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Aufhebungsvertrag wirksam trotz Androhung einer fristlosen Kündigung
11.03.2022. Eine Verkaufsangestellte senkte mehrfach unbefugt Einkaufspreise in der EDV, woraufhin der Arbeitgeber sie zur Rede stellte und ihr einen Aufhebungsvertrag zur sofortigen Annahme unterbreitete. Andernfalls müsste sie mit einer fristlosen Kündigung und einer Strafanzeige rechnen.
Die Verkäuferin erklärte die Anfechtung des Aufhebungsvertrags wegen widerrechtlicher Drohung und klagte auf Feststellung der Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrags, hatte damit aber vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) keinen Erfolg (BAG, Urteil vom 24.02.2022, 6 AZR 333/21). Damit bestätigte das BAG das gleichlautende Urteil des Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm (LAG Hamm, Urteil vom 17.05.2021, 18 Sa 1124/20).
Die Drohung mit einer fristlosen Kündigung und einer Strafanzeige war hier nicht rechtswidrig, da der Arbeitgeber im Streitfall solche Schritte vernünftigerweise in Betracht ziehen durfte. Auch ein Verstoß gegen das „Gebot fairen Verhandelns“ lag nicht vor.
Weitere Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 05/2022 BAG: Verdacht der Fälschung von Verkaufszahlen rechtfertigt Drohung mit fristloser Kündigung
Letzte Überarbeitung: 12. März 2022
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