- -> zur Mobil-Ansicht
- Arbeitsrecht aktuell
- Tipps und Tricks
- Handbuch Arbeitsrecht
- Gesetze zum Arbeitsrecht
- Urteile zum Arbeitsrecht
- Urteile 2023
- Urteile 2021
- Urteile 2020
- Urteile 2019
- Urteile 2018
- Urteile 2017
- Urteile 2016
- Urteile 2015
- Urteile 2014
- Urteile 2013
- Urteile 2012
- Urteile 2011
- Urteile 2010
- Urteile 2009
- Urteile 2008
- Urteile 2007
- Urteile 2006
- Urteile 2005
- Urteile 2004
- Urteile 2003
- Urteile 2002
- Urteile 2001
- Urteile 2000
- Urteile 1999
- Urteile 1998
- Urteile 1997
- Urteile 1996
- Urteile 1995
- Urteile 1994
- Urteile 1993
- Urteile 1992
- Urteile 1991
- Urteile bis 1990
- Arbeitsrecht Muster
- Videos
- Impressum-Generator
- Webinare zum Arbeitsrecht
-
Kanzlei Berlin
030 - 26 39 62 0
berlin@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Frankfurt
069 - 71 03 30 04
frankfurt@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hamburg
040 - 69 20 68 04
hamburg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hannover
0511 - 89 97 701
hannover@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Köln
0221 - 70 90 718
koeln@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei München
089 - 21 56 88 63
muenchen@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Nürnberg
0911 - 95 33 207
nuernberg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Stuttgart
0711 - 47 09 710
stuttgart@hensche.de
AnfahrtDetails
Musterschreiben: Mahnschreiben wegen Zeugniserteilung
![Arbeitszeugnis](/servlet/de.blueorange.xred.util.GetFile/Arbeitszeugnis_218x218.jpg?db=hensche&tbl=int_xredimage&key=id&keyval=122616&imgcol=xred_file)
Stichworte: Zeugnis, Zeugnis - Checkliste, Aufhebungsvertrag
Weiterführende Stichworte: Aufhebungsvertrag - Checkliste, Abwicklungsvertrag
Im folgenden finden Sie ein Musterschreiben „Mahnschreiben wegen Zeugniserteilung“.
Wenn Sie sich an dem Mustertext „Mahnschreiben wegen Zeugniserteilung“ orientieren möchten oder ihn sinngemäß übernehmen wollen, sollten Sie darauf achten, dass Ihnen seine Bedeutung als Beispielstext in allen Einzelheiten klar ist. Bedenken Sie bitte, dass Sie mit der Entscheidung für ein bestimmtes Mahnschreiben Rechtsfolgen herbeiführen, die in Ihrem konkreten Fall aber vielleicht nicht die richtigen sind. Sollte Ihnen daher irgend etwas unklar sein, lassen Sie sich besser anwaltlich beraten.Bitte beachten Sie, dass die hier gegebenen Formulierungsvorschläge unverbindlich sind, d.h. keine Rechtsberatung im Einzelfall darstellen. Wir übernehmen daher keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.
_________________________________________
Durch Boten
An die
Muster-GmbH
- Geschäftsleitung -
Musterstraße 1,
11111 Musterstadt
Musterstadt, 05. Juli 20XX
Mahnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
da mein Arbeitsverhältnis zum 31. Mai 20XX endete, hatte ich Sie mehrfach um Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses gebeten, zuletzt mit E-Mail vom XX. Juni 20XX.
Ich möchte Sie hiermit nochmals dringend um möglichst umgehende Erteilung eines auf Leistung und Führung bezogenen Arbeitszeugnisses bitten, zu der Sie gemäß § 109 GewO verpflichtet sind.
Sollten Sie dieser Bitte nicht spätestens bis zum 15. Juli 20XX nachkommen, müsste ich zu meinem Bedauern Klage auf Zeugniserteilung erheben. Vorsorglich möchte ich klarstellen, dass mit dieser Fristsetzung eine Stundung nicht verbunden ist.
Mit freundlichen Grüßen
_____________________
(Unterschrift Arbeitnehmer)
Letzte Überarbeitung: 11. August 2021
Was können wir für Sie tun? ![](/images/gotop.gif)
![]() Wenn Sie Fragen oder ein Problem im Zusammenhang mit Ihrem Zeugnis haben oder Grund dafür sehen, von Ihrem Arbeitgeber Zeugniserteilung oder Zeugnisberichtigung zu verlangen, beraten wir Sie jederzeit gerne. Wenn der Arbeitgeber Ihnen trotz eines entsprechenden Verlangens kein Zeugnis ausstellt, oder Sie zwar ein Zeugnis erhalten haben, dieses aber unrichtig ist, und sich eine außergerichtliche Einigung nicht erreichen lässt, vertreten wir Sie deutschlandweit vor Gericht. Je nach Lage des Falles bzw. entsprechend Ihren Vorgaben treten wir entweder nach außen nicht in Erscheinung oder verhandeln in Ihrem Namen mit Ihrem Arbeitgeber bzw. mit den Vertretern der Gesellschafter. Für eine möglichst rasche und effektive anwaltliche Unterstützung benötigen wir folgende Unterlagen:
|
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
![]() |
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de |
![]() |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de |
![]() |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz mit Ausnahme der Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.
Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw.
bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig.
Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.
© 1997 - 2024:
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Lützowstraße 32, 10785 Berlin
Telefon: 030 - 26 39 62 0
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de