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BAG, Ur­teil vom 30.09.1998, 5 AZR 563/97

   
Schlagworte: Arbeitnehmer, Scheinselbständigkeit, Weisungsrecht
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 5 AZR 563/97
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 30.09.1998
   
Leitsätze: Ein Frachtführer, der nur für einen Auftraggeber fährt, ist nicht Arbeitnehmer, wenn weder Dauer noch Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit vorgeschrieben sind und er die - nicht nur theoretische - Möglichkeit hat, auch Transporte für eigene Kunden auf eigene Rechnung durchzuführen. Ob er diese Möglichkeit tatsächlich nutzt, ist nicht entscheidend (vgl BAG Urteil vom 19. November 1997 - 5 AZR 653/96 - AP Nr 90 zu § 611 BGB Abhängigkeit, EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr 63, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Berlin
Landesarbeitsgericht Berlin
   

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