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BAG, Be­schluss vom 22.01.2020, 7 ABR 18/18

   
Schlagworte: Schwerbehindertenvertretung, Behinderung, Versetzung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 7 ABR 18/18
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 22.01.2020
   
Leitsätze: Hat ein als behinderter Mensch mit einem Grad der Behinderung von 30 anerkannter Arbeitnehmer die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen beantragt und dies dem Arbeitgeber mitgeteilt, ist der Arbeitgeber nicht nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX verpflichtet, die Schwerbehindertenvertretung von der beabsichtigten Umsetzung dieses Arbeitnehmers (vorsorglich) zu unterrichten und sie hierzu anzuhören, wenn über den Gleichstellungsantrag zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden ist.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 17.10.2017 - 16 BV 16895/15,
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.05.2018 - 23 TaBV 1699/17
   

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