|
|
 |
Arbeitsrecht aktuell: 12/048 Anfechtung eines Aufhebungsvertrags weil kein Anwalt anwesend war?
|
 |

|
Arbeitnehmer, die einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, müssen sich selbst um einen Anwalt kümmern
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 09.06.2011, 15 Sa 410/11
|
31.01.2012. Mit einem Aufhebungsvertrag beenden Arbeitnehmer und Arbeitgeber „einvernehmlich“ das Arbeitsverhältnis. Praktisch sieht dieses Einvernehmen aber oft so aus, dass der Arbeitnehmer unvorbereitet zu einem Personalgespräch gebeten und dort - für ihn überraschend - mit dem Vorschlag einer Vertragsbeendigung konfrontiert wird. Und dabei kommt es auch oft vor, dass der Arbeitnehmer mit Vorwürfen konfrontiert wird, die Anlass für die Vertragsbeendigung sind. Und dabei wird er natürlich zur Unterschrift gedrängt.
Obwohl solche Praktiken nicht gerade fair sind, sind die Aufhebungsverträge trotzdem „wasserdicht“. So entschied z.B. das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht von sich aus die Beiziehung eines Anwalts ermöglichen muss (Urteil vom 09.06.2011, 15 Sa 410/11).
|
Ein Aufhebungsvertrag ist aus Arbeitgebersicht eine gute Möglichkeit, die finanziellen Risiken einer Kündigung zu vermeiden. Denn im Falle einer Kündigung müsste der Arbeitgeber vor Gericht die Wirksamkeit der Kündigung darlegen, während ein Aufhebungsvertrag erst einmal juristisch steht. Wenn der Arbeitnehmer meint, er sei unwirksam, muss er das beweisen.
Trotzdem kann ein Aufhebungsvertrag auch für Arbeitnehmer interessant sein, da Arbeitgeber im Allgemeinen dazu bereit sind, für diese "smarte Beendigungsvariante" Gegenleistungen zu erbringen, vor allem natürlich in Form einer (erhöhten) Abfindung und/oder einer Aufbesserung des Zeugnisses. Um solche Chancen wahrzunehmen, ist jedoch rechtliches Fachwissen und Verhandlungsgeschick erforderlich, auch um Nachteile in Form einer Sperrzeit zu vermeiden.
Für Arbeitnehmer führen Aufhebungsverträge, die sie unter Zeitdruck und ohne Unterstützung durch einen Anwalt abgeschlossen haben, daher oft in eine finanzielle und/oder berufliche Katastrophe. Trotzdem haben Arbeitnehmer nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kein allgemeines Widerrufsrecht, wenn sie im Betrieb überrumpelt und zum raschen Abschluss eines Aufhebungsvertrags gedrängt wurden. Auch eine Anfechtung wegen einer widerrechtlichen Drobhung scheidet meist aus, schon einfach deshalb, weil Arbeitnehmer so etwas nicht beweisen können. Aber trifft den Arbeitgeber vielleicht eine Art "Pflicht zum fairen Verhandeln", kraft deren er von sich aus vorschlagen muss, dass sich der Arbeitnehmer anwaltlich beraten lässt? Das LAG Hamm meint "Nein".
Im Streitfall wurde eine über zehn Jahre beschäftigte Arbeitnehmerin, die aus Sicht des Arbeitgebers bei einem Verkaufsvorgang einen Fehler begangen hatte, zu einem Personalgespräch gebeten. Dort schlug man ihr den Abschluss eines Aufhebungsvertrags vor. Der Vertrag sah keine Abfindung vor, enthielt aber immerhin die Regelung, dass der Arbeitgeber keine Schadensersatzsprüche geltend machen würde. Daraufhin unterschrieb die Arbeitnehmerin, ohne Bedenkzeit und ohne Beiziehung eines Anwalts. Der Arbeitgeber seinerseits hatte allerdings einen Anwalt hinzugezogen, der den Aufhebungsvertrag ausgearbeitet hatte und auch bei dem Personalgespräch das Wort führte.
Kurz darauf erklärte sie die Anfechtung des Aufhebungsvertrags. Dabei berief sie sich darauf, dass der Arbeitgeber gegen eine „Pflicht zum fairen Verhandeln“ verstoßen hatte, da er selbst anwaltlich vertreten war, aber der Arbeitnehmerin eine anwaltliche Unterstützung nicht ermöglicht hatte. Das überzeugte zwar das Arbeitsgericht Paderborn (Urteil vom 16.02.2011, 2 Ca 1818/120), aber nicht das LAG Hamm. Begründung des LAG: Sie selbst hatte ja noch nicht einmal anwaltlichen Beistand gefordert, und aufgrund des arbeitgeberseitigen Verzichts auf Schadensersatzforderungen hatte sie auch "etwas erhalten" - zwar keine Abfindung, aber immerhin rechtliche Sicherheit.
Fazit: Arbeitnehmern kann nur immer erneut und dringend dazu geraten werden, einen Aufhebungsvertrag niemals sofort zu unterschreiben, sondern immer erst, nachdem man die Sache "überschlafen“ hat. Denn so pingelig und kritisch die Arbeitsgerichte bei der rechtlichen Überprüfung arbeitgeberseitiger Kündigungen sind - gegen Aufhebungsverträge ist meist kein Kraut gewachsen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne:
 |
Rechtsanwältin Nina Lüking, Fachanwältin für Arbeitsrecht Hensche Rechtsanwälte, Kanzlei Hannover
Georgstraße 38, 30159 Hannover Telefon: 0511 - 899 77 01 Telefax: 0511 - 899 77 02 E-Mail: hannover@hensche.de |
Sie möchten regelmäßig die neuesten Fachartikel unserer Kanzlei zum Arbeitsrecht,
Informationen zu Gesetzesänderungen und zu aktuellen Gerichtsurteilen erhalten?
Dann abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter Arbeitsrecht!

Unsere Büros können Sie von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 Uhr bis 20:00
Uhr, unter folgenden Anschriften in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, München, Nürnberg
und Stuttgart erreichen:
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Berlin
Lützowstraße 32
10785 Berlin
Tel: 030 / 26 39 62 0
Fax: 030 / 26 39 62 499
Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Berlin
E-Mail: berlin@hensche.de
Anfahrt
|
|
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Frankfurt
Gutleutstraße 169 - 171
60327 Frankfurt
Tel: 069 / 71 03 30 04
Fax: 069 / 71 03 30 05
Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Frankfurt
E-Mail: frankfurt@hensche.de
Anfahrt
|
|
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hamburg
Neuer Wall 80
20354 Hamburg
Tel: 040 / 69 20 68 04
Fax: 040 / 69 20 68 08
Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hamburg
E-Mail: hamburg@hensche.de
Anfahrt
|
|
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hannover
Georgstraße 38
30159 Hannover
Tel: 0511 / 899 77 01
Fax: 0511 / 899 77 02
Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hannover
E-Mail: hannover@hensche.de
Anfahrt
|
|
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Köln
Hansaring 61
50670 Köln
Tel: 0221 / 709 07 18
Fax: 0221 / 709 07 31
Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Köln
E-Mail: koeln@hensche.de
Anfahrt
|
|
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei München
Nymphenburger Straße 4
80335 München
Tel: 089 / 21 56 88 63
Fax: 089 / 21 56 88 67
Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro München
E-Mail: muenchen@hensche.de
Anfahrt
|
|
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Nürnberg
Zeltnerstraße 3
90443 Nürnberg
Tel: 0911 / 953 32 07
Fax: 0911 / 953 32 08
Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Nürnberg
E-Mail: nuernberg@hensche.de
Anfahrt
|
|
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Stuttgart
Königstraße 26
70173 Stuttgart
Tel: 0711 / 470 97 10
Fax: 0711 / 470 97 96
Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Stuttgart
E-Mail: stuttgart@hensche.de
Anfahrt
|
|

HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.
Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw. bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig. Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.
Letzte Überarbeitung: 21. Februar 2012
| © 1997 - 2012: |
| Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin |
| Lützowstraße 32, 10785 Berlin |
| Telefon: |
030 - 26 39 62 0 |
| Telefax: |
030 - 26 39 62 499 |
| E-mail: |
hensche@hensche.de |
|
 |
|
 |
 |
Arbeitsrecht aktuell: |
 |
|
München, 16.05.2012 Altersversorgung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2012, 3 AZR 128/11
Hannover, 15.05.2012 Urlaub und Krankheit:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2012, 5 Sa 1370/11
Frankfurt, 14.05.2012 Leiharbeit:
Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2012, L 1 KR 95/12 B ER
Berlin, 12.05.2012 Betriebsübergang:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2012, 8 AZR 639/10
Köln, 09.05.2012 Whistleblowing:
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2012, 6 Sa 304/11
Köln, 08.05.2012 Lohnrückzahlung:
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.10.2011, 9 Sa 156/11
München, 07.05.2012 Kündigungsschutzklage:
Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 13.10.2011, 3 Sa 1187/10
Frankfurt, 04.05.2012 Urlaub und Krankheit:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 03.05.2012, Rs. C-337/10 - Neidel
Köln, 03.05.2012 Korruption:
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.01.2012, 5 Sa 371/11
Köln, 02.05.2012 Kündigung und Krankheit:
Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 08.12.2011, 3 Ca 936/11
Köln, 30.04.2012 Fristlose Kündigung:
Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27.07.2011, 9 TaBVGa 2/11
Frankfurt, 25.04.2012 Urlaubsabgeltung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2011, 9 AZR 399/10
Köln, 24.04.2012 Diskriminierungsschutz:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.04.2012, II ZR 163/10
Frankfurt, 23.04.2012 Fristlose Kündigung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.2012, 2 AZR 258/11
Hamburg, 20.04.2012 Lohnuntergrenzen:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012, 4 AZR 139/10, Beschluss vom 18.04.2012, 4 AZR 168/10
Hamburg, 20.04.2012 Diskriminierung:
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.04.2012, C-415/10 (Meister)
Hannover, 18.04.2012 Gleichbehandlung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.04.2012, 3 AZR 280/10
Hamburg, 13.04.2012 Kündigungsschutzklage:
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2011, 1 Sa 538 e/10
Stuttgart, 12.04.2012 Änderungskündigung:
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011, 10 Sa 329/11
Berlin, 05.04.2012 Unkündbarkeit:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.02.2012, 7 Sa 2164/11
Köln, 28.03.2012 Ermahnung:
Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 20.12.2011, 3 Ca 1013/11
Frankfurt, 26.03.2012 Mitarbeitergespräche:
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11
Berlin, 22.03.2012 Massenentlassungsanzeige
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10
Berlin, 21.03.2012 Gleicher Urlaub:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10
Berlin, 18.03.2012 Änderungskündigung:
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11
Berlin, 16.03.2012 Bewerberdiskriminierung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11
Berlin, 15.03.2012 Urlaubsrecht:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 303/10
Berlin, 14.03.2012 Wettbewerbsverbot:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 198/10
Hamburg, 12.03.2012 Provision:
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.12.2011, 1 Sa 13 a/11
Hannover, 11.03.2012 Befristung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.06.2011, 7 AZR 6/10
|
|
 |
|