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LAG Nürn­berg, Ur­teil vom 22.06.2010, 5 Sa 820/08

   
Schlagworte: Betriebsrat: Anhörung, Verdachtskündigung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Nürnberg
Aktenzeichen: 5 Sa 820/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 22.06.2010
   
Leitsätze:

Teilt der Arbeitgeber dem Betriebsrat/Personalrat vor Ausspruch einer Verdachtskündigung im Rahmen des Anhörungsverfahrens die ihm bekannten, den Arbeitnehmer erkennbar entlastenden Umstände nicht mit, so ist die Kündigung wegen nicht ordnungsgemäßer Anhörung des Betriebsrats/Personalrats unwirksam.

Vorinstanzen: Arbeitsrecht Bamberg, Urteil vom 04.06.2008, 5 Ca 1064/07
   

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