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BAG, Ur­teil vom 16.10.2019, 5 AZR 352/18

   
Schlagworte: Mindestlohn: Feiertage, Entgeltfortzahlung: Feiertage, Arbeitszeit
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 5 AZR 352/18
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 16.10.2019
   
Leitsätze: Eine arbeitsvertragliche Regelung, nach der ein Zeitungszusteller einerseits Zeitungsabonnenten täglich von Montag bis Samstag zu beliefern hat, andererseits Arbeitstage des Zustellers lediglich solche Tage sind, an denen Zeitungen im Zustellgebiet erscheinen, verstößt gegen den Grundsatz der Unabdingbarkeit des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltzahlung an Feiertagen.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Dresden, Urteil vom 14.12.2016 - 11 Ca 3333/15,
Landesarbeitsgericht Sachsen, Urteil vom 21.02.2018 - 5 Sa 269/17
   

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