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Gesetze zum Arbeitsrecht: Bürgerliches Gesetzbuch




Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.01.2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.09.2009 (BGBl. I S. 3161) - Auszug

Das Bürgerliche Gesetzbuch (kurz: "BGB") ist das grundlegende bzw. allgemeinste Gesetz im Bereich des Privat- oder Zivilrechts. Da das Arbeitsrecht ein spezieller Teil des Privatrechts ist, sind einige Vorschriften des BGB auch für das Arbeitsrecht bedeutsam. Andererseits enthält das BGB, verteilt auf fünf verschiedene "Bücher", ungefähr 2400 Paragraphen, die in vielen Teilen (Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht) mit dem Arbeitsrecht nicht viel zu tun haben.

Hier werden daher nur diejenigen Paragraphen des BGB wiedergegeben, die auch im Arbeitsrecht immer wieder angewandt werden. Dies sind zunächst die Vorschriften über die Geschäftsfähigkeit, über die Abgabe und die Anfechtung von Willenserklärungen, über das Zustandekommen von Verträgen und über die Verjährung. Diese Paragraphen stehen im ersten Buch des BGB, dem sogenannten "Allgemeinen Teil". Darüber werden im Arbeitsrecht auch diejenigen Vorschriften des BGB oft angewandt, die den Verzug des Schuldners, andere Leistungsstörungen bei der Vertragsabwicklung oder auch die Verpflichtung zum Schadenersatz betreffen; diese Vorschriften finden sich, ebenso wie die speziellen Vorschriften über den Dienstvertrag, im zweiten Buch des BGB, dem "Recht der Schuldverhältnisse".

Das BGB wurde durch die sog. Schuldrechtsreform, die am 01.01.2002 in Kraft getreten ist, in vielen zentralen Fragen geändert. Von diesen Änderungen sind vor allem betroffen:

  • die Vorschriften über die Verjährung
  • die Vorschriften über den Verzug des Schuldners
  • die Vorschriften über die Haftung auf Schadenersatz
  • die Vorschriften des Verbraucherschutzes
  • die Vorschriften über den Kaufvertrag.

Außerdem ist gemäß § 310 Abs.4 Satz 2 BGB (neue Fassung) seit der Schuldrechtsreform klargestellt, daß die Vorschriften über die Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auch auf Arbeitsverträge anzuwenden sind. Diese Vorschriften des Verbraucherschutzes passen allerdings zum Teil aufgrund ihres speziellen Inhalts nicht ohne weiteres auf Arbeitsverträge. Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte hat aber trotzdem seit Inkrafttreten der Schuldrechtsreform viele AGB-rechtliche Bestimmungen auf Arbeitsverträge angewandt und auf diesem Weg den Arbeitnehmer vor unangemessenen Benachteiligungen im "Kleingedruckten" des Arbeitsvertrages stärker geschützt, als dies bisher der Fall war.

Im folgenden werden nur die aus arbeitsrechtlicher Sicht wichtigsten Vorschriften des BGB wiedergegeben. Eine vollständige Fassung des Gesetzes finden Sie unter der Internetadresse www.gesetze-im-internet.de.


Buch 1
Allgemeiner Teil

Abschnitt 3
Rechtsgeschäfte

Titel 1
Geschäftsfähigkeit

Titel 2
Willenserklärung

Titel 3
Vertrag

Titel 4
Bedingung und Zeitbestimmung

Titel 5
Vertretung und Vollmacht

Abschnitt 5
Verjährung

Titel 1
Gegenstand und Dauer der Verjährung

Titel 2
Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung

Titel 3
Rechtsfolgen der Verjährung

Buch 2
Recht der Schulverhältnisse

Abschnitt 1
Inhalt der Schuldverhältnisse

Titel 1
Verpflichtung zur Leistung

Titel 2
Verzug des Gläubigers

Abschnitt 2
Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen

Abschnitt 3
Schuldverhältnisse aus Verträgen

Titel 1
Begründung, Inhalt und Beendigung

Untertitel 1
Begründung

Untertitel 2
Besondere Vertriebsformen

Untertitel 4
Einseitige Leistungsbestimmungsrechte

Titel 2
Gegenseitiger Vertrag

Abschnitt 8
Einzelne Schuldverhältnisse

Titel 1 bis Titel 7

Titel 8
Dienstvertrag

Titel 12
Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste

Untertitel 1
Auftrag



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Letzte Überarbeitung: 4. Mai 2010

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Befristung:

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Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 13.04.2010, 7 Sa 1224/09

Urlaub:

Nachgewährung von Urlaub wegen Pflege des kranken Kindes?

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Aufhebungsvertrag:

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Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.12.2009, 2 Sa 223/09

Fristlose Kündigung

Keine Kündigung wegen „Verpfeifens“ des Arbeitgebers

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Bagatell-Kündigung

Emmely arbeitet wieder als Kassiererin

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09

Urlaub:

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Tarifeinheit:

Abschied vom Grundsatz der Tarifeinheit

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 23.06.2010, 10 AS 3/10

Arbeitnehmerüberlassung:

Vermittlungsvergütungen von Verleihern müssen flexibel sein

Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.03.2010, III ZR 240/09

Kündigung:

Kündigung einer Compliance-Beauftragten der Deutschen Bahn wegen internem Datenskandal

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 18.02.2010, 38 Ca 12879/09

Betriebsübergang:

Umgehung von § 613a BGB durch Transfergesellschaft und Losverfahren?

LAG Niedersachsen, Urteil vom 18.02.2010, 7 Sa 779/09

Weiterbeschäftigung:

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LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.03.2010, 2 Ta 387/10

Aufhebungsvertrag:

Wiedereinstellungsanspruch beim Rücktritt vom Aufhebungsvertrag?

LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.2010, 9 Sa 1138/09

Tarifeinheit:

LAG nimmt Ende der Lehre von der Tarifeinheit vorweg

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.02.2010, 4 Sa 444/09

Betriebsrat:

Keine Bezahlung für Betriebsratsarbeit im Restmandat

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.05.2010, 7 AZR 728/08

Kündigung:

Keine Streichung behindertengerechten Arbeitsplatzes

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.03.2010, 7 Sa 58/10

Betriebsrat:

Arbeitgeber muss Mietmöbel für Betriebsversammlung zahlen

LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.03.2010, 3 TaBV 48/09

Kündigungsschutz:

Lohnanspruch bei offenbar unbegründeter Kündigung

LAG Hamm, Beschluss vom 18.02.2010, 8 SaGa 3/10

Abfindung:

Ausschluss rentennaher Arbeitnehmer von Abfindung

Schlussanträge der Generalanwältin J. Kokott vom 06.05.2010, Rs. C-499/08

Kündigung - Abfindung:

Vergleich im Kündigungsschutzprozess

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.2009, 2 Sa 49/09

Kündigung:

Namensliste mit Änderungsvorbehalt

Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 25.02.2010, 9 Ca 416/09

Kündigung:

Kündigung wegen verweigerter ärztlicher Untersuchung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.02.2010, 6 Sa 640/09

Änderungskündigung:

Per Weisungsrecht kein Entzug von Personalverantwortung

LAG Köln, Urteil vom 11.12.2009, 10 Sa 328/09

Kündigung:

Verstoß gegen Datenschutz-Betriebsvereinbarung: Kündigung unwirksam

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.12.2009, 15 Sa 1463/09

Kündigung - Krankheit:

Anforderungen an betriebliches Eingliederungs-
management

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.12.2009, 2 AZR 400/08

Kündigung:

Vor Rücknahme der Kündigung müssen Arbeitnehmer nicht arbeiten

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.11.2009, 26 Sa 1840/09

Kündigung:

Kündigungsschutz bei vorherigem ausländischem Arbeitsverhältnis

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.10.2009, 7 Sa 569/09

Kündigung:

Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.10.2009, 2 Sa 152/09

Abfindungsangebot:

Aufhebungsvertrag mit Abfindung darf jüngeren Arbeitnehmern vorbehalten werden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.02.2010, 6 AZR 911/08

Betriebsbedingte Kündigung:

Namensliste in der Insolvenz: Nicht in kirchlichen Einrichtungen

LAG Niedersachsen, Urteil vom 09.12.2009, 17 Sa 850/09

Kündigung:

Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat
im öffentlichen Dienst

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.09.2009, 2 AZR 267/08

Abfindung und Steuer:

Fälligkeit der Abfindung kann verschoben werden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.11.2009, IX R 1/09

Verhaltensbedingte Kündigung:

Kündigung ohne Verschulden des Arbeitnehmers

Thüringer LAG, Urteil vom 11.06.2009, 3 Sa 22/07

Abfindung:

Abfindung ist auf Arbeitslosengeld II anzurechnen

Bundessozialgericht, Urteil vom 03.03.2009, B 4 AS 47/08 R

Abfindung:

Berechnung einer Abfindung nach Sozialplan

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.09.2009, 1 AZR 316/08

Abfindung:

Sozialplan mit Abfindung vor Betriebsübergang bindet Betriebserwerber nicht

LAG München, Urteil vom 22.04.2009, 11 Sa 963/08

Kündigung - Kündigungsschutz:

Bei Ja zur Kündigung kein Kündigungsschutz

LAG München, Urteil vom 06.08.2009, 4 Sa 375/09

Kündigung - Betriebsrat:

Anhörung des Betriebsrats vor verhaltensbedingter Kündigung

LAG München, Urteil vom 29.07.2009, 11. Sa 801/08

Kündigung - Sperrzeit:

Eigenkündigung wegen Überforderung: Keine Sperrzeit

Hessisches LSG, Urteil vom 29.07.2009, L 9 AL 129/08

Betriebsbedingte Kündigung:

Betriebsbedingte Kündigung erst nach Beendigung von Leiharbeit

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.03.2009, 12 Sa 2468/08

Aufhebungsvertrag:

Aufhebungsvertrag nach Betriebsübergang: Recht zum Widerspruch verwirkt

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.07.2009, 8 AZR 357/08

Sozialplan - Abfindung:

Betriebszugehörigkeit darf zu höherer Abfindung führen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.05.2009, 1 AZR 198/08

Abmahnung und Kündigung:

Verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.06.2009, 2 AZR 283/08

Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Entwendung von Brotaufstrich?

Arbeitsgericht Dortmund, Urteil vom 10.03.2009, 7 Ca 4977/08

Aufhebungsvertrag - Abfindung:

Ungleichbehandlung bei Abfindung aufgrund von Turboregelungen ist rechtens

LAG München, Urteil vom 11.02.2009, 11 Sa 598/08

Abfindung:

Sozialpläne dürfen niedrigere Abfindung für rentennahe Arbeitnehmer vorsehen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.11.2008, 1 AZR 475/07 (Gründe)

Abfindung:

Kürzung der Abfindung für Arbeitnehmer im rentennahen Alter ist keine Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.11.2008, 1 AZR 475/07 (PM)

Aufhebungsvertrag:

Rechtschutzversicherung muss Rechtsanwalt für Aufhebungsvertrag vergüten, wenn Kündigung angedroht wurde

Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.11.2008, IV ZR 305/07

Abfindung:

Fälligkeit der Abfindung aus gerichtlichem Vergleich

Arbeitsgericht Freiburg, Urteil vom 04.07.2008, 3 Ca 263/08

Abfindung:

Keine Abfindung nach § 1a KSchG bei Rücknahme der Kündigungsschutzklage

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2007, 2 AZR 971/06

Abfindung:

Beziffertes Angebot einer Abfindung unter Verweis auf § 1a KSchG

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2007, 2 AZR 807/06

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