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BAG, Ur­teil vom 22.01.2009, 8 AZR 906/07

   
Schlagworte: Diskriminierung: Alter, Diskriminierung: Rechte Betroffener
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 8 AZR 906/07
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 22.01.2009
   
Leitsätze:

1. Ein Anspruch des Arbeitnehmers nach § 15 Abs. 2 AGG gegen den Arbeitgeber auf Entschädigung wegen eines Nichtvermögensschadens aufgrund eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot setzt kein schuldhaftes Verhalten des Arbeitgebers voraus.

2. Voraussetzung für einen Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG ist nicht, dass der Arbeitnehmer in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden ist. Bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen das Benachteiligungsverbot ist grundsätzlich das Entstehen eines immateriellen Schadens beim Arbeitnehmer anzunehmen, welcher zu einem Entschädigungsanspruch führt.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Berlin, 25. April 2007, Az: 86 Ca 23363/06, Urteil Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg 15. Kammer, 19. September 2007, Az: 15 Sa 1144/07, Urteil
   

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