HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

ARBEITSRECHT MUSTER

Mus­ter­schrei­ben: Mahn­schrei­ben we­gen Zeug­nis­er­tei­lung

Mahn­schrei­ben - Kos­ten­lo­ses Mus­ter­schrei­ben „Mahn­schrei­ben we­gen Zeug­nis­er­tei­lung“: Hen­sche Rechts­an­wäl­te, Kanz­lei für Ar­beits­recht
Arbeitszeugnis

Stich­wor­te: Zeug­nis, Zeug­nis - Check­lis­te, Auf­he­bungs­ver­trag

Wei­ter­füh­ren­de Stich­wor­te: Auf­he­bungs­ver­trag - Check­lis­te, Ab­wick­lungs­ver­trag

Im fol­gen­den fin­den Sie ein Mus­ter­schrei­ben „Mahn­schrei­ben we­gen Zeug­nis­er­tei­lung“.

Wenn Sie sich an dem Mus­ter­text „Mahn­schrei­ben we­gen Zeug­nis­er­tei­lung“ ori­en­tie­ren möch­ten oder ihn sinn­ge­mäß über­neh­men wol­len, soll­ten Sie dar­auf ach­ten, dass Ih­nen sei­ne Be­deu­tung als Bei­spiels­text in al­len Ein­zel­hei­ten klar ist. Be­den­ken Sie bit­te, dass Sie mit der Ent­schei­dung für ein be­stimm­tes Mahn­schrei­ben Rechts­fol­gen her­bei­füh­ren, die in Ih­rem kon­kre­ten Fall aber viel­leicht nicht die rich­ti­gen sind. Soll­te Ih­nen da­her ir­gend et­was un­klar sein, las­sen Sie sich bes­ser an­walt­lich be­ra­ten.

Bit­te be­ach­ten Sie, dass die hier ge­ge­be­nen For­mu­lie­rungs­vor­schlä­ge un­ver­bind­lich sind, d.h. kei­ne Rechts­be­ra­tung im Ein­zel­fall dar­stel­len. Wir über­neh­men da­her kei­ne Ge­währ für Rich­tig­keit oder Voll­stän­dig­keit.

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Durch Bo­ten
An die
Mus­ter-GmbH
- Ge­schäfts­lei­tung -
Mus­ter­stra­ße 1,
11111 Mus­ter­stadt

Mus­ter­stadt, 05. Ju­li 20XX

Mah­nung

Sehr ge­ehr­te Da­men und Her­ren,

da mein Ar­beits­ver­hält­nis zum 31. Mai 20XX en­de­te, hat­te ich Sie mehr­fach um Er­tei­lung ei­nes qua­li­fi­zier­ten Zeug­nis­ses ge­be­ten, zu­letzt mit E-Mail vom XX. Ju­ni 20XX.

Ich möch­te Sie hier­mit noch­mals drin­gend um mög­lichst um­ge­hen­de Er­tei­lung ei­nes auf Leis­tung und Füh­rung be­zo­ge­nen Ar­beits­zeug­nis­ses bit­ten, zu der Sie ge­mäß § 109 Ge­wO ver­pflich­tet sind.

Soll­ten Sie die­ser Bit­te nicht spä­tes­tens bis zum 15. Ju­li 20XX nach­kom­men, müss­te ich zu mei­nem Be­dau­ern Kla­ge auf Zeug­nis­er­tei­lung er­he­ben. Vor­sorg­lich möch­te ich klar­stel­len, dass mit die­ser Frist­set­zung ei­ne St­un­dung nicht ver­bun­den ist.

Mit freund­li­chen Grü­ßen

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(Un­ter­schrift Ar­beit­neh­mer)

 

 

Letzte Überarbeitung: 11. August 2021

Was können wir für Sie tun?

Wenn Sie Fra­gen oder ein Pro­blem im Zu­sam­men­hang mit Ih­rem Zeug­nis ha­ben oder Grund da­für se­hen, von Ih­rem Ar­beit­ge­ber Zeug­nis­er­tei­lung oder Zeug­nis­be­rich­ti­gung zu ver­lan­gen, be­ra­ten wir Sie je­der­zeit ger­ne.

Wenn der Ar­beit­ge­ber Ih­nen trotz ei­nes ent­spre­chen­den Ver­lan­gens kein Zeug­nis aus­stellt, oder Sie zwar ein Zeug­nis er­hal­ten ha­ben, die­ses aber un­rich­tig ist, und sich ei­ne au­ßer­ge­richt­li­che Ei­ni­gung nicht er­rei­chen lässt, ver­tre­ten wir Sie deutsch­land­weit vor Ge­richt.

Je nach La­ge des Fal­les bzw. ent­spre­chend Ih­ren Vor­ga­ben tre­ten wir ent­we­der nach au­ßen nicht in Er­schei­nung oder ver­han­deln in Ih­rem Na­men mit Ih­rem Ar­beit­ge­ber bzw. mit den Ver­tre­tern der Ge­sell­schaf­ter.

Für ei­ne mög­lichst ra­sche und ef­fek­ti­ve an­walt­li­che Un­ter­stüt­zung be­nö­ti­gen wir fol­gen­de Un­ter­la­gen:

  • Ar­beits­ver­trag / Ge­schäfts­füh­rer­an­stel­lungs­ver­trag
  • Ge­halts­ab­rech­nun­gen
  • Zeug­nis bzw. Zwi­schen­zeug­nis (falls vor­han­den)

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
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