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Arbeitsrecht aktuell: 10/226 Anhörung des Betriebsrats vor Verdachtskündigung




Einseitiger Tatsachenvortrag ist bei der Anhörung von Betriebsräten / Personalräten tabu

Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 22.06.2010, 5 Sa 820/08

Leitsatz des Landesarbeitsgerichts Nürnberg:

"Teilt der Arbeitgeber dem Betriebsrat / Personalrat vor Ausspruch einer Verdachtskündigung im Rahmen des Anhörungsverfahrens die ihm bekannten, den Arbeitnehmer erkennbar entlastenden Umständen nicht mit, so ist die Kündigung wegen nicht ordnungsgemäßer Anhörung des Betriebsrats / Personalrats unwirksam."

18.11.2010. Vor jeder Kündigung muss der Arbeitgeber die bei ihm eingerichtete Arbeitnehmervertretung anhören. Für Betriebsräte ergibt sich dies aus § 102 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), für Personalvertretungen im Bundesdienst aus § 79 Abs. 1 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) und für Personalvertretungen im Landesdienst aus den Personalvertretungsgesetzen des jeweiligen Landes.

Die Anhörung ist keine bloße Formalie, sondern eine wichtige, zum Schutz des betroffenen Arbeitnehmers eingerichtete Hürde. Dementsprechend ist eine Kündigung unwirksam, wenn der Betriebsrat / Personalrat nicht beteiligt wird (§ 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 79 Abs. 4 BPersVG).

Durch die Beteiligung soll die jeweiligen Interessenvertretung Gelegenheit haben, ihre Überlegungen zur beabsichtigten Kündigung vorzubringen und dadurch gegebenenfalls Einfluss auf dessen Entscheidung auszuüben. Die Arbeitnehmervertretung soll mit anderen Worten Gelegenheit haben, sich ein eigenes Bild zu machen. Der Arbeitgeber muss deshalb über sämtliche aus seiner (subjektiven) Sicht tragenden Kündigungsgründe informieren. Aus dem Zweck des Anhörungsverfahrens und aus der Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 1 BetrVG und BPersVG) folgt dabei zugleich, dass dabei die Gründe nicht bewusst unvollständig, irreführend oder einseitig dargestellt werden dürfen. Eine auf diese Weise manipulierte Anhörung wird so behandelt, als hätte sie niemals stattgefunden.

Dass dies der ständigen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte entspricht und insbesondere auch für Verdachtskündigungen gilt, erfuhr Mitte diesen Jahres auch eine Bundesbehörde, die einen bei ihr angestellten Lagerarbeiter fristlos entlassen wollte. Sie warf ihm den Diebstahl bestimmte Gegenstände vor. Der Arbeitnehmer wiederum behauptete, er sei davon ausgegangen, sein Verhalten wäre erlaubt gewesen. Die Behörde kündigte ihm gleichwohl, nachdem sie den bei ihr eingerichteten Personalrat angehört hatte.

Die Kündigungsschutzklage des Lagerarbeiters blieb in erster Instanz erfolglos (Arbeitsgericht Bamberg, Urteil vom 04.06.2008, 5 Ca 1064/07). Erst in der Berufungsinstanz stellte sich heraus, dass die Behörde dem Personalrat den Eindruck vermittelt hatte, der Kläger habe ein umfassendes Geständnisses abgelegt, ohne den von ihm ins Feld geführten Verbotsirrtum zu erwähnen.

Das Landesarbeitsgericht Nürnberg gab der Klage des Arbeitnehmers daher bereits deshalb statt, weil die Kündigung wegen fehlerhafter Anhörung der Betriebsvertretung unwirksam war (Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 22.06.2010, 5 Sa 820/08). Damit spielte zu seinem Glück die Frage keine Rolle mehr, ob die Behörde tatsächlich einen ausreichenden Kündigungsgrund hatte,

Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Nähere Informationen finden Sie hier:

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Letzte Überarbeitung: 1. März 2012

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Arbeitsrecht aktuell:


München, 16.05.2012
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Frankfurt, 04.05.2012
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Köln, 02.05.2012
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Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 08.12.2011, 3 Ca 936/11

Köln, 30.04.2012
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Betriebsrat - Fristlose Kündigung und trotzdem im Amt?

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Frankfurt, 25.04.2012
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Urlaubsabgeltung nach Krankheit und Verfallfrist

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Frankfurt, 23.04.2012
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Hamburg, 20.04.2012
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Mindestlohn gemäß Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG)

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Hannover, 18.04.2012
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Kündigungsschutzklage:

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Stuttgart, 12.04.2012
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Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011, 10 Sa 329/11

Berlin, 05.04.2012
Unkündbarkeit:

Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

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Ermahnung:

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Frankfurt, 26.03.2012
Mitarbeitergespräche:

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Berlin, 22.03.2012
Massenentlassungsanzeige

Massenentlassung und Stellungnahme des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10

Berlin, 21.03.2012
Gleicher Urlaub:

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10

Berlin, 18.03.2012
Änderungskündigung:

Fallstricke bei betriebsbedingter Änderungskündigung wegen Betriebsschließung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11

Berlin, 16.03.2012
Bewerberdiskriminierung

Diskriminierung - Frist zur Forderung von Entschädigung rechtens

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11

Berlin, 15.03.2012
Urlaubsrecht:

Kein Urlaubsverfall bei günstigem Arbeitsvertrag

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 303/10

Berlin, 14.03.2012
Wettbewerbsverbot:

Wettbewerbsverbot - Anrechung von Arbeitslosengeld auf die Karenzentschädigung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 198/10

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Provision:

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Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.12.2011, 1 Sa 13 a/11

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Befristeter Arbeitsvertrag und auflösende Bedingung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.06.2011, 7 AZR 6/10