Arbeitsrecht Rechtsanwalt
Hensche Rechtsanwälte
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Berlin Frankfurt Hamburg Hannover Köln München Nürnberg Stuttgart
   Rechtsanwalt Arbeitsrecht
   Arbeitsrecht aktuell
      Arbeitsrecht 2012
      Arbeitsrecht 2011
      Arbeitsrecht 2010
      Arbeitsrecht 2009
      Arbeitsrecht 2008
      Arbeitsrecht 2007
      Arbeitsrecht 2006
      Arbeitsrecht 2005
      Arbeitsrecht 2004
      Arbeitsrecht 2003
      Arbeitsrecht 2002
      Arbeitsrecht 2001
   Kurzinfos Arbeitsrecht
   Handbuch Arbeitsrecht
   Gesetze zum Arbeitsrecht
   Urteile zum Arbeitsrecht
   Musterschreiben
   Ratgeber Gebühren
   Tätigkeitsbereiche
   Team
   Presse
   Buchbesprechungen
   Neue Artikel auf hensche.de

Newsletter-Anmeldung
Anrede
Vorname
Nachname
Email
Abmelden

Referenzen:






Juristisches Internetportal der Uni Saarbrücken:





EconBiz:




Uni- und Stadtbibliothek Köln:



Das Web-Adressbuch für Deutschland 2011:


Mitgliedschaften:







Arbeitsrecht aktuell: 10/030 Kündigung wegen schlechten Deutschkenntnissen




Bundesarbeitsgericht verneint Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.01.2010, 2 AZR 764/08

12.02.2010. Darf ein Arbeitgeber einem Beschäftigten kündigen, weil er nicht gut genug Deutsch spricht?

Nach Auffassung des in dem vorliegenden Fall aus diesem Grunde gekündigten Arbeitnehmers stellte die Kündigung eine Diskriminierung aufgrund seiner ethnischen Herkunft dar. Das Bundesarbeitsgericht sah das Fordern von Deutschkenntnissen jedoch als sachlich begründet an und befand die Kündigung deshalb für wirksam. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.01.2010, 2 AZR 764/08

von Rechtsanwältin Eva Hüttl, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Hamburg und Rechtsanwältin Svenja Sottorf, Berlin

Diskrimierung aufgrund der ethnischen Herkunft

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Arbeitnehmer vor Diskriminierungen schützen, insbesondere wenn diese aus rassistischen Gründen oder aus Gründen der ethnischen Herkunft verübt werden (§ 1 AGG). Der Diskriminierungsschutz gilt für das gesamte Arbeitsverhältnis, von der Einstellung des Arbeitnehmers über Fragen der Versetzung, Vergütung und des beruflichen Aufstiegs bis hin zu den Entlassungsbedingungen. Gemäß § 2 Abs. 4 AGG gilt das Gesetz zwar nicht für Kündigungen, doch sind Kündigungen, die auf rassistischen oder herkunftsbezogenen Gründen beruhen, nach allgemeiner Rechtsansicht rechtswidrig und daher unwirksam. Arbeitnehmer sind daher auch vor diskriminierenden Kündigungen rechtlich geschützt.

Eine unmittelbare Benachteiligung wegen der Herkunft liegt vor, wenn eine Person unter ausdrücklicher Bezugnahme auf ihre Herkunft schlechter behandelt wird als eine vergleichbare andere Person. Bei einer mittelbaren herkunftsbedingten Benachteiligung liegt eine scheinbar neutrale Regelung vor, die sich aber beim näheren Hinsehen faktisch nur für zugewanderte Arbeitnehmer oder für Zuwanderer der zweiten oder dritten Generation nachteilig auswirken kann (§ 3 Abs. 2 AGG).

Eine mittelbare Diskriminierung wegen der Herkunft kann vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer wegen unzureichender Deutschkenntnisse benachteiligt wird. Da Zuwanderer häufig weniger gute Deutschkenntnisse haben als Muttersprachler, könnte man der Ansicht sein, dass die berufliche Schlechterstellung eines Arbeitnehmers wegen seiner schlechten Deutschkenntnisse eine mittelbare Diskriminierung wegen seiner ethnischen Herkunft darstellt.

Das AGG verbietet herkunftsbezogene Benachteiligungen - wie alle Schlechterstellungen - nicht schlechthin, sondern nur dann, wenn sie nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Wird daher ein aus dem Ausland zugewanderter Arbeitnehmer wegen seiner schlechten Deutschkenntnisse schlechter als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer behandelt, also z.B. schlechter bezahlt, an einen weniger attraktiven Arbeitsplatz versetzt oder gar gekündigt, so stellt diese Schlechterstellung bzw. mittelbare herkunftsbedingte Benachteiligung dann keine verbotene Diskriminierung dar, wenn die Forderung des Arbeitgebers nach guten Kenntnissen der deutschen Sprache sachlich gerechtfertigt ist.

Mit der Frage, unter welchen Umständen eine solche Forderung gerechtfertigt ist, hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Januar 2010 auseinandergesetzt (Urteil vom 28.01.2010, 2 AZR 764/08). Das Urteil ist bisher nur in Gestalt einer Pressemitteilung bekannt (Pressemitteilung 10/10).

Der Fall des BAG: Spanischer Arbeitnehmer versteht auf Deutsch geschriebene Arbeitsanweisungen nicht und wird gekündigt

Ein 1948 geborener gewerblicher Arbeitnehmer, der aus Spanien stammte, war seit 1978 als Produktionshelfer bei dem Arbeitgeber, einem Unternehmen der Automobilzulieferindustrie mit ca. 300 Arbeitnehmern, beschäftigt. Eine vom Arbeitnehmer im Jahre 2001 unterzeichneten Stellenbeschreibung zählte die Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift zu den zu erfüllenden Arbeitsanforderungen. Im Jahre 2003 nahm der Arbeitnehmer an einem Deutschkurs teil, den der Arbeitgeber bezahlte und der während der Arbeitszeit stattfand. An weiteren Folgekursen wollte der Arbeitnehmer nicht mehr teilnehmen, obwohl ihm dies empfohlen worden war.

Nachdem der Arbeitgeber sich einer Zertifizierung unterworfen hatte und diese Anfang 2004 auch erreicht hatte, führte sie zwecks Aufrechterhaltung der Zertifizierung immer wieder interne Überprüfungen bzw. „Audits“ durch. Bei einer dieser Audits wurde festgestellt, dass der Arbeitnehmer Arbeits- und Prüfanweisungen nicht lesen konnte. Daher wurde er dazu aufgefordert, seine Deutschkenntnisse zu verbessern. Eine weitere Aufforderung im Februar 2006 verband der Arbeitgeber mit dem Hinweis, der Arbeitnehmer müsse mit einer Kündigung rechnen, wenn er die Kenntnisse nicht nachweisen könne. Als der Arbeitnehmer nach einem weiteren Audit im April 2007 die ihm gemachten Vorgaben immer noch nicht einhalten konnte, erklärte der Arbeitgeber die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu Ende 2007.

Der Arbeitnehmer erhob vor dem Arbeitsgericht Herford Kündigungsschutzklage. Dort zog er den Kürzeren (Urteil vom 30.10.2007, 3 Ca 749/07). Die Berufung zum Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hatte dagegen Erfolg (Urteil vom 17.07.2008, 16 Sa 544/08). Anders als das Arbeitsgericht hatte das LAG nämlich Zweifel daran, dass die streitigen Deutschkenntnisse tatsächlich durch die zertifizierungsbedingt geänderten Anforderungen des Arbeitsplatzes gerechtfertigt waren. Denn möglicherweise, so das LAG, hätte der Arbeitgeber die Arbeitsabläufe auch so organisieren können, dass der klagende Arbeitnehmer mit seinen beschränkten Deutschkenntnisse zurechtgekommen wäre, d.h. die Anforderungen der Zertifizierung erfüllt hätte.

Bundesarbeitsgericht: Stellenanforderung (Deutschkenntnisse in Wort und Schrift) war sachlich begründet

Das BAG wiederum entschied wie die erste Instanz, d.h. es hielt die Kündigung für wirksam. Die vom Arbeitgeber gestellten Anforderungen an die Sprachkenntnisse des Arbeitnehmers seien sachlich gerechtfertigt. Daher könne von einer gesetzlich verbotenen mittelbaren Diskriminierung aufgrund der Herkunft des Arbeitnehmers nicht die Rede sein.

Soweit man dies der derzeit vorliegenden Pressemitteilung des BAG entnehmen kann, war für das BAG wesentlich, dass der beklagte Arbeitgeber dem Kläger vor Ausspruch der Kündigung mehrfach Gelegenheit dazu gegeben hatte, seine Sprachkenntnisse zu verbessern. Darauf hatte sich der Kläger nicht einlassen wollen und sich damit im Ergebnis selbst geschadet.

Im Ergebnis kann man festhalten: Verlangen Arbeitgeber (Grund-)Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift, wird dies angesichts der immer weiter zurückgehenden Bedeutung rein körperlicher Arbeitsinhalte meistens sachlich begründet sein, so dass eine Diskriminierung ausscheidet. Diese Tendenz der Rechtsprechung wird durch ein aktuelles Urteil des LAG Schleswig-Holstein bestätigt, das ebenfalls zu Gunsten des Arbeitgebers ausging (Urteil vom 23.12.2009, 6 Sa 158/09). Hier hatte eine aus dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien stammende Arbeitnehmerin ihre Aufgaben als Kassiererin in einem Schwimmbad nicht zur Zufriedenheit des Arbeitgebers erfüllen können, da ihr Deutsch zu schlecht war. Nachdem sie mehrfach ohne Erfolg zu Sprachkursen zwecks Verbesserung ihrer Deutschkenntnisse aufgefordert worden war, erteilte ihr der Arbeitgeber eine Abmahnung.

Noch nicht geklärt sind Konflikte, die daraus resultieren, dass der Arbeitgeber überdurchschnittliche oder gar „perfekte“ Deutschkenntnisse verlangt, mit denen der Arbeitnehmer aufgrund herkunftsbedingter Sprachprobleme nicht dienen kann. Auch für solche gesteigerten sprachlichen Anforderungen kann es im Einzelfall ein sachliche Rechtfertigung geben, vor allem bei „kommunikationslastigen“ beruflichen Tätigkeiten (Nachrichtensprecher, Callcenteragent).

Die hier besprochenen Entscheidungen lassen den Schluss zu, dass der Arbeitgeber länger beschäftigten Arbeitnehmern die Möglichkeit geben muss, ihre sprachlichen Fähigkeiten zu verbessern, ehe arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen oder gar Kündigungen in Betracht kommen.

Nähere Informationen finden Sie hier:


Hinweis: In der Zwischenzeit, d.h. nach Erstellung dieses Artikels, hat das Gericht seine Entscheidungsgründe schriftlich abgefasst und veröffentlicht. Die Entscheidungsgründe im Volltext finden Sie hier:

Sie möchten regelmäßig die neuesten Fachartikel unserer Kanzlei zum Arbeitsrecht, Informationen zu Gesetzesänderungen und zu aktuellen Gerichtsurteilen erhalten? Dann abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter Arbeitsrecht!


Unsere Büros können Sie von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr, unter folgenden Anschriften in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, München, Nürnberg und Stuttgart erreichen:

Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Berlin
Lützowstraße 32
10785 Berlin
Tel: 030 / 26 39 62 0
Fax: 030 / 26 39 62 499

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Berlin
E-Mail: berlin@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Frankfurt
Gutleutstraße 169 - 171
60327 Frankfurt
Tel: 069 / 71 03 30 04
Fax: 069 / 71 03 30 05

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Frankfurt
E-Mail: frankfurt@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hamburg
Neuer Wall 80
20354 Hamburg
Tel: 040 / 69 20 68 04
Fax: 040 / 69 20 68 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hamburg
E-Mail: hamburg@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hannover
Georgstraße 38
30159 Hannover
Tel: 0511 / 899 77 01
Fax: 0511 / 899 77 02

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hannover
E-Mail: hannover@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Köln
Hansaring 61
50670 Köln
Tel: 0221 / 709 07 18
Fax: 0221 / 709 07 31

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Köln
E-Mail: koeln@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei München
Nymphenburger Straße 4
80335 München
Tel: 089 / 21 56 88 63
Fax: 089 / 21 56 88 67

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro München
E-Mail: muenchen@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Nürnberg
Zeltnerstraße 3
90443 Nürnberg
Tel: 0911 / 953 32 07
Fax: 0911 / 953 32 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Nürnberg
E-Mail: nuernberg@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Stuttgart
Königstraße 26
70173 Stuttgart
Tel: 0711 / 470 97 10
Fax: 0711 / 470 97 96

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Stuttgart
E-Mail: stuttgart@hensche.de

Anfahrt

HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.

Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw. bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig. Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.

Letzte Überarbeitung: 30. Dezember 2011

© 1997 - 2012:  
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin  
Lützowstraße 32, 10785 Berlin  
Telefon: 030 - 26 39 62 0 
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de


Druck Sitemap A bis Z Downloads Links Kontakt Karriere Impressum


Arbeitsrecht aktuell:


Berlin, 03.02.2012
Kündigungsschutz:

Auslandsvertrag zählt bei Wartezeit mit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10

München, 02.02.2012
Altersdiskriminierung:

Altersgrenze für Sachverständige gekippt

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.02.2012, 8 C 24.11

Berlin, 31.01.2012
Betriebsrat:

Benachteiligung durch Verweigerung der Festanstellung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11

Berlin, 27.01.2012
Befristung:

Europarecht erlaubt Befristung zur Vertretung - auch jahrelang

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 (Kücük)

Berlin, 25.01.2012
Europarecht:

Anspruch auf vier Wochen Urlaub auch ohne jährliche Mindestarbeitszeit

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.01.2012, C-282/10 (Dominguez)

Köln, 24.01.2012
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen eigenmächtiger Auftragsvergabe

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.08.2011, 5 Sa 107/11

Frankfurt, 23.01.2012
Mobbingklage:

Oberarzt verklagt mobbenden Chefarzt auf 500.000 EUR Schadensersatz

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.01.2012, 11 Sa 722/10

Berlin, 20.01.2012
Geschäftsführer:

Geschäftsführer erhebt Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2011, 11 Ta 230/11

Hannover, 19.01.2012
Weihnachtsgeld

Kein Weihnachtsgeld nach Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10

Berlin, 17.01.2012
Bewerberdiskriminierung

Auskunftsanspruch des Stellenbewerbers über Auswahlentscheidung oder nicht?

Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 12.01.2012, Rs. C-415/10 - Meister

Berlin, 13.01.2012
HIV-Infektion:

Kündigung in der Probezeit wegen HIV-Infektion wirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.01.2012, 6 Sa 2159/11

Berlin, 13.01.2012
Betriebsratswahl:

Abbruch nur bei Nichtigkeit

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10

Berlin, 11.01.2012
BAT Altersstufen:

Berlin und Hessen müssen für BAT-Altersstufen bluten

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09

Berlin, 10.01.2012
CGZP-Tarifverträge:

Tarifverträge der CGZP waren auch 2004, 2006 und 2008 unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11

München, 05.01.2012
Aufhebungsvertrag:

Aufhebungsvertrag ohne Abfindung, aber mit Ausgleichsklausel?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 203/10

Berlin, 03.01.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaub und Urlaubsabgeltung bei Krankheit - nur 15 Monate lang?

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011, 10 Sa 19/11

Berlin, 20.12.2011
Sozialauswahl:

Sozialauswahl und Altersdiskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10

Stuttgart, 05.12.2011
Kündigung:

Entschädigung für diskriminierende Kündigung

Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2011, 30 Ca 1772/10

Berlin, 23.11.2011
Urlaub und Krankheit:

Krankheitsbedingt nicht genommener Urlaub kann nach 15 Monaten verfallen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 - KHS gg. Schulte

Berlin, 05.11.2011
Kündigungsschutzklage:

Arbeitsgericht Berlin großzügig bei Fristversäumung durch Anwalt

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11

München, 02.11.2011
Fristlose Kündigung:

LAG München: Kündigung nach Betrug mit 20 EUR Schaden

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 03.03.2011, 3 Sa 641/10

Frankfurt, 26.10.2011
Kündigung:

Kündigung wegen Alkohols am Steuer

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2011, 10 Sa 245/11

Frankfurt, 21.10.2011
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Diensthandy-Missbrauchs?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 1739/10

Hamburg, 23.09.2011
Kündigung:

LAG Hamburg -
Kündigung bei Beschäftigungsmöglichkeit im Ausland

Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11

Berlin, 14.09.2011
BAT-TVöD:

Diskriminierung wegen des Alters durch BAT-Lebensaltersstufen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 (Hennings und Mai)

Frankfurt, 13.09.2011
Altersgrenzen:

EuGH kippt Altersgrenze 60 für Lufthansa-Piloten

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.09.2011, C-447/09 (Prigge u.a.)

Berlin, 12.09.2011
Chefarzt:

Kündigung eines Chefarztes wegen Wiederverheiratung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10

Hannover, 09.09.2011
Arbeitszeitbetrug:

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10

Berlin, 08.09.2011
Whistleblowing:

Verpfeifen / Whistleblowing ohne Risiko einer Kündigung?

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, 28274/08 (Heinisch)

Berlin, 06.09.2011
Bonus - Kündigung:

Anspruch auf Bonus trotz Kündigung und Ausscheiden im Folgejahr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09

Frankfurt, 05.09.2011
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Hotelgrundstücks

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 230/10

Berlin, 02.09.2011
GlobeGround Berlin:

Betriebsratswahl bei GlobeGround in Berlin unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, 25 TaBV 529/11

Frankfurt, 31.08.2011
Kündigung:

Kündigung und Krankmeldung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2011, 12 Sa 522/10

Hamburg, 25.08.2011
Probezeitkündigung:

Kündigung in der Probezeit wegen Heirat einer Chinesin

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011, 3 Sa 95/11

Frankfurt, 23.08.2011
Kündigung und Vollmacht:

Kündigung mit Vollmacht, aber ohne Vollmachtsurkunde

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09

Berlin, 17.08.2011
Beleidigung

Fristlose Kündigung wegen Beleidigung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.05.2011, 6 Sa 2558/10

Köln, 29.07.2011
Kündigungsverzicht:

Kein Verzicht auf Kündigung durch freundliche Worte

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 28.09.2010, 5 Sa 814/10

Frankfurt, 20.07.2011
Abmahnung:

Erst Abmahnung, dann Kündigung?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15.02.2011, 13 Sa 1460/10

Hannover, 12.07.2011
Betriebsratsanhörung:

Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung mit Auslauffrist

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 05.08.2010, 15 Sa 302/10

Berlin, 01.07.2011
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Drohung mit Strafanzeige

Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 21.01.2011, 3 Sa 181/10