Arbeitsrecht Rechtsanwalt
Hensche Rechtsanwälte
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Berlin Frankfurt Hamburg Hannover Köln München Nürnberg Stuttgart
   Home
   Arbeitsrecht aktuell
   Kurzinfos Arbeitsrecht
   Handbuch Arbeitsrecht
      Arbeitsrecht - A
      Arbeitsrecht - B
      Arbeitsrecht - C
      Arbeitsrecht - D
      Arbeitsrecht - E
      Arbeitsrecht - F
      Arbeitsrecht - G
      Arbeitsrecht - H
      Arbeitsrecht - I
      Arbeitsrecht - K
      Arbeitsrecht - L
      Arbeitsrecht - M
      Arbeitsrecht - N
      Arbeitsrecht - O
      Arbeitsrecht - P
      Arbeitsrecht - R
      Arbeitsrecht - S
      Arbeitsrecht - T
      Arbeitsrecht - U
      Arbeitsrecht - V
      Arbeitsrecht - W
      Arbeitsrecht - Z
   Gesetze zum Arbeitsrecht
   Urteile zum Arbeitsrecht
   Musterschreiben
   Ratgeber Gebühren
   Tätigkeitsbereiche
   Team
   Presse
   Buchbesprechungen
   Neue Artikel auf hensche.de

Newsletter-Anmeldung
Anrede
Vorname
Nachname
Email
Abmelden

Referenzen:






Juristisches Internetportal der Uni Saarbrücken:





EconBiz:




Uni- und Stadtbibliothek Köln:



Das Web-Adressbuch für Deutschland 2011:


Mitgliedschaften:







Handbuch Arbeitsrecht: Aufhebungsvertrag und Anfechtung, Widerruf




Informationen zum Thema Aufhebungsvertrag und Anfechtung, Widerruf

von Hensche Rechtsanwälte, Kanzlei für Arbeitsrecht

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu der Frage, unter welchen Bedingungen Sie einen Aufhebungsvertrag im Falle einer Täuschung oder Drohung durch Anfechtung beseitigen können sowie zu der weiteren Frage, ob Sie sich von einem Aufhebungsvertrag durch die Erklärung eines Widerrufs lösen können. Letztlich kommt man von Aufhebungsvertrag nur schwer wieder los.

von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin

Kann man einen Aufhebungsvertrag anfechten?

Ein Recht zur Anfechtung hat nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) jeder, der sich bei Abschluss eines Vertrags über den Inhalt seiner Erklärung oder über wesentliche Eigenschaften des Vertragsgegenstandes geirrt hat oder der zum Vertragsschluss mit unlauteren Methoden genötigt wurde, also etwa mit Hilfe einer Täuschung oder Drohung.

Diese im Prinzip immer denkbare Möglichkeit, sich von einem Vertrag durch eine Anfechtungserklärung wieder zu lösen, hilft bei Aufhebungsverträgen aber im Ergebnis nur selten. Entscheidend ist nämlich im Einzelfall, ob die gesetzlichen Voraussetzungen eines Anfechtungsrechts vorliegen oder nicht.

Wann können Sie einen Aufhebungsvertrag wegen widerrechtlicher Drohung anfechten?

§ 123 Abs.1 BGB gibt dem Vertragsschließenden ein Anfechtungsrecht für den Fall, dass er zum Vertragsschluss „durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist“. Die Voraussetzungen für ein solches Anfechtungsrecht können bei Aufhebungsverträgen zwar vorliegen, doch kommt dies selten vor.

Droht der Arbeitgeber z.B. mit einer Kündigung für den Fall, dass der Arbeitnehmer keinen Aufhebungsvertrag abschließen möchte, ist eine Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung gemäß § 123 BGB nach der Rechtsprechung möglich, wenn ein "verständiger" Arbeitgeber die angedrohte Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung ziehen durfte. Konnte er aber eine Kündigung ernsthaft in Erwägung ziehen, bedeutet auch ein sehr „massives Drohen“ mit ihr noch lange nicht, dass ein Anfechtungsrecht besteht.

BEISPIEL: Der Arbeitgeber behauptet, zum Ausspruch einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung berechtigt zu sein, da der Arbeitnehmer zum wiederholten Mal und trotz vorheriger Abmahnung verspätet bei der Arbeit erschienen ist. Daher verlangt er den Abschluss eines Aufhebungsvertrags und droht mit einer Kündigung für den Fall, dass der Arbeitnehmer nicht mitspielt. Aufgrund der langen Vertragslaufzeit hätte eine Kündigung vor Gericht aber möglicherweise keinen Bestand. Stimmt der Arbeitnehmer dem Aufhebungsvertrag zu, kann er nicht anfechten, da der Arbeitgeber ja nicht grundlos eine Kündigung angedroht hat, sondern diese jedenfalls ernsthaft in Erwägung ziehen durfte.

Die Frage, unter welchen Umständen die Androhung einer Kündigung den Arbeitnehmer zur Anfechtung des Aufhebungsvertrags berechtigt, ist allerdings meist reine Theorie, da solche Drohungen in der Regel unter vier Augen ausgesprochen werden. Dann sind sie nicht beweisbar.

Ein bloßer Zeitdruck, der vom Arbeitgeber ausgeübt wird, wird von der Rechtsprechung nicht als Situation der widerrechtlichen Drohung anerkannt.

Wann können Sie einen Aufhebungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten?

Wie erwähnt, gibt Ihnen § 123 Abs.1 BGB das Recht, einen Aufhebungsvertrag anzufechten, falls eine vom Arbeitgeber verübte „arglistige Täuschung“ der Grund für Ihre Zustimmung war. Eine solche Täuschung kann z.B. darin bestehen, dass eine in Wahrheit nicht bestehende betriebliche Planung behauptet wird, aus der der Wegfall des Arbeitsplatzes folgen soll.

Auch in solchen Konstellationen steht der Arbeitnehmer vor dem Problem, die gesetzlichen Voraussetzungen des Anfechtungsrechts im Einzelfall nachzuweisen. Hierzu gehört die „Arglist“, d.h. das Aufstellen unrichtiger Behauptungen wider besseres Wissen.

Wann können Sie einen Aufhebungsvertrag wegen Irrtums anfechten?

Gemäß § 119 Abs.1 BGB können Sie einen von Ihnen abgeschlossenen Aufhebungsvertrag anfechten, wenn Sie sich bei Ihrer Zustimmung nicht über den Inhalt im Klaren waren oder eine Zustimmungserklärung gar nicht abgeben wollten. Irrtümer dieser Art kommen höchst selten vor und spielen daher praktisch keine Rolle.

Eher interessant könnte das Anfechtungsrecht gemäß § 119 Abs.2 BGB sein, wonach ein zur Anfechtung berechtigender Irrtum auch dann vorliegt, wenn man sich über eine wesentliche Eigenschaft der Person oder Sache geirrt hat, die Gegenstand oder Grundlage des Aufhebungsvertrags war. Hier könnte man der Ansicht sein, dass Schwangere oder schwerbehinderte Arbeitnehmer, die ihre Schwangerschaft bzw. Behinderung nicht kennen, einen Aufhebungsvertrag wegen Irrtums anfechten können, da sie ihn bei Kenntnis ihres besonderen Kündigungsschutzes nicht abgeschlossen hätten.

Nach der Rechtsprechung besteht in solchen Fällen ein Recht zur Irrtumsanfechtung allerdings nicht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer seinen körperlichen Zustand verkannte oder ob ihm die daraus abzuleitenden Rechtsfolgen (Sonderkündigungsschutz) unbekannt sind.

In der Praxis kommt es daher kaum jemals vor, dass Aufhebungsverträge wegen Irrtums angefochten werden.

Können Sie einen Aufhebungsvertrag widerrufen?

Im Unterschied zu Verbrauchern, die einen ihnen an der Haustür aufgeschwatzten Vertrag gemäß § 312 BGB frei widerrufen können, haben Arbeitnehmer ein solches Widerrufsrecht nach der Rechtsprechung nicht. Dies versteht sich nicht von selbst, da § 312 Abs.1 Nr.1 BGB als Überrumpelungssituation ausdrücklich auch „mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz“ nennt.

Trotzdem hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 27.11.2003 (2 AZR 177/03) ein Widerrufsrecht für einen Fall verneint, in dem der Arbeitnehmer im Personalbüro einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat. Nach Ansicht des BAG befindet sich der Arbeitnehmer in einer solchen Situation, d.h. bei einem dienstlichen Gespräch im Personalbüro, nicht in einer „Überrumpelungslage“, wie sie etwa beim Kauf eines Staubsaugers oder eines Zeitungs-Abos an der Wohnungstür oder in der Straßenbahn gegeben ist.

Wo finden Sie mehr zum Thema Aufhebungsvertrag und Anfechtung, Widerruf?

Weitere Informationen, die Sie im Zusammenhang mit dem Thema Aufhebungsvertrag und Anfechtung, Widerruf interessieren könnten, finden Sie hier:

Beiträge unseres Anwaltsteams zu aktuellen Gerichtsentscheidungen im Zusammenhang mit dem Thema Aufhebungsvertrag und Anfechtung, Widerruf finden Sie hier:

Sie möchten regelmäßig die neuesten Fachartikel unserer Kanzlei zum Arbeitsrecht, Informationen zu Gesetzesänderungen und zu aktuellen Gerichtsurteilen erhalten? Dann abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter Arbeitsrecht!

Was können wir für Sie tun?

Wenn Ihnen das Angebot eines Aufhebungsvertrags vorliegt oder sie einen Aufhebungsvertrag bereits abgeschlossen haben, beraten wir Sie jederzeit gerne, insbesondere auch wegen eines möglicherweise gegebenen Anfechtungsrechts.

Je nach Lage des Falles bzw. entsprechend Ihren Wünschen treten wir entweder nicht nach außen in Erscheinung oder aber wir verhandeln in Ihrem Namen mit Ihrem Arbeitgeber bzw. mit den Vertretern der Gesellschafter.

Für eine möglichst rasche und effektive Beratung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Arbeitsvertrag / Geschäftsführeranstellungsvertrag
  • Gehaltsnachweise
  • Aufhebungsvertragsangebot (falls vorhanden)

Unsere Büros können Sie von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr, unter folgenden Anschriften in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, München, Nürnberg und Stuttgart erreichen:

Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Berlin
Lützowstraße 32
10785 Berlin
Tel: 030 / 26 39 62 0
Fax: 030 / 26 39 62 499

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Berlin
E-Mail: berlin@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Frankfurt
Gutleutstraße 169 - 171
60327 Frankfurt
Tel: 069 / 71 03 30 04
Fax: 069 / 71 03 30 05

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Frankfurt
E-Mail: frankfurt@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hamburg
Neuer Wall 80
20354 Hamburg
Tel: 040 / 69 20 68 04
Fax: 040 / 69 20 68 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hamburg
E-Mail: hamburg@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hannover
Georgstraße 38
30159 Hannover
Tel: 0511 / 899 77 01
Fax: 0511 / 899 77 02

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hannover
E-Mail: hannover@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Köln
Hansaring 61
50670 Köln
Tel: 0221 / 709 07 18
Fax: 0221 / 709 07 31

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Köln
E-Mail: koeln@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei München
Nymphenburger Straße 4
80335 München
Tel: 089 / 21 56 88 63
Fax: 089 / 21 56 88 67

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro München
E-Mail: muenchen@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Nürnberg
Zeltnerstraße 3
90443 Nürnberg
Tel: 0911 / 953 32 07
Fax: 0911 / 953 32 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Nürnberg
E-Mail: nuernberg@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Stuttgart
Königstraße 26
70173 Stuttgart
Tel: 0711 / 470 97 10
Fax: 0711 / 470 97 96

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Stuttgart
E-Mail: stuttgart@hensche.de

Anfahrt

HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.

Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw. bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig. Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.

Letzte Überarbeitung: 1. Februar 2012

© 1997 - 2012:  
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin  
Lützowstraße 32, 10785 Berlin  
Telefon: 030 - 26 39 62 0 
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de


Druck Sitemap A bis Z Downloads Links Kontakt Karriere Impressum


Arbeitsrecht aktuell:


Hannover, 08.02.2012
Chefarzt

Privatliquidationsrecht durch Schadensersatzanspruch gesichert

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2011, 8 AZR 846/09

Frankfurt, 07.02.2012
Fristlose Kündigung

Fristlose Kündigung trotz Freistellung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 29.08.2011, 7 Sa 248/11

Berlin, 03.02.2012
Kündigungsschutz:

Auslandsvertrag zählt bei Wartezeit mit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10

München, 02.02.2012
Altersdiskriminierung:

Altersgrenze für Sachverständige gekippt

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.02.2012, 8 C 24.11

Berlin, 31.01.2012
Betriebsrat:

Benachteiligung durch Verweigerung der Festanstellung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11

Berlin, 27.01.2012
Befristung:

Europarecht erlaubt Befristung zur Vertretung - auch jahrelang

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 (Kücük)

Berlin, 25.01.2012
Europarecht:

Anspruch auf vier Wochen Urlaub auch ohne jährliche Mindestarbeitszeit

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.01.2012, C-282/10 (Dominguez)

Frankfurt, 23.01.2012
Mobbingklage:

Oberarzt verklagt mobbenden Chefarzt auf 500.000 EUR Schadensersatz

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.01.2012, 11 Sa 722/10

Berlin, 20.01.2012
Geschäftsführer:

Geschäftsführer erhebt Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2011, 11 Ta 230/11

Hannover, 19.01.2012
Weihnachtsgeld

Kein Weihnachtsgeld nach Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10

Berlin, 17.01.2012
Bewerberdiskriminierung

Auskunftsanspruch des Stellenbewerbers über Auswahlentscheidung oder nicht?

Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 12.01.2012, Rs. C-415/10 - Meister

Berlin, 13.01.2012
Betriebsratswahl:

Abbruch nur bei Nichtigkeit

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10

Berlin, 11.01.2012
BAT Altersstufen:

Berlin und Hessen müssen für BAT-Altersstufen bluten

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09

Berlin, 10.01.2012
CGZP-Tarifverträge:

Tarifverträge der CGZP waren auch 2004, 2006 und 2008 unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11

München, 05.01.2012
Aufhebungsvertrag:

Aufhebungsvertrag ohne Abfindung, aber mit Ausgleichsklausel?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 203/10

Berlin, 03.01.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaub und Urlaubsabgeltung bei Krankheit - nur 15 Monate lang?

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011, 10 Sa 19/11

Berlin, 20.12.2011
Sozialauswahl:

Sozialauswahl und Altersdiskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10

Stuttgart, 05.12.2011
Kündigung:

Entschädigung für diskriminierende Kündigung

Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2011, 30 Ca 1772/10

Berlin, 23.11.2011
Urlaub und Krankheit:

Krankheitsbedingt nicht genommener Urlaub kann nach 15 Monaten verfallen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 - KHS gg. Schulte

Berlin, 05.11.2011
Kündigungsschutzklage:

Arbeitsgericht Berlin großzügig bei Fristversäumung durch Anwalt

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11

München, 02.11.2011
Fristlose Kündigung:

LAG München: Kündigung nach Betrug mit 20 EUR Schaden

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 03.03.2011, 3 Sa 641/10

Frankfurt, 26.10.2011
Kündigung:

Kündigung wegen Alkohols am Steuer

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2011, 10 Sa 245/11

Frankfurt, 21.10.2011
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Diensthandy-Missbrauchs?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 1739/10

Hamburg, 23.09.2011
Kündigung:

LAG Hamburg -
Kündigung bei Beschäftigungsmöglichkeit im Ausland

Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11

Berlin, 14.09.2011
BAT-TVöD:

Diskriminierung wegen des Alters durch BAT-Lebensaltersstufen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 (Hennings und Mai)

Frankfurt, 13.09.2011
Altersgrenzen:

EuGH kippt Altersgrenze 60 für Lufthansa-Piloten

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.09.2011, C-447/09 (Prigge u.a.)

Berlin, 12.09.2011
Chefarzt:

Kündigung eines Chefarztes wegen Wiederverheiratung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10

Hannover, 09.09.2011
Arbeitszeitbetrug:

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10

Berlin, 08.09.2011
Whistleblowing:

Verpfeifen / Whistleblowing ohne Risiko einer Kündigung?

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, 28274/08 (Heinisch)

Berlin, 06.09.2011
Bonus - Kündigung:

Anspruch auf Bonus trotz Kündigung und Ausscheiden im Folgejahr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09

Frankfurt, 05.09.2011
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Hotelgrundstücks

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 230/10

Berlin, 02.09.2011
GlobeGround Berlin:

Betriebsratswahl bei GlobeGround in Berlin unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, 25 TaBV 529/11

Frankfurt, 31.08.2011
Kündigung:

Kündigung und Krankmeldung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2011, 12 Sa 522/10

Hamburg, 25.08.2011
Probezeitkündigung:

Kündigung in der Probezeit wegen Heirat einer Chinesin

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011, 3 Sa 95/11

Frankfurt, 23.08.2011
Kündigung und Vollmacht:

Kündigung mit Vollmacht, aber ohne Vollmachtsurkunde

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09