzung von E-Mails geduldet und damit zu erkennen gegeben, den entsprechenden Zeitaufwand für vernachlässigenswert zu halten. Schließlich hatte er auch nicht genügend dazu vorgetragen, ob und in welchem Umfang durch den Ausdruck der E-Mail Papier und Toner verbraucht worden waren. Es war auch keineswegs so, dass der Arbeitgeber hier gezwungen wurde, die Mitglieder seines Gegners zu mobilisieren. Er musste entsprechende Aktivitäten der Gewerkschaft lediglich dulden. Das ist aber auch bei klassisch möglichen Streikaufrufen wie beispielsweise einem Aushang am schwarzen Brett der Fall.

Die Arbeitnehmerin hatte damit lediglich rechtmäßig ihre Grundrechte wahrgenommen und folglich nicht gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen. Die Abmahnung war daher aus Sicht des LAG rechtswidrig.

Mit dieser Einschätzung gab sich das Universitätsklinikum allerdings nicht zufrieden. Es legte die vom Hessischen Landesarbeitsgericht zugelassene Revision ein, die nun beim Bundesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen 2 AZR 590/10 anhängig ist.

Fazit: Die Entscheidung ist überzeugend begründet und dürfte daher auch vor dem Bundesarbeitsgericht Bestand haben. In diesem speziellen Fall kommt noch hinzu, dass das LAG die Abmahnung auch wegen Verstoßes gegen ein in einem Tarifvertrag enthaltene Maßregelungsverbot für unwirksam hielt. Es ist damit offen, ob das Bundesarbeitsgericht seine Chance nutzen und Ausführungen zur Koalitionsfreiheit machen oder der Einfachheit halber nur dem zweiten Begründungsansatz des LAG folgen wird.

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Letzte Überarbeitung: 6. Dezember 2011

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Arbeitsrecht aktuell:


Berlin, 22.05.2012
Konkurrentenklage:

Mit Konkurrentenklage rechtswidrige Stellenbesetzung verhindert

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.03.2012, 15 SaGa 2383/11

Berlin, 19.05.2012
Teilzeitanspruch:

Arbeitszeitverringerung im Eilverfahren

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.03.2012, 15 SaGa 2286/11

Berlin, 17.05.2012
Outsourcing:

Tarifvertrag und Betriebsübergang

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 16.05.2012, 4 AZR 320/10 und 321/10

Berlin, 17.05.2012
Öffentlicher Dienst:

Leistungsentgelt gemäß § 18 TVöD

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2012, 10 AZR 202/11

München, 16.05.2012
Altersversorgung:

Betriebliche Übung und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2012, 3 AZR 128/11

Hannover, 15.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung bei Krankheit

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2012, 5 Sa 1370/11

Frankfurt, 14.05.2012
Leiharbeit:

Für Leiharbeitsfirmen werden die CGZP-Tarifverträge teuer

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2012, L 1 KR 95/12 B ER

Berlin, 12.05.2012
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Rettungszweckverband

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2012, 8 AZR 639/10

Köln, 09.05.2012
Whistleblowing:

Fristlose Kündigung wegen Strafanzeige

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2012, 6 Sa 304/11

Köln, 08.05.2012
Lohnrückzahlung:

Gehaltsüberzahlung bei Überstundenvergütung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.10.2011, 9 Sa 156/11

München, 07.05.2012
Kündigungsschutzklage:

LAG München zu Kündigungsschutzklage und Rücknahme der Kündigung

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 13.10.2011, 3 Sa 1187/10

Frankfurt, 04.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung nach langer Krankheit auch für Beamte

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 03.05.2012, Rs. C-337/10 - Neidel

Köln, 03.05.2012
Korruption:

Kündigung - Schmiergeld als Kündigungsgrund

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.01.2012, 5 Sa 371/11

Köln, 02.05.2012
Kündigung und Krankheit:

Arbeitsgericht Trier: Kündigung nach Krankmeldung als Maßregelung

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 08.12.2011, 3 Ca 936/11

Köln, 30.04.2012
Fristlose Kündigung:

Betriebsrat - Fristlose Kündigung und trotzdem im Amt?

Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27.07.2011, 9 TaBVGa 2/11

Frankfurt, 25.04.2012
Urlaubsabgeltung:

Urlaubsabgeltung nach Krankheit und Verfallfrist

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2011, 9 AZR 399/10

Köln, 24.04.2012
Diskriminierungsschutz:

Geschäftsführer und Altersdiskriminierung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.04.2012, II ZR 163/10

Frankfurt, 23.04.2012
Fristlose Kündigung:

Kündigung wegen Stalkings

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.2012, 2 AZR 258/11

Hamburg, 20.04.2012
Lohnuntergrenzen:

Mindestlohn gemäß Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG)

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012, 4 AZR 139/10, Beschluss vom 18.04.2012, 4 AZR 168/10

Hamburg, 20.04.2012
Diskriminierung:

Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers?

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.04.2012, C-415/10 (Meister)

Hannover, 18.04.2012
Gleichbehandlung:

Altersteilzeit und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.04.2012, 3 AZR 280/10

Hamburg, 13.04.2012
Kündigungsschutzklage:

Anfechtung eines Vergleichs nur im Ausnahmefall

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2011, 1 Sa 538 e/10

Stuttgart, 12.04.2012
Änderungskündigung:

Abmahnung vor Änderungskündigung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011, 10 Sa 329/11

Köln, 28.03.2012
Ermahnung:

Entfernung einer Ermahnung aus der Personalakte

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 20.12.2011, 3 Ca 1013/11

Frankfurt, 26.03.2012
Mitarbeitergespräche:

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Mitarbeiterjahresgesprächen

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11

Berlin, 22.03.2012
Massenentlassungsanzeige

Massenentlassung und Stellungnahme des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10

Berlin, 21.03.2012
Gleicher Urlaub:

Urlaub nach Alter ist eine Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10

Berlin, 18.03.2012
Änderungskündigung:

Fallstricke bei betriebsbedingter Änderungskündigung wegen Betriebsschließung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11

Berlin, 16.03.2012
Bewerberdiskriminierung

Diskriminierung - Frist zur Forderung von Entschädigung rechtens

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11

Berlin, 15.03.2012
Urlaubsrecht:

Kein Urlaubsverfall bei günstigem Arbeitsvertrag

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 303/10