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LAG Ber­lin-Bran­den­burg, Ur­teil vom 09.02.2017, 14 Sa 1038/16

   
Schlagworte: Diskriminierung, Diskriminierungsverbote: Religion, Kopftuch
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen: 14 Sa 1038/16
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 09.02.2017
   
Leitsätze: § 2 Satz 1 des Berliner Neutralitätsgesetzes ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass das Land Berlin Lehrkräften das Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke dann untersagen kann, wenn dadurch die weltanschaulich-religiöse Neutralität einer öffentlichen Schule oder sämtlicher öffentlicher Schulen in einem bestimmten Bezirk gegenüber Schülerinnen und Schülern gefährdet oder gestört wird.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 14.04.2016, 58 Ca 13376/15
   

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