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BAG, Ur­teil vom 28.01.2010, 2 AZR 764/08

   
Schlagworte: Diskriminierung, Kündigung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 2 AZR 764/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 28.01.2010
   
Leitsätze:

1. Eine mittelbare Benachteiligung iSd. § 3 Abs. 2 AGG liegt nicht vor, wenn die unterschiedliche Behandlung durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt ist und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind.

2. Verlangt der Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern Kenntnisse der deutschen Schriftsprache, damit sie schriftliche Arbeitsanweisungen verstehen und die betrieblichen Aufgaben so gut wie möglich erledigen können, so verfolgt er ein sachlich gerechtfertigtes Ziel.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Herford, Urteil vom 30.10.2007, 3 Ca 749/07
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 17.07.2008, 16 Sa 544/08
   

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