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LAG Ber­lin-Bran­den­burg, Ur­teil vom 09.12.2009, 15 Sa 1463/09

   
Schlagworte: Betriebsvereinbarung, Verdachtskündigung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen: 15 Sa 1463/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 09.12.2009
   
Leitsätze:

1. Regelt eine Gesamtbetriebsvereinbarung, dass personelle Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen unwirksam sind (hier: Auswertung von personenbezogenen oder -beziehbaren Daten ohne vorgesehene Hinzuziehung eines Mitarbeiters der Bereichsdirektion Personal oder der Rechtsabteilung sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten und eines Mitglieds des zuständigen Regionalbetriebsrats) dann führt der entsprechende Verstoß zur Unwirksamkeit der Kündigung.

2. Dies gilt auch dann, wenn der örtlich zuständige Regionalbetriebsrat der Kündigung ausdrücklich zugestimmt hat.

3. Zur Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung bei behaupteter vollständiger Löschung eines E-Mail-Gruppen-Accounts.

Vorinstanzen: Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 16.04.2009 - 2 Ca 1905/09
   

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