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Arbeitsrecht aktuell: 10/229 Schuldanerkenntnis eines Arbeitnehmers nur ausnahmsweise unwirksam




Eine falsche Unterschrift kann die wirtschaftliche Existenz ruinieren

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.07.2010, 8 AZR 144/09

Leitsätze der Redaktion:
"Das Schuldanerkenntnis eines Arbeitnehmers ist grundsätzlich auch dann nicht sittenwidrig oder anfechtbar, wenn es im Zusammenhang mit einem unerwarteten Personalgespräch unter gefühltem psychologischen Druck unterschrieben wurde. Insbesondere ist es rechtmäßig, wenn auf Rechte verzichtet oder eine Verpflichtung übernommen wird, die allenfalls unter besonders günstigen Bedingungen erbracht werden kann."

23.11.2010. Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitnehmer unerwartet zu einem Personalgespräch gebeten und dort mit überraschenden Gesprächsthemen konfrontiert werden. Praktisch bedeutsam sind beispielsweise das Ende des Arbeitsverhältnisses und / oder der Vorwurf von Straftaten.

Meist läuft das darauf hinaus, dass der angesichts dieser Themen ohnehin schon spontan auftretende Stress noch durch das Drängen des Arbeitgebers auf eine schnelle Erledigung der Angelegenheit, vielleicht auch die Drohung mit einer Strafanzeige, verstärkt wird. Oft lassen sich die Betroffenen hier zu Äußerungen und Zusagen hinreißen, die sich später als extrem nachteilig herausstellen und nur schwer oder gar nicht wieder aus der Welt geschafft werden können.

Neben Aufhebungsverträgen, die ohne anwaltliche Unterstützung praktisch immer für Arbeitnehmer große Nachteile haben, spielen in der Praxis Schuldanerkenntnisse bzw. Schuldeingeständnisse die größte Rolle. Zwar besteht in beiden Fällen grundsätzlich die Möglichkeit, diese wegen Täuschung bzw. widerrechtlicher Drohung anzufechten (§§ 142, 123 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB) oder sich auf Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) zu berufen. Die Voraussetzungen hierfür muss allerdings der Arbeitnehmer beweisen, was nur selten gelingt.

Es kann daher ein schwerer, nicht wieder gutzumachender Fehler sein, ohne juristische Beratung Erklärungen abzugeben oder Schriftstücke zu unterschreiben.

Diese Erfahrung musste auch ein 22 Jahre alter gelernter Einzelhandelskaufmann machen, der als Verkäufer in einem Getränkemarkt beschäftigt war. Er hatte tatsächlich nicht vorhandenes Leergut gebucht und die entsprechenden Teilbeträge an sich ausgezahlt. Mitte 2006 wurde dies bei einer Revision bemerkt und konnte anhand einer anschließend durchgeführten, verdeckten Videoüberwachung auch teilweise bewiesen werden. Als er mit seinen Unterschlagungen vom Marktleiter, vom Bezirksleiter und vom Revisor in Anwesenheit des Betriebsratsvorsitzenden konfrontiert wurde, gab er schriftlich zu, in den vergangenen vier Jahren auf diese Weise einen Schaden von etwa 110.000 Euro verursacht zu haben. Das Geld sei weg.

Daraufhin musste er etwa 45 Minuten warten, während eine andere Arbeitnehmerin mit ähnlichen Vorwürfen konfrontiert wurde. Anschließend fuhren die Gesprächsteilnehmer zu einem Notar. Dort unterschrieb der Verkäufer ein Schuldanerkenntnis über 113.750 Euro zuzüglich Zinsen, obwohl der Notar ihn ausdrücklich darauf hinwies, dass er dies nicht tun müsse.

Ende 2006 ließ er seine Erklärung wegen Täuschung und Drohung anfechten und berief sich auf die Sittenwidrigkeit des Schuldanerkenntnisses. Zugleich wehrte er sich gegen die von seinem Arbeitgeber eingeleitete Zwangsvollstreckung mit einer Vollstreckungsabwehrklage. Damit hatte er - allerdings nur aus formellen Gründen - vor dem Arbeitsgericht München zwar zunächst Erfolg (Urteil vom 24.10.2007, 2b 7669/07 H). Doch sowohl das Landesarbeitsgericht München (Urteil vom 18.12.2008, 3 Sa 88/08) als auch das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 22.07.2010, 8 AZR 144/09) wiesen seine Klage ab.

Im Wesentlichen meinten die Gerichte, mit seinem Schuldanerkenntnis habe er sich sämtliche Einwendungen, speziell zu Beweisfragen, gegen die anerkannte Forderung abgeschnitten. Das Anerkenntnis selbst war auch wirksam und insbesondere nicht sittenwidrig. Aus versicherungsrechtlichen Gründen durfte der Arbeitgeber hier nämlich über das schriftliche Geständnis hinaus ein notarielles Schuldanerkenntnis verlangen. Außerdem war der Einzelhandelskaufmann lange genug im Berufsleben, um Erfahrung in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu sammeln, und hatte während der Wartezeit sowie auf dem Weg zum Notar genügend Zeit, um sich der Konsequenzen seines Handelns bewusst zu werden.

Damit steht rechtskräftig fest, dass der Betroffene im Wesentlichen wegen einer Unterschrift voraussichtlich für den Rest seines Lebens enorme Schulden haben wird. Die von ihm gezahlten Raten sind noch nicht einmal ausreichend, um die anfallenden Zinsen abzudecken. In aller Deutlichkeit zeigt dieser Fall, wie wichtig anwaltliche Beratung in Fällen ist, in denen sich ein Arbeitnehmer unter Druck gesetzt fühlt und ihm eine Unterschrift abverlangt wird. Arbeitnehmer sollten hier spätestens dann Verdacht schöpfen, wenn ihnen keine Bedenkzeit und externe Beratung zugestanden wird.

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Letzte Überarbeitung: 2. März 2012

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Arbeitsrecht aktuell:


Berlin, 19.05.2012
Teilzeitanspruch:

Arbeitszeitverringerung im Eilverfahren

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.03.2012, 15 SaGa 2286/11

Berlin, 17.05.2012
Outsourcing:

Tarifvertrag und Betriebsübergang

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 16.05.2012, 4 AZR 320/10 und 321/10

Berlin, 17.05.2012
Öffentlicher Dienst:

Leistungsentgelt gemäß § 18 TVöD

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2012, 10 AZR 202/11

München, 16.05.2012
Altersversorgung:

Betriebliche Übung und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2012, 3 AZR 128/11

Hannover, 15.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung bei Krankheit

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2012, 5 Sa 1370/11

Frankfurt, 14.05.2012
Leiharbeit:

Für Leiharbeitsfirmen werden die CGZP-Tarifverträge teuer

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2012, L 1 KR 95/12 B ER

Berlin, 12.05.2012
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Rettungszweckverband

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2012, 8 AZR 639/10

Köln, 09.05.2012
Whistleblowing:

Fristlose Kündigung wegen Strafanzeige

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2012, 6 Sa 304/11

Köln, 08.05.2012
Lohnrückzahlung:

Gehaltsüberzahlung bei Überstundenvergütung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.10.2011, 9 Sa 156/11

München, 07.05.2012
Kündigungsschutzklage:

LAG München zu Kündigungsschutzklage und Rücknahme der Kündigung

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 13.10.2011, 3 Sa 1187/10

Frankfurt, 04.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung nach langer Krankheit auch für Beamte

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 03.05.2012, Rs. C-337/10 - Neidel

Köln, 03.05.2012
Korruption:

Kündigung - Schmiergeld als Kündigungsgrund

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.01.2012, 5 Sa 371/11

Köln, 02.05.2012
Kündigung und Krankheit:

Arbeitsgericht Trier: Kündigung nach Krankmeldung als Maßregelung

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 08.12.2011, 3 Ca 936/11

Köln, 30.04.2012
Fristlose Kündigung:

Betriebsrat - Fristlose Kündigung und trotzdem im Amt?

Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27.07.2011, 9 TaBVGa 2/11

Frankfurt, 25.04.2012
Urlaubsabgeltung:

Urlaubsabgeltung nach Krankheit und Verfallfrist

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2011, 9 AZR 399/10

Köln, 24.04.2012
Diskriminierungsschutz:

Geschäftsführer und Altersdiskriminierung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.04.2012, II ZR 163/10

Frankfurt, 23.04.2012
Fristlose Kündigung:

Kündigung wegen Stalkings

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.2012, 2 AZR 258/11

Hamburg, 20.04.2012
Lohnuntergrenzen:

Mindestlohn gemäß Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG)

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012, 4 AZR 139/10, Beschluss vom 18.04.2012, 4 AZR 168/10

Hamburg, 20.04.2012
Diskriminierung:

Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers?

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.04.2012, C-415/10 (Meister)

Hannover, 18.04.2012
Gleichbehandlung:

Altersteilzeit und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.04.2012, 3 AZR 280/10

Hamburg, 13.04.2012
Kündigungsschutzklage:

Anfechtung eines Vergleichs nur im Ausnahmefall

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2011, 1 Sa 538 e/10

Stuttgart, 12.04.2012
Änderungskündigung:

Abmahnung vor Änderungskündigung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011, 10 Sa 329/11

Köln, 28.03.2012
Ermahnung:

Entfernung einer Ermahnung aus der Personalakte

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 20.12.2011, 3 Ca 1013/11

Frankfurt, 26.03.2012
Mitarbeitergespräche:

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Mitarbeiterjahresgesprächen

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11

Berlin, 22.03.2012
Massenentlassungsanzeige

Massenentlassung und Stellungnahme des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10

Berlin, 21.03.2012
Gleicher Urlaub:

Urlaub nach Alter ist eine Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10

Berlin, 18.03.2012
Änderungskündigung:

Fallstricke bei betriebsbedingter Änderungskündigung wegen Betriebsschließung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11

Berlin, 16.03.2012
Bewerberdiskriminierung

Diskriminierung - Frist zur Forderung von Entschädigung rechtens

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11

Berlin, 15.03.2012
Urlaubsrecht:

Kein Urlaubsverfall bei günstigem Arbeitsvertrag

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 303/10

Berlin, 14.03.2012
Wettbewerbsverbot:

Wettbewerbsverbot - Anrechung von Arbeitslosengeld auf die Karenzentschädigung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 198/10