Arbeitsrecht Rechtsanwalt
Hensche Rechtsanwälte
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Berlin Frankfurt Hamburg Hannover Köln München Nürnberg Stuttgart
   Home
   Arbeitsrecht aktuell
      Arbeitsrecht 2012
      Arbeitsrecht 2011
      Arbeitsrecht 2010
      Arbeitsrecht 2009
      Arbeitsrecht 2008
      Arbeitsrecht 2007
      Arbeitsrecht 2006
      Arbeitsrecht 2005
      Arbeitsrecht 2004
      Arbeitsrecht 2003
      Arbeitsrecht 2002
      Arbeitsrecht 2001
   Kurzinfos Arbeitsrecht
   Handbuch Arbeitsrecht
   Gesetze zum Arbeitsrecht
   Urteile zum Arbeitsrecht
   Musterschreiben
   Ratgeber Gebühren
   Tätigkeitsbereiche
   Team
   Presse
   Buchbesprechungen
   Neue Artikel auf hensche.de

Newsletter-Anmeldung
Anrede
Vorname
Nachname
Email
Abmelden

Referenzen:






Juristisches Internetportal der Uni Saarbrücken:





EconBiz:




Uni- und Stadtbibliothek Köln:



Das Web-Adressbuch für Deutschland 2011:


Mitgliedschaften:







Arbeitsrecht aktuell: 11/021 Missbrauch einer Tankkarte durch Arbeitnehmer ist strafbar




Missbrauch einer Tankkarte durch den Arbeitnehmer- strafbar als Betrug oder Untreue

Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 05.11.2010, 1 Ws 277/10

Leitsätze des Oberlandesgericht Celle:

"Die missbräuchliche Verwendung einer sogenannten Tankkarte, die dem Kraftfahrer von seinem Arbeitgeber zur Betankung der Arbeitsfahrzeuge überlassen wird, stellt keine Untreue im Sinne des § 266 Strafgesetzbuch (StGB) dar.


 

Die ohne Hinweis auf die missbräuchliche Verwendung erfolgende Einreichung der die Tankvorgänge dokumentierenden Belege beim Arbeitgeber, um diesem die Möglichkeit der Abgleichung mit den eingehenden Rechnungen der den Kraftstoff zur Verfügung stellenden Unternehmen zu ermöglichen, stellt indessen eine Täuschung dar. Verzichtet der Arbeitgeber infolge Unkenntnis der missbräuchlichen Verwendung auf die Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Arbeitnehmer, vermag dies einen Forderungsbetrug im Sinne des § 263 StGB zu begründen."

31.01.2011. Nicht erst seit "Emmely" ist allgemein bekannt, dass Straftaten des Arbeitnehmers zu Lasten des Arbeitgebers Grund für eine außerordentlich-fristlose, verhaltensbedingte Kündigung sein können. Speziell bei den in diesem Zusammenhang diskutierten "Bagatelldelikten" wird es in aller Regel bei dieser zivilrechtlichen Folge, gegebenenfalls sogar nur eine Abmahnung, bleiben. Sollte der Betroffene doch einmal Strafanzeige stellen, wird die Verfolgung solcher geringfügiger Delikte so gut wie immer ohne Anklage eingestellt.

Nicht übersehen darf allerdings, dass "richtige" Straftaten stets auch zu einer empfindlichen Geldstrafe oder Freiheitstrafe führen können. Dabei sind Eigentumsdelikte, wie beispielsweise Diebstahl, und Vermögensdelikte, z.B. Betrug, statistisch gesehen am häufigsten. Doch nicht alles, was im allgemeinen Sprachgebrauch als "betrügerisch" oder "Verbrechen" bezeichnet wird, ist dies auch aus strafrechtlicher Perspektive.

Beispielsweise ist der "durchschnittliche" Betrug im Sinne des § 263 Strafgesetzbuch (StGB) ein Vergehen und kein Verbrechen (zum Unterschied siehe § 12 StGB). Er setzt voraus, dass (a) jemand durch eine Täuschung (b) einen Irrtum bei einem anderen erregt hat, dieser (c) deshalb über ihm anvertrautes oder eigenes Vermögen verfügt und (d) es dadurch geschädigt wird. Was im ersten Moment noch halbwegs eindeutig klingt, offenbart bei näherer Betrachtung eine Vielzahl von rechtlichen Problemen und Interpretationsmöglichkeiten.

Noch undeutlicher und unklarer ist die Situation bei der vermögensrechtlichen "Untreue" im Sinne des § 266 StGB. Im Wesentlichen wird hier dem Täter vorgeworfen, dass er die ihm eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, verletzt und dadurch dem Vermögensinhaber einen Schaden zufügt. Da der Tatbestand recht "schwammig" formuliert ist, versucht die Rechtsprechung den Wortlaut durch zusätzliche Anforderungen auf ein vernünftiges Maß zu reduzieren. Denn nicht jeder Verstoß gegen vertragliche Pflichten soll automatisch auch eine Untreue sein. Stattdessen muss gegen eine "inhaltlich besonders herausgehobene Pflicht zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen" verstoßen werden. Diese kann nur angenommen werden, wenn die Pflicht auch Spielraum für eigenverantwortliche Entscheidungen beinhaltet, d.h. ein gewisses Ermessen zulässt.

Vor diesem rechtlichen Hintergrund stellte sich dem Oberlandesgericht (OLG) Celle Anfang November 2010 die Frage, ob die missbräuchliche Verwendung sogenannter Tankkarten strafbar ist, und wenn ja, ob es sich dabei um Betrug oder Untreue handelt (OLG Celle, Beschluss vom 05.11.2010, 1 Ws 277/10). Ein Arbeitgeber hatte hier seinen Kraftfahrern mittels einer Karte die Möglichkeit gegeben, an bestimmten Tankstellen Kraftstoff für die von ihm geführten Fahrzeuge zu erhalten. Dabei hatte er die Voraussetzungen für eine erlaubte Betankung genau vorgegeben. Einige der Arbeitnehmer nutzten die Karten gleichwohl dazu, auch fremde Autos zu betanken. Anschließend reichten sie Tankbelege ein, ohne hierauf hinzuweisen.

Die zuständige Staatsanwaltschaft Hildesheim wollte daher Anklage wegen Untreue erheben. Dabei konnte sie sich auf das Landgericht (LG) Dresden und das OLG Dresden berufen, die bei ähnlichen Fällen ebenfalls Untreue angenommen hatten (LG Dresden, Urteil vom 21.06.2005, 10 Ns 202 Js 45549/03 und OLG Dresden, Beschluss vom 15.12.2005, 1 Ss 790/05). Doch das zuständige LG Hildesheim lehnte es ab, das Hauptverfahren zu eröffnen. Die vorgeworfenen Handlungen seien unter keinem erdenklichen Gesichtspunkt strafbar (Beschluss vom 14.04.2010). Daraufhin legte die Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde beim OLG Celle ein. Das Gericht ließ weitere Nachforschungen vornehmen und kam zu dem Ergebnis, dass die Anklage nicht wegen Untreue, sondern wegen Betruges zugelassen werden müsse.

Anders als das OLG Dresden ging das OLG Celle dabei davon aus, die angeklagten Kraftfahrer hätten wegen der genauen Handlungsanweisungen keinen Spielraum für eigenverantwortliche Entscheidungen und damit keine besondere Vermögensbetreuungspflicht gehabt. Allerdings hatten sie durch die kommentarlos eingereichten Tankbelege den Eindruck erweckt, die Karte "nur im Rahmen des Vereinbarten eingesetzt zu haben". Dies erregte bei dem Arbeitgeber einen entsprechenden Irrtum, weswegen er die ihm von den Tankstellen in Rechnung gestellten Beträge nicht von seinen Arbeitnehmern zurückforderte. Dadurch wurde er in seinem Vermögen in Höhe der unbenutzt gebliebenen Ersatzansprüche geschädigt, so das Gericht.

Fazit: Die vertragsbrüchigen Arbeitnehmer müssen sich nun also eine Anklage wegen Betruges stellen. Sie haben damit nichts gewonnen, da Betrug und Untreue den gleichen Strafrahmen haben, nämlich eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Letztlich ist in "Tankkartenfällen" also nur ausschlaggebend, dass der Arbeitnehmer seine Möglichkeiten heimlich missbraucht und seinen Arbeitgeber dadurch finanziell geschädigt hat. Hier ist die allgemeinsprachliche Umschreibung als Betrug folglich zugleich die zutreffende rechtliche Einordnung. Die Entscheidung zeigt damit sehr schön, dass auch Juristen durchaus manchmal zu kompliziert denken und "den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen".

Nähere Informationen finden sie hier:

Sie möchten regelmäßig die neuesten Fachartikel unserer Kanzlei zum Arbeitsrecht, Informationen zu Gesetzesänderungen und zu aktuellen Gerichtsurteilen erhalten? Dann abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter Arbeitsrecht!


Unsere Büros können Sie von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr, unter folgenden Anschriften in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, München, Nürnberg und Stuttgart erreichen:

Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Berlin
Lützowstraße 32
10785 Berlin
Tel: 030 / 26 39 62 0
Fax: 030 / 26 39 62 499

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Berlin
E-Mail: berlin@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Frankfurt
Gutleutstraße 169 - 171
60327 Frankfurt
Tel: 069 / 71 03 30 04
Fax: 069 / 71 03 30 05

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Frankfurt
E-Mail: frankfurt@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hamburg
Neuer Wall 80
20354 Hamburg
Tel: 040 / 69 20 68 04
Fax: 040 / 69 20 68 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hamburg
E-Mail: hamburg@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hannover
Georgstraße 38
30159 Hannover
Tel: 0511 / 899 77 01
Fax: 0511 / 899 77 02

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hannover
E-Mail: hannover@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Köln
Hansaring 61
50670 Köln
Tel: 0221 / 709 07 18
Fax: 0221 / 709 07 31

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Köln
E-Mail: koeln@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei München
Nymphenburger Straße 4
80335 München
Tel: 089 / 21 56 88 63
Fax: 089 / 21 56 88 67

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro München
E-Mail: muenchen@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Nürnberg
Zeltnerstraße 3
90443 Nürnberg
Tel: 0911 / 953 32 07
Fax: 0911 / 953 32 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Nürnberg
E-Mail: nuernberg@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Stuttgart
Königstraße 26
70173 Stuttgart
Tel: 0711 / 470 97 10
Fax: 0711 / 470 97 96

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Stuttgart
E-Mail: stuttgart@hensche.de

Anfahrt

HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.

Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw. bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig. Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.

Letzte Überarbeitung: 9. Mai 2012

© 1997 - 2012:  
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin  
Lützowstraße 32, 10785 Berlin  
Telefon: 030 - 26 39 62 0 
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de


Druck Sitemap A bis Z Downloads Links Kontakt Karriere Impressum


Arbeitsrecht aktuell:


Frankfurt, 23.05.2012
TVöD-Mehrurlaub:

Tarifvertraglicher Mehrurlaub und Krankheit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.05.2012, 9 AZR 575/10

Berlin, 22.05.2012
Konkurrentenklage:

Mit Konkurrentenklage rechtswidrige Stellenbesetzung verhindert

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.03.2012, 15 SaGa 2383/11

Berlin, 19.05.2012
Teilzeitanspruch:

Arbeitszeitverringerung im Eilverfahren

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.03.2012, 15 SaGa 2286/11

Berlin, 17.05.2012
Outsourcing:

Tarifvertrag und Betriebsübergang

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 16.05.2012, 4 AZR 320/10 und 321/10

Berlin, 17.05.2012
Öffentlicher Dienst:

Leistungsentgelt gemäß § 18 TVöD

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2012, 10 AZR 202/11

München, 16.05.2012
Altersversorgung:

Betriebliche Übung und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2012, 3 AZR 128/11

Hannover, 15.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung bei Krankheit

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2012, 5 Sa 1370/11

Frankfurt, 14.05.2012
Leiharbeit:

Für Leiharbeitsfirmen werden die CGZP-Tarifverträge teuer

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23.04.2012, L 1 KR 95/12 B ER

Berlin, 12.05.2012
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Rettungszweckverband

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2012, 8 AZR 639/10

Köln, 09.05.2012
Whistleblowing:

Fristlose Kündigung wegen Strafanzeige

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2012, 6 Sa 304/11

Köln, 08.05.2012
Lohnrückzahlung:

Gehaltsüberzahlung bei Überstundenvergütung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.10.2011, 9 Sa 156/11

München, 07.05.2012
Kündigungsschutzklage:

LAG München zu Kündigungsschutzklage und Rücknahme der Kündigung

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 13.10.2011, 3 Sa 1187/10

Frankfurt, 04.05.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaubsabgeltung nach langer Krankheit auch für Beamte

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 03.05.2012, Rs. C-337/10 - Neidel

Köln, 03.05.2012
Korruption:

Kündigung - Schmiergeld als Kündigungsgrund

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.01.2012, 5 Sa 371/11

Köln, 02.05.2012
Kündigung und Krankheit:

Arbeitsgericht Trier: Kündigung nach Krankmeldung als Maßregelung

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 08.12.2011, 3 Ca 936/11

Köln, 30.04.2012
Fristlose Kündigung:

Betriebsrat - Fristlose Kündigung und trotzdem im Amt?

Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27.07.2011, 9 TaBVGa 2/11

Frankfurt, 25.04.2012
Urlaubsabgeltung:

Urlaubsabgeltung nach Krankheit und Verfallfrist

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2011, 9 AZR 399/10

Köln, 24.04.2012
Diskriminierungsschutz:

Geschäftsführer und Altersdiskriminierung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.04.2012, II ZR 163/10

Frankfurt, 23.04.2012
Fristlose Kündigung:

Kündigung wegen Stalkings

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.2012, 2 AZR 258/11

Hamburg, 20.04.2012
Lohnuntergrenzen:

Mindestlohn gemäß Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG)

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012, 4 AZR 139/10, Beschluss vom 18.04.2012, 4 AZR 168/10

Hamburg, 20.04.2012
Diskriminierung:

Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers?

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.04.2012, C-415/10 (Meister)

Hannover, 18.04.2012
Gleichbehandlung:

Altersteilzeit und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.04.2012, 3 AZR 280/10

Hamburg, 13.04.2012
Kündigungsschutzklage:

Anfechtung eines Vergleichs nur im Ausnahmefall

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2011, 1 Sa 538 e/10

Stuttgart, 12.04.2012
Änderungskündigung:

Abmahnung vor Änderungskündigung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011, 10 Sa 329/11

Köln, 28.03.2012
Ermahnung:

Entfernung einer Ermahnung aus der Personalakte

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 20.12.2011, 3 Ca 1013/11

Frankfurt, 26.03.2012
Mitarbeitergespräche:

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Mitarbeiterjahresgesprächen

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11

Berlin, 22.03.2012
Massenentlassungsanzeige

Massenentlassung und Stellungnahme des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10

Berlin, 21.03.2012
Gleicher Urlaub:

Urlaub nach Alter ist eine Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10

Berlin, 18.03.2012
Änderungskündigung:

Fallstricke bei betriebsbedingter Änderungskündigung wegen Betriebsschließung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11

Berlin, 16.03.2012
Bewerberdiskriminierung

Diskriminierung - Frist zur Forderung von Entschädigung rechtens

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11